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Montag, 14. Juli 2025
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Text der Nachtricht:
>>Mein Freund ist während seiner Probezeit über eine rote Ampel gefahren und wurde geblitzt. Sollte zur Nachschulung innerhalb von 2 Jahren, hat er aber nicht gemacht. Nun meine Frage.. muß er den jetzt komplett neu machen ?? > >Eine erneute Ausbildung (mit Theoriestunden, Sonderfahrten, ...) ist in keinem Fall nötig. > >Wenn er sich lange Zeit lässt (Größenordnung: ein paar Jahre), könnte die FEB neue Prüfungen fordern. Zur Vorbereitung auf den praktischen Teil werden dann wieder ein paar Fahrstunden nötig sein. > >Wenn er eine neue Fahrerlaubnis will, muss er zunächst das ASF nachholen. Gleichzeitig sollte er schon einmal einen neuen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle abgeben (gleiche Unterlagen wie damals: Passbild, Kopie des Personalausweises, Sehtest - nur den SMU-Kurs muss er nicht mehr nachweisen), damit schon einmal ein neuer Führerschein angefertigt werden kann. Das wird übrigens ein gutes Stück teurer als beim letzten Mal, rechne mit ca. 100-150 €. > >Nach Abschluss des ASF kann er dann mit der Teilnahmebescheinigung seinen Führerschein abholen. > >Danach befindet er sich in einer verschärften Restprobezeit. Die Probezeit dauert 4 Jahre abzgl. der Zeit, die die FE bis zum Entzug Bestand hatte. "Verschärft" bedeutet: Beim nächsten A- bzw. übernächsten B-Verstoß wird eine MPU angeordnet. > >Ein FSF (Seminar zur Verkürzung der Probezeit) wäre in diesem Fall eine sehr sinnvolle Investition, falls die Voraussetzungen gegeben sind: > >- Am ersten Tag des Seminars muss man 6 Monate im Besitz der Klasse B gewesen sein, nicht ununterbrochen - die Zeit vor dem Entzug zählt also mit - aber in Summe. > >- Man darf nicht in Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern oder Schleswig-Holstein wohnen. Diese Bundesländer nehmen nicht am Programm teil. > >- Das FSF-Programm läuft zum Jahresende aus. Die Teilnahmebescheinigung muss also spätestens am 31.12. in der Führerscheinstelle abgegeben werden (Öffnungszeiten beachten!). Ggf. ist das Seminar also schon keine Option mehr, falls die 6 Monate Vorbesitz Klasse B nicht mehr zum Beginn des letztmöglichen Kursbeginns (theoretisch wäre das der 17.12. - in den Fahrschulen anfragen) erreicht werden. > > >Selbstverständlich ist mindestens bis zum Ablauf der Probezeit ein absolut vorbildliches Verhalten angesagt, und zwar auch als Fußgänger oder Radfahrer.
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