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Samstag, 20. April 2024
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Text der Nachtricht:
>>Habe nun mit einem Fahrschullehrer telefoniert und im das ganze geschildert....explizit die Thematik mit dem A1, der einfach so auf der Karte von der Führerscheinstelle notiert wurde..... >> >>Dieser Fahrschullehrer sagte dann, dass der A1 etwaigen einschränkungen unterliege und damit eigentlich ein "Trike" (oder sagte er "Quad"?) gemeint wäre.... zusehen wäre diese Einschränkung an einer Nummer, die sich im Kästchen "zu 12." befände.... >> >>Ich sei also die ganze Zeit also ohne Fahrerlaubnis umher gefahren. > >Ob das wirklich so ist, ist keine ganz einfache Rechtsfrage. Zwei Dinge kann man aber auf jeden Fall festhalten: Es wäre überhaupt keine gute Idee, irgendjemanden zu erzählen, dass du von der vermeintlichen Fahrerlaubnis tatsächlich Gebrauch gemacht hast. Behörden müssen beim Verdacht auf eine Straftat tätig werden. Außerdem könnte die Fahrerlaubnis Klasse A1 (wenn man denn davon ausgehen wollte, dass du sie überhaupt hast), jederzeit widerrufen werden, sobald die Fahrerlaubnisbehörde ihren Fehler bemerkt, § 42 VwVfG. > > >>Würde das dann auch so funktionieren? Wenn ich also die Laufkarte beantrage, denen meinen Führerschein auf den Tisch lege und sage/zeige, dass ich den A1 schon habe....oder sehen die nach beantragung der Laufkarte, ob man tatsächlich auch eine Prüfung für den A1 "damals" absolviert hatte? > >Nicht die Unterlagen über die Prüfung, aber für die erteilten Klassen gibt es ein Register. Ob dort nun die richtigen oder die falschen Klassen eingetragen sind ...? > > >>Könnte man auch evtl. mal auf der Führerscheinstelle anrufen und irgendwie Nachfragen (so dass es sich nicht offensichtlich ist, dass sich hier ein Fehler eingeschlichen hat), welche Klassen den generell eingetragen sind? > >Die Nachfrage an sich ist eigentlich schon ziemlich offensichtlich. Ich würde das nicht tun. > > >>Oder, soll ich einfach mal meinen Führerschein als "verloren" melden und dann schauen, ab die A1-Klasse wieder drauf steht? > >Das würde ich auf gar keinen Fall tun. Erstens verursacht es unnötige Kosten, zweitens wird der Verlust an Eides statt erklärt und damit wäre das schon wieder eine Straftat. > > >Wenn man es überhaupt darauf anlegen will, würde ich kommentarlos die Erweiterung beantragen - dann sieht man ja, ob die Behörde ihren Fehler bemerkt. Außerdem würde ich mir schon mal eine Story zurecht legen, wer die auf dich angemeldete 125er eigentlich fährt. Legal dürften dass sehr wahrscheinlich z.B. deine (Schwieger-)Eltern, falls sie Klasse 3 vor dem 01.04.1980 erworben haben. Nur falls das zur Sprache kommen sollte ,,,
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