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Datum:
Samstag, 3. Mai 2025
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Text der Nachtricht:
>>Nein, bei Erweiterung von Kl. A1 auf A hat sich in Punkto Theorieausbildung und Pflichtausbildung nichts geändert. Es ist und bleibt eine Erweiterung. Steht so auch in meinem Fahrschulprogramm. > >Faszinierend, da konnte wohl jemand beim Zusammenstellen der FahrschAusbO nicht mehr richtig abschreiben: > >- In Anlage 4 ist die zweite Spalte überschrieben mit: "A1 auf A2, A2 auf A" >- In Anlage 7.2 heißt es in der Tabelle am Ende dann plötzlich "A1 auf A2, A1 auf A, A2 auf A" > >Ich vermute zwar, dass die zweite Fassung beabsichtigt ist (wurde später geändert), aber wer will das mit Sicherheit sagen? > > >Außerdem lag ich mit meiner Aussage zum Stufenzugang falsch: Beim Aufstieg von A1 über A2 in A mit jeweils 2 Jahren Wartezeit ist GAR KEINE Ausbildung erforderlich (§ 15 Abs. 3 FeV, letzter Satz), natürlich muss der FL sich trotzdem von der Prüfungsreife überzeugen. Im Fall des TE dürfte das die billigste Variante sein, um in A zu kommen - dauert aber noch zwei Jahre.
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