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Samstag, 5. Juli 2025
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Text der Nachtricht:
>>KFZ-Steuerbefreiung habe ich eine Chance, da mein Sohn mit "G" vermerkt ist. > >Ich kenne mich mit der Steuerbefreiung für Behinderte nicht besonders aus, aber soweit ich weiß, wäre die Voraussetzung dafür, dass dein Sohn der Halter des Fahrzuegs ist. Außerdem darf das Fahrzeug dann nur noch für den Transport deines Sohnes und für ihn notwendige Besorgungen verwendet werden. > >>Nu, Frage. Da ich 30 bin und mein Führerschein erst 3 Tage alt ist. Totaler Anfang für mich. Ich brauche das Auto für die Arbeit, Logopädie, Einkaufen und evtl. auch Ausflüge. Wieviel % bin ich versichert? Trotz 240%?!? Oder gibt es da eine Ausnahme? > >Nein, du wirst in SF0 anfangen müssen. Bei der Prämie hast du zwar durch dein Alter einen leichten Vorteil gegenüber einem 18jährigen (der Zuschlag für junge Fahrer entfällt), an der Rabttstufe ändert das aber nichts. Fahranfänger bleibt eben Fahranfänger - die Versicherung lässt sich dieses Risiko bezahlen. > >Dir bleiben aber noch andere Möglichkeiten, um zu sparen: > >- Beim Fahrzeugkauf solltest du auf die Typklasse achten. Fahrzeuge, die häufiger in Unfälle verwickelt sind, sind auch in der Versicherung teurer. Das kannst du beim Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft prüfen: > >http://www.gdv-dl.de/typklassenverzeichnis.html > >(- Das gilt auch für die Kfz-Steuer: Vor dem Kauf vergleichen spart Geld, es gibt erhebliche Unterschiede!) > >- Vollkasko ist für einen Anfänger zu teuer, außerdem bei älteren Fahrzeugen allgemein nicht wirtschaftlich. > >- Preisvergleiche lohnen sich - es gibt erhebliche Unterschiede. Wenn du auf persönliche Beratung verzichten kannst, spart ein Direktversicherer Geld. > >- Die Prämie solltest du - soweit das irgendwie mit deinen Finanzen vereinbar ist - jährlich zahlen. Bei viertel- bzw. halbjährlicher Zahlung verlangt die Versicherung Zuschläge, üblich sind 5 % bei viertel- bzw. 3 % bei halbjährlicher Zahlung. > >- Wenn du jetzt einen Vertrag abschließt, solltest du dir über eine Rückdatierung zum 30.6. Gedanken machen bzw. dich beraten lassen. Das ist bei vielen Versicherungen möglich. Du zahlst dann zwar für 1,5 Monate ohne Leistung, wirst aber zum 1.1.2011 schon in SF1/2 eingestuft. Andernfalls würdest du 2011 komplett in SF0 bleiben. Wie lange sich das lohnt, muss man eben ausrechnen.
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