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Datum:
Sonntag, 29. Juni 2025
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Text der Nachtricht:
>>Ich möchte gern wissen, ob es rechtens ist, dass meine derzeitige Fahrschule irgendwelche Kosten verlangt, wenn ich zu einer anderen Fahrschule wechseln möchte. > >Vermutlich nicht. Wenn du hierzu eine gesicherte Auskunft haben willst, musst du einen fähigen Anwalt aufsuchen. Ich kann dir nur sagen, was ich persönlich tun würde. > > >>In den AGB meiner Fahrschule steht, dass ich die Grundgebühr erneut zahlen muss, wenn ich den Ausbildungsvertrag nach erfolgreicher Theorieprüfung vorzeitig kündige. > >Es gehört nicht zur Sache, aber vielleicht magst du ja trotzdem antworten: Was bringt einen auf die Idee, so etwas zu unterschreiben? > > >>Im Internet habe ich jedoch gelesen, dass das unwirksam ist. Nun bin ich mir absolut nicht sicher. >> >>Könnt ihr mir bitte weiterhelfen? Ich wäre sehr dankbar. Und bitte gebt mir einen Link zu einer entsprechenden Gesetzesgrundlage. > >§§ 308 f BGB, außerdem § 19 FahrlG. Eine Bestimmung in der explizit steht, dass es verboten ist, beim Fahrschulwechsel solche Gebühren zu nehmen, wirst du nicht finden. In den genannten zwei §§ im BGB finde ich aber mehrere Gründe, warum diese Klausel unwirksam sein könnte. > > >Ein paar Ideen: > >Du bist derzeit - vielleicht ohne es zu wissen - in einer recht komfortablen Lage. Wie ich es sehe, bist du gegenüber der Fahrschule derzeit nicht in Vorleistung, d.h. du hast (mit Ausnahme des Anteils für "allgemeine Aufwendungen" im Grundbetrag) für nichts bezahlt, was du noch nicht in Anspruch genommen hast. Du hast die Theorie bestanden und wohl noch keine Sonderfahrten gehabt? In diesem Fall ist es ganz einfach so: Du brauchst von der Fahrschule nichts mehr und kannst ganz einfach wegbleiben. > >Ich würde daher gegenüber der alten Fahrschule ab sofort gar nichts mehr tun. Sollen die doch sehen, wie sie zu "ihrem" Geld kommen. Das absolute Maximum wäre für mich ein Hinweis ohne Begründung, dass ich diese Klausel für unwirksam halte und nicht zahlen werde. Vermutlich wird die Fahrschule dann irgendwelche Mahnungen und andere böse Briefe schreiben, die ich ignorieren würde. Reagieren würde ich erst auf einen gerichtlichen Mahnbescheid - falls sich die Fahrschule so weit vorwagt. > >Zweite Idee: Du brauchst den Vertrag gar nicht zu kündigen. Grundsätzlich ist das immer ganz nett, weil die Fahrschule dann weiß, woran sie ist. Aber wenn die Fahrschule zu dir nicht nett ist ... > >Nebenbei kannst du auch die bei dir für die Fahrschulaufsicht zuständige Behörde auf diese Vertragsgestaltung aufmerksam machen. Vielleicht erklären die dann der Fahrschule noch einmal, wie das mit den Unterrichtsentgelten so läuft. Das bringt dir zwar wenig, erspart aber womöglichen anderen Fahrschülern den gleichen Ärger.
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