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Freitag, 18. Juli 2025
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Text der Nachtricht:
>>Hallo, >>wenn Du BE beantragt hast, wird der Führerschein genauso wie die vorläufige Fahrerlaubnis (BF 17) mit BE ausgefertigt und Du erhälst auch den (BF 17) erst wenn Du beide Prüfungen bestanden hast. >>Man kann es aber auch wieder ändern (natürlich mit Gebühren). >>Fahre zu Deiner Führerscheinstelle und erkläre dort was Du vor hast. >>Man wird Dir ganz sicher helfen. >>Gruß Manfred >>und schöne Weihnachtsfeiertage. > >Hallo, > >die Fahrerlaubnis für BF 17 habe ich schon ausgestellt bekommen. Ab dem Tag wo ich 18 bin gehe ich mit dem Dokument zur Fahrerlaubnisbehörde und tausche es dort gegen die Euro Führerscheinkarte. >Ich würde BE auch machen, wenn es nicht ca. 500 Euro kosten würde, wenns nachher beim LKW Führerschein ehh enthalten ist. >Ich habe nicht damit gerechnet, dass man dafür auch noch mal so viele Sonderfahrten usw. nehmen muss. >Blicke bei den ganzen Klassen und Pflichten eh nicht so ganz durch :-( >Ich hoffe das ist irgendwie machbar. >Sollte ich darüber auch mit meinem Fahrlehrer sprechen oder gleich zur Fahrerlaubnisbehörde gehen? > >Danke
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