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Datum:
Mittwoch, 30. April 2025
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Text der Nachtricht:
>Was soll daran logisch sein? Typisch deutsch-arrogante Antwort. Wenn das Ausstellungsdatum 4 Monate vor dem Erteilungsdatum liegt, dann fragt man sich selbstverständlich, wie es sein kann, dass die Fahrerlaubnis erst 4 Monate erteilt wurde, nachdem der Führerschein bereits ausgestellt worden war. Gerade bei Übersetzungen und Vorlage im Ausland stiften diese Begriffe ständig Verwirrung. Deutscher Bürokratenschwachsinn, der auch nur für Bürokraten logisch erscheint. Ich weiß mittlerweile, weil ich bei den Behörden nachgefragt habe, dass die Karten oft im großen Mengen weit im Voraus gedruckt, d.h. \"ausgestellt\" werden, obwohl noch ncht mal eine Fahrprüfung abgelegt wurde, daher diese zwei oft weit auseinanderliegenden Daten. Aber logisch ist das keineswegs. >na..das sagen doch schon die begriffe \"Ausstellungsdatum\" und \"erteilungsdatum\" aus. >>das \"Ausstellungsdatum\" ist das Datum, an dem der Führerschein ausgestellt wurde..das maschinelle also (und dieses datum steht auf deinem führerschein unter der nummer 4a) >>das \"erteilungsdatum\" ist logischerweise das datum, an dem die fahrerlaubnis erteilt wurde, also in den meisten fällen, der tag an dem du erfolgreich die prüfung abgelegt hast (außer du hast halt das mindestalter noch nicht erreicht, oder nur ne prüfbescheinigung gekriegt). das erteilungsdatum steht unter der nummer 10 >> >>soweit ich mich an meinen rosa zettel erinnere stand da gar kein ausstellungsdatum drauf, sondern nur das erteilungsdatum und das wird natürlich in den kartenführerschein übernommen.
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