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Dienstag, 6. Mai 2025
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Text der Nachtricht:
>>Also anfang Februar habe ich mich in einer fahrschule angemeldet. >>Ich habe 50 euro für die anmeldung gezahlt wofür ich auch eine quittung bekommen habe. > >Man könnte sich bei dieser Preisgestaltung kurz fragen, wie die Fahrschule für 50 € 14 Doppelstunden Theorieunterricht und dann noch ihre "allgemeinen Aufwendungen" (also z.B. den gesamten Verwaltungsaufwand) leisten will. Mit ein bisschen Verstand könnte man bemerken, dass das niemals funktionieren kann. Diese Fahrschule ist also darauf angewiesen, ihr Geld anderweitig zu verdienen, z.B. indem sie bei den anderen Entgelten heftiger zugreift oder mit diversen "Tricks" die Kasse aufbessert. Ist dieser Gedankengang wirklich zu viel verlangt? > > >>Dazu habe ich 350 eu vorausgezahlt für exakt 10 übungsstunden. Das problem ist für die 350 eu habe ich keine quittung bekommen als ich danach verlangt hatte, sagte der fahrlehrer zu mir quittung kriegst du nach jeder fahrstunde. > >Das wäre fast schon lustig, wenn ich nicht glauben würde, dass sich Leute tatsächlich so verar...en lassen würden. Wozu meinst du denn, dass die Quittung gut ist? Damit DU beweisen kannst, dass DU gezahlt hast! Was bringt dir eine Quittung nach der Fahrstunde? Ok, der FL könnte behaupten, dass du noch nicht gezahlt hast, aber in erster Linie ist ER in diesem Moment in Vorleistung und ER muss seinem Geld hinterherrennen. Jetzt bist DU in Vorleistung. > >Hätte der FL diesen Spruch zu mir gesagt, wäre ich mit meinem Geld zu einer anderen Fahrschule gegangen - und zwar nicht nur mit den 350 sondern mit den ganzen 400 €. > > >>Nun mein problem: ich kann leider aus gesundheitlichen gründen den führerschein nicht machen. Kann ich das geld zurück verlangen? Habe ich das recht dazu? > >Die 350 € auf jeden Fall, vielleicht auch einen Teil der 50 €. Das sollte in deinem Ausbildungsvertrag und in den AGB der Fahrschule geregelt sein. > > >>Meint ihr er gibt mir so ohne probleme die 350 eu wieder zurück? > >Ist doch völlig egal, was ich oder sonst irgendjemand dazu meint. Entweder er macht's oder er macht's nicht. Du kündigst den Ausbildungsvertrag und forderst dein Geld zurück. Dann sieht man weiter.
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