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Montag, 16. Juni 2025
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Text der Nachtricht:
>Dass die FE schon einmal entzogen wurde, ändert natürlich einiges: > >>>Noch lange nicht. Die Daumenschrauben werden gerade erst angezogen... >> >>wie meinst du das??? > >Beim nächsten A- oder übernächsten B-Verstoß wird wieder eine MPU angeordnet. Durch den Entzug der FE nach dem Unfall hast du nämlich einige Stufen in der Abfolge der Probezeitmaßnahmen übersprungen. > >Für dich heißt das jetzt: > >- Wenn der aktuelle Verstoß 21 km/h oder mehr sein sollte, wird es gefährlich: Wenn dieser Verstoß zu einem rechtskräftigen Bußgeldbescheid gegen dich führt, kommt es zur MPU. > >- Auch bei jedem anderen Verstoß in der Restprobezeit kommt es zur MPU. > >- Eine erneute MPU wird aufgrund deiner Vorgeschichte wahrscheinlich deutlich schwerer als die letzte. Der Gutachter sieht die Akte und weiß, dass du schonmal einen Kollegen von ihm überzeugt hast - und trotzdem weiter Verstöße begehst! Also wird er sehr vorsichtig mit einer positiven Bewertung sein. > >- Du solltest im eigenen Interesse ab sofort vorbildlicher als vorbildlich fahren! Das gilt nicht nur im Auto, sondern auch als Radfahrer und Fußgänger. > >- Um diese gefährliche Zeit zu verkürzen, kannst du ein FSF (Fortbildungsseminar für Fahranfänger) absolvieren, falls du nicht gerade in Niedersachsen, Schleswig-Holstein oder Mecklenburg-Vorpommern wohnst. Damit verkürzt sich die Probezeit um ein Jahr, bei dir also von 4 auf 3 Jahre. Das kostet zwar auch Geld (300-400 €), eine erneute MPU kommt aber teurer.
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