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Datum:
Samstag, 20. September 2025
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Text der Nachtricht:
> >>boah, das man da so viel braucht... wo bekommt man denn so einen "antrag"? geht man da nicht einfach zum Amt und sagt eben, was man möchte; dann tragen die des ein und das wars? >> >~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ > >Und wie soll das Amt dann wissen, ob der, den du als Begleiter willst, überhaupt dein Begleiter sein will? ;o) >Davon, dass der persönlich auf der Matte stehen muss, steht nirgendwo etwas. >Aber denke bei den Kopien an jeweils Vorder- und Rückseite. >... und natürlich an das "Kleingeld" das man dir abfordern wird. >Die Überprüfung wird bezahlt werden müssen - und evtl. auch ein neuer rosa Zettel. >Mindestens 20 Euro würde ich an deiner Stelle mitnehmen. Über Wechselgeld kannst du dich immer noch später freuen, wenn du es erhältst. >Ein kurzer Anruf (oder die Nachfrage wenn du das Formular abholst, das dein Begleiter ausfüllen muss) würden da schon Sicherheit geben, nicht zu wenig eingesteckt zu haben. > >Die Voraussetzungen erfüllt dein "Möchte-gern-Begleiter" aber: >Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren den Führenschein Klasse B oder Klasse 3 haben und darf bei Erteilung der Prüfbescheinigung höchstens drei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg haben. >? > >
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