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Datum:
Freitag, 9. Mai 2025
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Text der Nachtricht:
>>qwutsch. >>sicher darfst du das, der begleiter muss nur anwesend sein und darf nicht mehr als 0,5 promille haben. >> >>mfg > >So nen Quatsch ist das nicht ! Vielen Dank an den TE, daß er Hirn bewiesen hat und sich darüber GEdanken macht. Bitte laßt es ! Wenn Dein Begleiter nicht in der Lage ist dich zu begleiten, weil er nichts sieht, dann ist das Rechtlich gesehen ERST EINMAL vielleicht in Ordnung. Aber laß mal was passieren, dann weiß ich nicht wie der Richter das sieht. >*** Meine Meinung *** >Der Begleiter hat fahrtauglich zu sein, damit er Dir auh wirklich helfen kann. Sonst kann ich ja ne blinde Oma auch als Begleiter eintrageb lassen. Die Voraussetzungen erfüllt sie ja dann.... >
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