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Freitag, 26. April 2024
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Text der Nachtricht:
>>In der Probezeit gilt bekanntlich die 0,0-Promille-Grenze. Nun befürchte ich, dass ich am nächsten Morgen nicht mehr Auto fahren darf, wenn ich am Vorabend feiern war. > >Auch ganz ohne 0,0‰-Grenze ist das eine sehr berechtigte Befürchtung. > > >>Auch, wenn ich mich nüchtern fühle, heißt das lange nicht, dass kein Alkohol mehr feststellbar ist. > >Es ist sogar so, dass das Gegenteil der Regelfall ist: Wer nach dem Trinken schläft, fühlt sich nüchtern, lange bevor er es tatsächlich ist. > > >>Dass ich mich nicht komplett volllaufen lassen kann, wenn ich am nächsten Morgen fahren will, ist mir bewusst. Wie sieht es aber aus, wenn ich mich auf eine geringere Menge beschränke? > >Dazu kannst du einen der zahlreichen Promillerechner im Netz befragen. Beispiel zur Bandbreite: Ich habe auf http://www.promillerechner.de/demo.html folgendes Trinkverhalten eingegeben: >- leerer Magen >- 19-22 Uhr >- 3 Bier, 0,5 l > >Dann habe ich einmal Daten für mich und einmal für eine eher zierliche Frau eingegeben. Ergebnis: >- Die Frau hat den doppelten Promillewert. >- Ich bin gegen 3 Uhr wieder nüchtern, die Frau erst gegen 9 Uhr. > >Du merkst das Problem? > >Letztendlich haben aber alle solchen Überlegungen - und auch meine Antwort - die gleiche grundsätzliche Einschränkung: Sie basieren auf bestimmten Annahmen, z.B. einem Zusammenhang zwischen Körpergewicht und - größe und Blutmenge im Körper, einer bestimmten zeitlichen Abfolge der Getränke und allgemeinen Annahmen darüber, wie der Körper Alkohol aufnimmt und abbaut. Diese Annahmen sind nicht aus der Luft gegriffen, können im Einzelfall aber völlig falsch sein. Wenn ich vor dem Gelage eine Dose Ölsardinen esse, mag mein Magen zwar fast leer sein, aber durch den extremen Fettgehalt wird die Alkoholaufnahme (und damit auch der -abbau) stark verzögert. Das kann der oben verlinkte Rechner nicht abbilden. > > >>Was darf ich in etwa trinken, um ca. 6-7 Stunden später nüchtern zu sein? > >Nach der Faustregel, die du in der Fahrschule gelernt haben solltest: So viel, dass du ca. 0,6-0,7 ‰ hast. > >Um beim Beispiel von oben zu bleiben: Bei mir würde das vielleicht gerade so passen, bei der Frau definitiv nicht. Die könnte vielleicht sogar noch die 0,5 ‰-Grenze reißen. > > >>Was passiert, wenn eine sehr geringe Konzentration gemessen wird (0,05 Promille und darunter etwa)? > >Nichts. Eine Alkoholisierung unter 0,2 ‰ ist nicht zu beanstanden, weil sich die auch durch bestimme Nahrungsmittel, vor allem Früchte und Fruchtsaft, einstellen kann und ausdrücklich nur "alkoholische Getränke" den Tatbestand aus § 24c StVG erfüllen. Für noch kleinere Konzentrationen (also z.B. deine 0,05 ‰) gäbe es dann noch weitere mögliche Quellen, etwa die Aufnahme über die Atemwege (ja, es gibt auch "Passiv-Alkohol"), über die Haut oder sogar als endogener, d.h. körpereigener, Alkohol, u.a. nach dem Sport. Die Messgrenzen bei Verkehrskontrollen erreichen die letzten drei Möglichkeiten aber eher nicht.
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