Startseite
Fahrschulen suchen
Suchmaske
Fahrschulen in Großstädten
Fahrschulen nach Ort sortiert
Fahrschulen nach PLZ sortiert
Was kostet der Führerschein?
Für Fahrlehrer
Stellenangebote
Fahrschule eintragen
Fahrschuleintrag ändern
Preise eintragen/ändern
Werbung für Fahrschulen
Fahrschuleintrag löschen
Theorie lernen
Online-Lernsystem
Fahrschule.de - App
Kostenlose Testbögen
Amtlicher Fragenkatalog
Tipps
Führerschein in Sicht
Theorie und Praxis
Nach der Fahrschule
Recht
Straßenverkehrs-Ordnung
Bußgeldkatalog
EU-Führerschein
Forum
Führerschein- und Fahrschulforum
Fahrlehrerforum
Impressum
Nachricht senden
Datenschutz
Haftungsausschluß
Mediadaten
Impressum
Startseite
Fahrschulen suchen
Suchmaske
in Großstädten
alpabethisch nach Ort sortiert
nach PLZ sortiert
Was kostet der Führerschein?
Für Fahrlehrer
Stellenangebote
Fahrschule kostenlos eintragen
Fahrschuleintrag kostenlos ändern
Preise eintragen oder ändern
Werbung für Fahrschulen
Eintrag einer Fahrschule löschen
Individuell angepaßtes Lernsystem
Theorie lernen
Online-Lernsystem
Fahrschule.de - App
Kostenlose Testbögen
Amtlicher Fragenkatalog
Tipps
Führerschein in Sicht
Theorie und Praxis
Nach der Fahrschule
Recht
Straßenverkehrs-Ordnung
Bußgeldkatalog
EU-Führerschein
Forum
Führerschein- und Fahrschulforum
Fahrlehrerforum
Impressum
Nachricht senden
Datenschutz
Haftungsausschluß
Mediadaten
Impressum
Dieses Bild finden Sie in hoher Auflösung in der
Fahrschule.de App
und im
Online-Lernsystem
Führerschein und Fahrschulforum
Nachricht schreiben
Datum:
Dienstag, 6. Mai 2025
Alias:
E-Mail:
Ich möchte über Antworten auf diesen Beitrag per E-Mail benachrichtigt werden.
Thema:
Zeichen:
Kein Zeichen
Kein Zeichen
Frage
Idee
Info
Achtung
Antwort
Zustimmung
Ablehnung
:)
:(
Zeichen:
Keines
Frage
Idee
Info
Achtung
Antwort
Zustimmung
Ablehnung
:)
:(
Text der Nachtricht:
>>Vor einigen Tagen kam ich an einer Geschwindigkeitsbegrenzung mit dem Zusatz "An Schultagen von 7-16 Uhr" vorbei. Zwar hab ich das entsprechende Zusatzzeichen in keiner Tabelle gefunden, aber soweit ich das verstanden habe, gilt das Limit trotzdem. > >Dann hast du das falsch verstanden. Von einigen ganz wenigen Ausnahmen abgesehen, müssen Verkehrszeichen - also auch Zusatzzeichen - der amtlich bekanntgemachten Gestaltung entsprechen. Bei den ZZ ist die Situation leider etwas kompliziert: Neben den Bund dürfen hier auch die Länder eingeschränkt Zeichen beschließen. > >Die erste Frage wäre also: Hat das Bundesland, in dem das Zeichen aufgestellt war, so etwas beschlossen? > >>Zumindest werden solche Schilder auch anderswo in Deutschland aufgestellt und es gibt ein - allerdings österreichisches - Urteil, dass entsprechende Schilder gelten, weil "Schultag" ausreichend definiert sei. > >Österreich ist nicht Deutschland, also tut das nichts zur Sache. > >>Finde ich ja nun nicht. Ob in einem Bundesland gerade Ferien sind oder nicht, kann man leicht nachgucken. Aber woher soll ich wissen, ob eine einzelne Schule sich einen Brückentag "erkauft", indem an einem Samstag Unterricht stattfindet? (Ich hatte selber 2 oder 3mal deswegen samstags Schule, daher weiß ich das.) > >Kleiner Denkfehler: Auf dem Schild steht nicht "Schultag an der Schule hier links nebenan" sondern nur "Schultag". Das ist jeder Tag, an dem Schule sein kann, d.h. Mo-Sa außerhalb der Schulferien und außer Feiertagen. Dass das vielleicht nicht so gemeint war (wer will das schon wissen ...), tut auch nichts zur Sache. > >>Ist es "Langsamfahren ohne triftigen Grund", wenn ich an einem Samstag grundsätzlich annehme, dass ein Schultag sein *könnte* und deswegen vom Gas gehe? In dem Fall wären das 10km/h in einer 30er Zone. > >Da sich mühelos eine "unklare Verkehrslage" begründen lässt: Nein, das ist kein "Langsamfahren ohne triftigen Grund". Außerdem ist die Ahndung von Verstößen an Samstagen bei dieser Beschilderung meiner Meinung nach sehr fraglich, da ein Verbotsirrtum vorliegen könnte - woher soll man denn wissen, ob hier derzeit Samstags unterrichtet wird? > >>Was würde mir passieren, wenn ich zu langsam fahre? Nur die 20€ oder käme probezeitbedingt mehr dazu? > >Die 20 € sind die Obergrenze. Wie gesagt habe ich aber schon daran akute Zweifel. > >>Und was, wenn ich jemanden zum riskanten Überholen nötige und ein Unfall passiert? > >So etwas wie "jemand zum Überholen nötigen" gibt es nicht. Ob ich überhole oder nicht, ist meine freie Entscheidung. Und wenn ich es nicht unfallfrei schaffe, ein 10 km/h schnelles Fahrzeug zu überholen, dann habe ich auf der Straße nichts zu suchen. Du trägst an einem Unfall jedenfalls keine Schuld und hast auch nichts zu befürchten.
Ich willige ein, dass meine Angaben verarbeitet und gespeichert werden und mir mein Autor Code per E-Mail zugesandt wird.
Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft auf dieser Seite oder per E-Mail an
forum@fahrschule.de
widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie in der
Hilfe zum Forum
und in unserer
Datenschutzerklärung
.
Nach dem Absenden wird Ihnen Ihre Nachricht vor der Veröffentlichung nochmals angezeigt.
Lernen Sie mit dem
Online-Lernsystem
ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de 2025
Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.
Fahrschule.de Lite
Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2025