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Freitag, 9. Mai 2025
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Text der Nachtricht:
>>ZIFF. 28: BIS 2000 ZUL. B. GES. GEW. DES ZUGES MAX.4500KG >>(alter FZ-Schein) >> >>Hat das nun irgendwas damit zutun, ob ich ihn mit FS Klasse B fahren darf oder nicht? > >Nein, denn die zulässige Anhängelast (steht in Ziffer 28) ist für die erforderliche Fahrerlaubnis irrelevant. Dieses Fahrzeug gehört zur Klasse B, da es >1. nicht mehr als 3500 kg zulässige Gesamtmasse hat und >2. nicht mehr als 9 Sitzplätze hat. >(Und diese Kriterien hättest du eigentlich in der Fahrschule lernen sollen.) > >Die Eintragung besagt lediglich, dass für die volle Ausnutzung der zul. Anhängelast das ziehende Fahrzeug dann nicht mehr bis zur zul. Gesamtmasse beladen werden darf. Das ist bei diesen Fahrzeugen eine übliche Einschränkung. Ich habe schon die Papiere eines T5 gesehen, bei dem man bei voller Ausnutzung der zul. Anhängelast (3 t) dann im Zugfahrzeug gar nicht mehr zuladen durfte. Das hat mit der Motorleistung zu tun - braucht dich aber eigentlich nicht zu interessieren, weil du ohne BE sowieso solche Züge nicht zusammenstellen darfst.
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