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Datum:
Donnerstag, 2. Mai 2024
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Text der Nachtricht:
>>Achtung Freunde: >>Noch gilt das Recht auf Informelle Selbsbestimmung. > >Man darf sich auch formell selbst bestimmen. Du meinst informationell ... > > >>Ergo, das Bild darf nur dann verwendet werden wenn sich darauf keine einzelene zuordenbare Person befindet. > >Nein. Erstens ist der Kausalzusammenhang falsch, zweitens ist die Prämisse hier nicht zutreffend: Falls der Spaziergänger das Bild nur als persönliche Gedächtnisstütze nutzt (z.B. um der Polizei später eine präzise Personenbeschreibung liefern zu können), liegt keine reglementierte Nutzung vor. > > >>Ein öffentliches Interess an der Strafverfolgung ergibt sich nur bei wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben oder wenn ein Richter ebendieses ausdrücklich bestätigt. > >Das hat ersten nichts mit dem Thema zu tun und ist zweitens genauso falsch. > > >>Besteh darauf, das der Anzeigenerstatter das Bild umgehend vernichtet. > >... mach dich damit lächerlich und gib endgültig deine Fahrereigenschaft zu. > > >>Wenn er das nicht tun will oder kann, verstösst er gegen das Bundesdatenschutzgesetz. > >Wollen: Nein, s.o. >Können: Erst recht nicht. > >Übrigens: Falls dieser ominöse Verstoß tatsächlich vorliegen würde, wäre er durch das Löschen auch nicht vom Tisch. > > >>Ergo: Such dir nen Anwalt, verklag ihn auf Schmerzensgeld,mach dem Typen die Hölle heiß. > >Ich würde von dem Geld lieber in den Urlaub fahren. Der Kontostand am Ende ist der gleiche, der persönliche Nutzen ungleich höher. Als Anwalt könnte man sich diesem Rat aber anschließen ...
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