Startseite
Fahrschulen suchen
Suchmaske
Fahrschulen in Großstädten
Fahrschulen nach Ort sortiert
Fahrschulen nach PLZ sortiert
Was kostet der Führerschein?
Für Fahrlehrer
Stellenangebote
Fahrschule eintragen
Fahrschuleintrag ändern
Preise eintragen/ändern
Werbung für Fahrschulen
Fahrschuleintrag löschen
Theorie lernen
Online-Lernsystem
Fahrschule.de - App
Kostenlose Testbögen
Amtlicher Fragenkatalog
Tipps
Führerschein in Sicht
Theorie und Praxis
Nach der Fahrschule
Recht
Straßenverkehrs-Ordnung
Bußgeldkatalog
EU-Führerschein
Forum
Führerschein- und Fahrschulforum
Fahrlehrerforum
Impressum
Nachricht senden
Datenschutz
Haftungsausschluß
Mediadaten
Impressum
Startseite
Fahrschulen suchen
Suchmaske
in Großstädten
alpabethisch nach Ort sortiert
nach PLZ sortiert
Was kostet der Führerschein?
Für Fahrlehrer
Stellenangebote
Fahrschule kostenlos eintragen
Fahrschuleintrag kostenlos ändern
Preise eintragen oder ändern
Werbung für Fahrschulen
Eintrag einer Fahrschule löschen
Individuell angepaßtes Lernsystem
Theorie lernen
Online-Lernsystem
Fahrschule.de - App
Kostenlose Testbögen
Amtlicher Fragenkatalog
Tipps
Führerschein in Sicht
Theorie und Praxis
Nach der Fahrschule
Recht
Straßenverkehrs-Ordnung
Bußgeldkatalog
EU-Führerschein
Forum
Führerschein- und Fahrschulforum
Fahrlehrerforum
Impressum
Nachricht senden
Datenschutz
Haftungsausschluß
Mediadaten
Impressum
Dieses Bild finden Sie in hoher Auflösung in der
Fahrschule.de App
und im
Online-Lernsystem
Führerschein und Fahrschulforum
Nachricht schreiben
Datum:
Montag, 12. Mai 2025
Alias:
E-Mail:
Ich möchte über Antworten auf diesen Beitrag per E-Mail benachrichtigt werden.
Thema:
Zeichen:
Kein Zeichen
Kein Zeichen
Frage
Idee
Info
Achtung
Antwort
Zustimmung
Ablehnung
:)
:(
Zeichen:
Keines
Frage
Idee
Info
Achtung
Antwort
Zustimmung
Ablehnung
:)
:(
Text der Nachtricht:
>Erste Frage: Hat die Polizei den Unfall aufgenommen, wurde sie von irgendjemandem (z.B. von den Sanitätern oder Ärzten) hinzugerufen? Sollte die Polizei vom Unfall nichts erfahren, hast du nichts weiter zu erwarten. Daran glaube ich aber nicht so recht ... > >Falls die Polizei vom Unfall und der Verletzung erfährt, leitet sie ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung (§ 229 StGB) ein. Dazu ist sie auch ohne Anzeige verpflichtet. Eine Verurteilung ist aber unter gewöhnlichen Umständen äußerst unwahrscheinlich. Das Verfahren wird mit hoher Wahrscheinlichkeit eingestellt. Hier gibt es zwei Möglichkeiten: > >1. Einstellung mit Auflagen > >Die Staatsanwaltschaft bietet dir an, das Verfahren gegen eine Auflage (z.B. Geldzahlung) einzustellen. Nachdem du alle Auflagen erfüllt hast, ist die Sache endgültig erledigt. In diesem Fall gibt es keine Probezeitfolgen. > > >2. Einstellung ohne Auflagen > >Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren wegen der fahrlässigen KV ein und gibt die Sache an die örtliche Bußgeldstelle ab. Die Bußgeldstelle wird dann vermutlich versuchen, eine Ordnungswidrigkeit zu ahnden. Hierbei kommen Verstöße mit Relevanz für die Probezeit in Frage (z.B. Unfall in Folge nicht angepasster Geschwindigkeit), aber auch Verstöße ohne Relevanz für die Probezeit sind möglich (z.B. der "allgemeine" Unfall-Tatbestand, für den nur ein Verwarngeld fällig wird). > > >In jedem Fall ist es ratsam, keine Angaben gegenüber der Polizei zu machen. Du bist dazu nicht verpflichtet und verbaust dir durch ungeschickte Aussagen nur die Option, in einem folgenden Owi-Verfahren mit einem Verwarngeld davonzukommen. Kommt ein Anhörungsbogen, kann man durchaus ein Kreuzchen bei "Mit einer Einstellung der Verfahrens (gegen Auflagen) wäre ich einverstanden." (oder ähnliche Formulierung) machen - das stellt kein Schuldeingeständnis dar.
Ich willige ein, dass meine Angaben verarbeitet und gespeichert werden und mir mein Autor Code per E-Mail zugesandt wird.
Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft auf dieser Seite oder per E-Mail an
forum@fahrschule.de
widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie in der
Hilfe zum Forum
und in unserer
Datenschutzerklärung
.
Nach dem Absenden wird Ihnen Ihre Nachricht vor der Veröffentlichung nochmals angezeigt.
Lernen Sie mit dem
Online-Lernsystem
ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de 2025
Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.
Fahrschule.de Lite
Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2025