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Datum:
Samstag, 20. April 2024
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Text der Nachtricht:
>>Hallo, >> >>selbstverständlich muss dir die Fahrschule zu viel (oder im Voraus) bezahlte Gebühren zurück erstatten. >>Du kannst entweder persönlich zur Fahrschule gehen und dir das Geld auszahlen lassen. Oder du kündigst deinen Ausbildungsvertrag schriftlich und forderst die Fahrschule auf, dir dein Guthaben auf das Konto xxx zu überweisen. >> >>Viele Grüße >>Kirsten > > >Einer schriftlichen Kuendigung bedarf es mit Sicherheit NICHT! > >Er kann sein Ausbildungsverhaeltnis zu seiner Fahrschule kuendigen wann und so oft er will. Das geht die naemlich einen feuchten Dreck an! Die kriegen hoechstens ein paar Wochen spaeter vom TUEV oder sonst wem mitgeteilt, dass Fahrschueler XY die Fahrschule gewechselt hat. Fertig! > >@ Noname85x: > >Es ist ganz einfach: Suche deine alte Fahrschule auf, geh durch die Tuer, verlange ausdruecklicherweise das "zu viel" gezahlte Geld zurueck, verlange eine Quittung und: Adios! > >Warum, Weshalb musst du denen nicht erklaeren! Wenn sie dich fragen, dann antwortest du einfach mit: Was geht Dich/Euch das denn an? > >Raus aus dem Kaff und viel Spaß bei der neuen Fahrschule. Aber denk nicht, dass die neue Fahrschule das Maß aller Dinge sein wird! Es kann auch ein ganz boeses Erwachen werden!
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