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Donnerstag, 28. März 2024
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Text der Nachtricht:
>>Hallo, ich bin seit meinem 16. Geburtstag im Besitz der klasse A1/AM (seit 23.10.2013), vor dem 23.10.2013 hatte ich nur die Mofa Prüfbescheinigung und wurde am 09.09.2013 mit meinem zu schnellen Roller erwischt (67statt 25 kmh) , im Dezember 2013 hatte ich die Gerichtsverhandlung bezüglich des Vorfalls aus September, es war mein allererstes Vergehen in jeglicher Art & Weise im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr. Bei der Gerichtsverhandlung wurde ich zu 30. Sozialstunden , 6 Punkte in Flensburg (nach neuem System: 3 Punkte) und zu 3 Monaten Fahrverbot verurteilt. Ich verstehe nicht warum ich meinen A1 Führerschein auf Zeit abgeben musste obwohl ich ihn zum Tatzeitpunkt nicht mal besaß, noch anzumerken ist, dass ich keinerlei Kosten, Bußgelder oder ein Aufbauseminar auferlegt bekommen hab, infolgedessen dürfte sich meine Probezeit auch nicht verlängert haben oder ? Zudem bin ich seit 30.03.2015 im Besitz der Klasse B bzw noch BF17 nächsten Monat bin ich Volljährig und da sollte eigentlich auch meine Probezeit zu Enden sein. Ich hoffe das mir jemand weiterhelfen kann. >> >>Gruß >>Jan
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