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Datum:
Dienstag, 23. April 2024
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Text der Nachtricht:
>>Am 02.01.2010, 11:20 Uhr missachtete ich das Rotlicht einer Lichtzeichenanlage. >>Die "Anhörung im Bußgeldverfahren" vom 19.01.2010 erhielt ich am 21.01.2010, habe sie aber nicht beantwortet, da sämtliche Angaben (zur Person etc.) zutreffend waren. >>Ich würde den Verstoß zwar zugeben, würde mich aber gerne zu dem Sachverhalt äußern. >>Es war im Bereich der LSA sehr glatt, beim Umspringen der LSA auf Orange habe ich gebremst und kam ins Rutschen, habe die Bremse dann wieder gelöst und missachtete damit das Rotlicht der LSA. >>Hätte ich die Bremse nicht gelöst, wäre ich trotzdem in die Kreuzung gerutscht, was jedoch erheblich gefährlicher gewesen wäre, da nicht abzusehen gewesen wäre, wohin das Fahrzeug rutschen würde. >>Liegt die Schuld trotzdem zu 100% bei mir oder trägt derjenige, der die Glättebekämpfung hätte ordnungsgemäß durchführn müssen, die Schuld. >>mfG >>Markus > >Ich würde dir auf keinen Fall raten, diesen Text an die Bußgeldstelle zu schreiben. Bei nässe / glätte hat man seine Geschwindigkeit dementsprechend anzupassen. Auch bei grünen LZAs, da du rechnen musst, dass sie jederzeit auf gelb und rot springen kann. >Musst dir mal die Gegenfrage stellen: Was hättest du bei einem Fußgängerüberweg getan, wenn eine Person drüber läuft? Auch einfach weiter gefahren? >Man könnte deine Aussage auch "falsch" verstehen. Du hast dich entschieden, die Bremse wieder zu lösen und hast dich für die Missachtung des Rotlichts entschieden. Das könnte der Sachbearbeiter der Bußgeldstelle als Vorsatz ansehen und das Bußgeld verdoppeln. >Du schneidest dich damit nur ins eigene Fleisch. > > >Mein Rat: Zahlen und draus lernen. > >Und die Schuld an die Stadt (die meist für die Räumung von Schnee zuständig ist) abzuschieben, geht nicht, da du besonders in dieser Jahreszeit mit diesen Temperaturen mit Glätte rechnen musst.
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