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Datum:
Dienstag, 20. Mai 2025
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Text der Nachtricht:
>Danke für die Antwort, >denn mein FL meinte, ich müsse den Helm der Fahrschule eh auch bezahlen wenn er kaputt geht, dies kam mir gleich komisch vor. >Ich denke ich werde eh die FS wechseln, da mein FL sehr unzuverlässig ist und mich ständig hinhält. ( verspricht wir fahren spätestens gestern, aber das Motorrad ist noch nichmal angemeldet, geht nicht ans Handy usw.) >Hierzu eine weitere Frage: >In meinem Ausbildungsvertrag gibt es die Klausel (die sich mit den Angaben des BW Fahrschulverbandes deckt) bei Kündigung des Vertrages Entgelte zu zahlen sind, in Abhängigkeit von jeweils "Dritteln der Ausbildung". >Sprich 1/5 des Grundbetrages wenn die Kündigung vor Abschluss von einem Drittel der Ausbildung erfolgt. http://www.fahrlehrerverband-bw.de/AGB.pdf > >Im Moment habe ich alle Theoriestunden, bin noch nicht zur Prüfung angemeldet und noch nicht gefahren. Jetzt stellt sich die Frage was denn unter einem bzw. zwei Dritteln der Ausbildung zu verstehen ist und ob diese Gebühren nicht auch gegen geltendes Recht verstossen. > >Grüße Bumba
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