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Datum:
Samstag, 20. April 2024
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Text der Nachtricht:
>Hallo zusammen, > >Ich kann folgendes zum Mutter-Kind-Parkplätze beitragen und das hatten wir auch in der Fahrschule (Theorie) gehabt und da wurde dies uns so erklärt: > >Auf Mutter-Kind-Parkplätze (oder Eltern-Kind-Parkplätze, Familienparkplatz genannt) darf rechtlich gesehen, jeder darauf parken und muss auch keine Angst vor Knöllchen haben, aber es könnte mit dem Betreiber Ärger entstehen. Er kann nämlich darauf bestehen, das diese Parkplätze bestimmungsgemäß genutzt werden. >Dabei kann es folgende Konsequenzen haben: >- Aufforderung, einen normalen Parkplatz zu benutzen >- Ermahnung >- Hausverbot >- Vertragsstrafe >- Abschleppen oder Umsetzen des Fahrzeuges auf Kosten des Halters. > >Jedoch gilt das nicht, wenn der Betreiber per Schild (oder auch per Park-, Benutzungsordnung oder AGB) darauf hinweist, das die StVO gilt. > >Aber wie es in der praktischen Prüfung aussieht, ich weiß aus Freundeskreisen, das es im Ermessen des Prüfer liegt, aber meine Fahrlehrer hat mir gesagt, das man nicht durchfallen kann, wenn man auf einem Mutter-Kind-Parkplatz parkt. >
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