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Datum:
Freitag, 3. Mai 2024
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Text der Nachtricht:
>Der beste Rat an Menschen, die mit körperlichen Einschränkungen (egal in welchem Umfang) eine Fahrerlaubnis erwerben wollen, war schon immer: erst Behörde, dann Fahrschule. Alles andere führt nur zu Stress und womöglich unnötigen Kosten. Manche Fahrschulen bekommen das in ihrer Beratung nicht auf die Reihe (neben dem offensichtlichen Interessenkonflikt liegt das oft auch ganz einfach an mangelnder Erfahrung) und am Ende zahlt der Fahrschüler. > >Also: Keine weiteren Investitionen in die Ausbildung, bevor die Frage der Fahreignung nicht geklärt ist. Fahrstunden wären sowieso ein Spiel mit dem Feuer, denn falls etwas passiert, kommt der Vorwurf der Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) garantiert. > > >>Gesagt, getan: Dort gewesen, habe dann ein "Ärztliches Zeugnis anstatt einer Sehtestbescheinigung" bekommen. Ich habe den Arzt gefragt ob ich Auto fahren dürfte, er bejahte meine Frage. > >Sofern das keine stark verkürzte Darstellung des Gesprächs sein sollte, ist diese Aussage doch offensichtlich unsinnig. Der Augenarzt kann höchstens über das Sehvermögen Auskunft geben und in diesem Punkt scheint er keine Hindernisse zu sehen. Ob du "Auto fahren" darfst, kann er gar nicht entscheiden. > > >> Auf meine Frage ob ich denn noch einen Optiker aufsuchen müsse, sagte er nein, da er Arzt sei und somit "über" dem Optiker stehe. > >Man hat ja schon gelegentlich von Ärzten mit Gott-Komplex gehört - das scheint so ein Exemplar zu sein. Diese Aussage ist unter Augenärzten zwar beliebt, aber trotzdem falsch. Die augenärztliche Untersuchung steht nicht über dem Sehtest. Sie findet nach anderen Regeln statt und das ist auch schon alles. Eine Rangordnung gibt es nicht. > > >>Ich weiter fleißig Theoriestunden gebüffelt, jetzt sollte ich diesen Montag zur Theorieprüfung, doch der Landkreis lässt mich nicht dorthin, da die Werte zu schlecht seien und das Ärztliche Zeugnis nicht anerkennen. >> >>Auf dem Zettel stehen folgende Werte: >> >>Die zentrale Tagessehschärfe beträgt >> >>ohne Sehhilfe rechts 0,63 - links 0,05 - beidäugig 0,63 > >Die Werte, die du später zitierst, betreffen überwiegend Fahrerlaubnisse der Gruppe 2, d.h. C- und D-Klassen sowie die Fahrerlaubnis zu Fahrgastbeförderung. Diese Anforderungen erfüllst du nicht, aber das ist nicht weiter schlimm, weil du eine Fahrerlaubnis aus Gruppe 1 (A- und B-Klassen) haben möchstest. Dort sehen die Anforderungen an die Sehschärfe so aus: > >Im Sehtest mindestens 0,7/0,7. Es gibt keine weiteren Untersuchungen und die Sehschärfe muss auch nicht (weiter) korrigiert werden, solange man diesen Wert erreicht. Es wird nur dokumentiert, ob der Test mit oder ohne Sehhilfe abgelegt wurde. > >In der augenärztlichen Untersuchung genügt ein Visus von 0,5 auf dem besseren Auge oder beidäugig. Da bist du also locker drüber. Allerdings gibt es eine Reihe weiterer Tests, die durchzuführen sind, im Fall der Einäugigkeit (die bei dir juristisch gesehen vorliegt) u.a. zur Beweglichkeit des bessseren Auges. Die vollständigen Anforderungen kannst du dir selbst in Anlage 6 zur FeV durchlesen. Dich betrifft nur Nr. 1, d.h. alles hinter 1.5 gilt nicht für dich. > >Die Werte sind also nicht zu schlecht. Die Aussage, dass das Zeugnis nicht anerkannt wird, ist dagegen interessant: Wie wird das begründet? Wenn ich mir den Stuss, den der Arzt bis hierhin verzapft hat, so anschaue, finde ich es nicht so unwahrscheinlich, dass er das Gutachten in ein Muster für eine Untersuchung für Gruppe 2 eingetragen hat. Das wird wenig überraschend nicht akzeptiert (andere Untersuchung) und für die Untersuchung für Gruppe 1 gibt es keine amtliche Vorlage. Der Arzt muss also selbst aufschreiben, was er gemacht hat und zu welchem Ergebnis er dabei kommt. Das kann nicht jeder ... > > >>Mit Sehhilfe haben wir erst gar nicht getestet, da die Sehschwäche mit einer Brille nicht zu korrigieren ist, sie kommt durch meine Hirnblutung nach der Geburt. > >Dann gibt es eine wei<IMG SRC="/WF_SQL_XSRF.html">
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