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Mittwoch, 8. Mai 2024
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Text der Nachtricht:
>>Verkehrschild 'TEMPO 30 ZONE' .... ABER 50 mtr. weiter kommt ein GELBES Ortsschild. >> Ist damit nicht die ' Tempo 30 Zone' schon wieder aufgehoben? > >Nein. Die StVO regelt die Bedeutung von Zeichen 310/311 (Ortstafel) als "Hier beginnt/endet eine geschlossene Ortschaft." Vom Ende eines Tempolimits ist da keine Rede. Wie schnell man i.g.O/a.g.O. fahren darf, regelt die StVO an anderer Stelle - genauso wie den Umstand, dass Schilder den allgemeinen Verkehrsregeln vorgehen. Es gilt also so lange Tempo 30, bis ein Schild etwas anderes bestimmt. Die Ortstafel tut das nicht. > >Das Paradoxe an dieser Situation: Die Anordnung einer Tempo-30-Zone a.g.O. ist unzulässig. Die Aufstellung eines Verkehrsschildes ist aber ein Verwaltungsakt, der so lange gilt, bis er aufgehoben wird. Soll heißen: Auch wenn diese Beschilderung unzulässiger Unsinn ist, gilt sie trotzdem so lange, bis sie aufgehoben wird, z.B. von einem Gericht oder von der Behörde, die die Beschilderung angeordnet hat.
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