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Datum:
Sonntag, 13. Juli 2025
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Text der Nachtricht:
>Nicht die Person (Dad) und auch nicht das Fzg. hat einen Schadensfreiheitsrabatt. Sondern der Vertrag. >Wenn Dein Dad alle Fzg. behält und sich zusätzlich ein noch ein Fzg. kauft und versichert, fängt er wieder bei 125% an. >Verkauft er ein Fzg., wird ein Vertrag frei und auf diesen kann er das neue Fzg. versichern. Auch wenn der Vertrag auf 35% runter ist. >Diesen Vertrag kann man innerhalb der Familie auch vererben. >Wenn Dein Vater kein Fzg. verkaufen will, soll er Dein Auto auch versichern. Dabei wird er wahrscheinlich mit 125% anfangen. Ist aber immer noch besser als 225%, mit denen ein Fahranfänger eingestuft wird. Die genaue %-Zahl muß man ein wenig verhandeln. Manchmal versuchen die Versicherungsvertreter noch eine Lebens- oder Rentenversicherung zu verkaufen und bieten dafür die Autoversicherung für 85% an. >Nach ca. 3 oder 4 Jahren bist Du für die Versicherung kein Fahranfänger mehr und kannst die Versicherung übernehmen. >Hast Du das soweit verstanden ? >Da ich kein Versicherungsvertreter bin, fällt es mir schwer, solche Fragen mit wenigen Worten zu erklären, dass es jeder versteht. >Falls nicht, frage nocheinmal nach. >Gruß Manfred
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