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Datum:
Montag, 29. April 2024
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Text der Nachtricht:
>Deiner Frage entnehme ich, dass dir die Fahrerlaubnis entzogen und eine MPU-Auflage gemacht wurde (ab 1,6 Promille zwingend vorgeschrieben). >Ist das richtig? >Dann würde dir, sobald du den Antrag auf eine Neuerteilung stellst, mitgeteilt, dass zuvor ein positives MPU-Ergebnis vorliegen muss, bevor es weiter geht. Zuvor muss natürlich die Sperrzeit vergangen sein. >Die Vorbereitung dazu verlangt >A) ein tatsächliches (kein gespieltes)Umdenken und eine Aufarbeitung, was den Alkoholkonsum in der Vergangenheit angeht, und >B) nachgewiesene Laborwerte über einen geraumen Zeitraum (im Höchstfall ein Jahr) > >Einfach ist das nicht. Deshalb lege ich dir ans Herz, deinen Fall im Nachbarforum (www.verkehrsportal.de) zu posten. Dort findest du eine Menge kompetenter Berater, die schon EINIGEN zu einer bestandenen MPU verholfen. Gern und kostenfrei! > >Ohne ein positives MPU-Ergebnis ist die Neuerteilung erst nach 15 Jahren möglich - wobei gescheiterte Versuche, von denen die Führerscheinstelle erfährt, die Frist wieder von vorn beginnen lässt .... > >Wenn dir die Fahrerlaubnis entzogen bekamst, wird die neue (die alte ist eh schon geschreddert!) bekommt sie auch die neuen Daten. >Verbunden auch mit den in der Zwischenzeit evtl. eingetretenen gesetzlichen Änderungen.
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