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Donnerstag, 29. Mai 2025
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Text der Nachtricht:
>Was hat sie denn angestellt? > >Bei Straftaten (einige Alkoholdelikte, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Gefährdung des Straßenverkehrs, ...) kann die FE entzogen werden. Wenn sie gegen die Begleitauflage verstoßen hat, wird die FE widerrufen. In diesen Fällen darf sie erst wieder fahren, wenn sie das ASF absolviert hat, die FE neu beantragt und auch erteilt wurde. Dazu muss sie ggf. auch eine Sperrfrist absitzen. > >In den anderen Fällen darf sie tatsächlich ununterbrochen fahren, solange sie das ASF fristgerecht absolviert. Auch die Begleitauflage entfällt planmäßig. Ausnahme: Wenn ein Fahrverbot angeordnet wird, darf sie in dieser Zeit nicht fahren. In diese Zeit darf auch nicht die Beobachtungsfahrt des ASF fallen. > >Die Anordnung zum ASF kommt erst nachdem der Verstoß rechtskräftig geworden ist. Wenn sie bis jetzt noch gar nichts bekommen hat, wird sie also sehr wahrscheinlich 18 bis die Anhörung durchgeführt ist, ein Bußgeldbescheid erlassen und rechtskräftig wurde und dann im Anschluss das ASF angeordnet wird. Allein der letzte Schritt kann ein paar Monate dauern.
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