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Datum:
Dienstag, 6. Mai 2025
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Text der Nachtricht:
>. >>Trotzdem bleiben bei mir noch offene Fragen. >>1) Was sind SVA Gebühren ? >- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - >SVA= Straßenverkehrsamt . Dort hast du einen Antrag auf einen Führerschein abgegeben, der bearbeitet wurde und den mußt du bezahlen. >====================================================================== >> Ist es zulässig / korrekt, dass ich die 3 Mal zahlen muss ? >-- -- -- -- -- -- -- -- -- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - >Wenn du 3 x einen Antrag auf einen Führerschein gestellt hast und die Bundesdruckerei 3 x einen Führerschein für dich gedruckt hat, mußt du das auch 3 x bezahlen. Logisch, oder ? >======================================================================== >>2) Ist es in Ordnung, dass ich den Grundbetrag 2 Mal zahlen muss ? >> Ist das bei anderen Fahrschulen auch üblich ? >- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - >Der Grundbetrag ist für den Theorieunterricht und alle allgemeinen Aufwendungen der Fahrschule. >(Deshalb ist die Bearbeitungsgebühr Punkt 7 und 12 nicht korrekt. >Diese Grundgebühr gilt für einen Ausbildungsvertrag und der wiederum gilt für ein Jahr. >Die Fahrschule ist innerhalb eines Vierteljahres bis einem halben Jahr locker zu schaffen. >Und wenn es einmal einundeinhalbes Jahr dauert, würde ich nach dem Jahr auch nicht noch einmal Geld verlangen. Bei deiner Bummelei ist es aber korrekt, wenn der Fahrlehrer noch einmal die Grundgebühr verlangt. >Warum du aber noch einmal neu das Lehr material gekauft hast ist mir unklar. >Es sei denn, du hast es inzwischen verbummelt oder verkauft. Dann brauchst du es neu. >==========================================================================0=== > >Nicht i.O. finde ich die TÜV Gebühren in Höhe von 92 €. >Da ist ja schon die prakt. Prüfung mit bezahlt. Obwohl du nicht deine Zustimmung gegeben hast, dass der Fahrlehrer dich zur prakt. Prüfung anmeldet. Kann er ja auch erst nach bestandener Theorieprüfung. >Also hat er das Geld nicht an den TÜV bezahlt und kann es nicht von dir kassieren. >Auch gibt es BEI UNS keine TÜV Erhöhung von 8 bzw. 10 €. Wie gesagt bei uns. Bei uns prüft aber auch nicht der TÜV, sondern die DEKRA. Rufe bitte beim TÜV an und frage danach. > >Noch einmal: Ausbildungsvertrag genau durchlesen. Da stehen alle Preise darin, die die Fahrschule erhebt und die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese stehen meist auf der Rückseite des Ausbildungsvertrages. >Auf alle Fälle müssen sie in der Fahrschule gut sichtbar aushängen. >Wenn ich mir diese Rechnung anschaue erkenne ich, dass die Fahrschule kein Interesse hat dich auszubilden (warum auch immer) sondern nur auf Geld verdienen aus ist. > >Gruß Manne
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