!!! wichtige Frage zu BF17 !!!

  • !!! wichtige Frage zu BF17 !!!
     Luisa
      schrieb am Montag, 9. Juli 2007
    Hallo!
    Ich habe seit einer Woche meinen B-FS mit BF17 gemacht.
    Jetzt beschäftige ich mich schon die ganze Zeit mit der Frage,
    wie das mit meiner Probezeit ist.
    Die dauert ja 2 Jahre (läuft bei mir quasi am 03. Juli 2009 ab), oder?!
    Und wie ist das jetzt mit den Verstößen? Ich weiß, dass ich mir
    einen A-Verstoß und zwei B-Verstöße "leisten" kann eh was
    Schlimmeres (Aufbauseminar usw.) passiert.
    Aber mit was muss ich denn rechnen, wenn z.B. meine Begleitperson
    mehr als 0,5 Promille intus hat.
    Was, wenn ich meinen schicken rosa Zettel vergesse?
    ... halt alles sowas, was speziell BF17 betrifft ...

    Würd mich brennend interessieren, was ich nicht falsch machen
    darf! =)

    Danke schonmal für eure Antworten!
    Luisa
  • Thema
    Re: !!! wichtige Frage zu BF17 !!!
    Autor
      *reni*
      schrieb am Montag, 9. Juli 2007
    Text
    hey
    du kannst dir eben KEINEN A-Verstoß und auch KEINE zwei B-Versöße leisten! Bei einem A-Verstoß gibts Nachschulung, ebenso bei zwei B-Verstößen. Du kannst dir also nur EINEN B-Verstoß leisten.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: !!! wichtige Frage zu BF17 !!!
    Autor
      BlueEye
      schrieb am Montag, 9. Juli 2007
    Text
    Klasse, dass du diese Fragen stellst... Ich mache demnächst auch BF17 und besonders das mit der Begleitperson interessiert mich auch ziemlich. Eigentlich müssen die ja 0,0 Promille haben, oder?? was wenn sie mehr haben? Bekomm ich dann eins auf den Deckel? Oder die begleitperson?

    Wegen des schicken Zettels werde ich es auf jeden Fall so machen, dass ich den und meinen Perso kopiere und des dann ins Auto leg, mit dem ich immer fahr, so für alle Sicherheiten...

    LG

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: !!! wichtige Frage zu BF17 !!!
    Autor
      Luisa
      schrieb am Dienstag, 10. Juli 2007
    Text
    >Wegen des schicken Zettels werde ich es auf jeden Fall so machen, dass ich den und meinen Perso kopiere und des dann ins Auto leg, mit dem ich immer fahr, so für alle Sicherheiten...
    >

    @BlueEye
    Hallo!
    Sorry, aber mit dem kopieren kannst du dir sparen.
    Hab meinen FL und Prüfer gefragt ob das geht, aber beide meinten,
    dass nur eine Kopie nicht ausreicht wenn du mal von der Polizei
    angehalten werden solltest.
    Is echt blöd, weil dieser schicke rose Zettel echt nur ein Zettel
    ist, so'n richtiger Wisch. =)
    Ich persönlich find's eh blöd, dass man so'n wichtiges Dokument
    einfach so als "Stück Papier" aushändigt und nicht gleich den
    richtigen Karten-FS gibt ... aber naja.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: !!! wichtige Frage zu BF17 !!!
    Autor
      BlueEye
      schrieb am Donnerstag, 12. Juli 2007
    Text
    Ganz ehrlich??? Ich find das Sch****. Ich werde diesen netten Wisch dann ja wie alle anderen Ausweise und später den FS in meinem Geldbeutel rumtragen. Aber das Ding is ja nur aus papier. Wenn mein Geldbeutel jetzt nass werden sollte oder so. Dann ist mein Führerschein kaputt??!!!!! Dann darf ich ein heiden Geld zahlen einen neuen zu bekommen. Und es wirs ein riesiger Aufwand, schätzungsweise.
    Was haben die sich denn bitte dabei gedacht?

    Das ist ein wichtiges Dokument. Wenn das so leicht kaputt gehen kann ist das echt nicht ok !

    Meine Meinung !

    LG

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  • Thema
    Re: Re: !!! wichtige Frage zu BF17 !!!
    Autor
      fraktum
      schrieb am Donnerstag, 12. Juli 2007
    Text
    Evtl. könnte man anstatt des rosa Zettels eine beglaubigte Kopie mit sich führen. Vielleicht geht das...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: !!! wichtige Frage zu BF17 !!!
    Autor
      guest1416
      schrieb am Donnerstag, 12. Juli 2007
    Text
    >Hallo!
    >Ich habe seit einer Woche meinen B-FS mit BF17 gemacht.
    >Jetzt beschäftige ich mich schon die ganze Zeit mit der Frage,
    >wie das mit meiner Probezeit ist.
    >Die dauert ja 2 Jahre (läuft bei mir quasi am 03. Juli 2009 ab), oder?!
    >Und wie ist das jetzt mit den Verstößen? Ich weiß, dass ich mir
    >einen A-Verstoß und zwei B-Verstöße "leisten" kann eh was
    >Schlimmeres (Aufbauseminar usw.) passiert.
    >Aber mit was muss ich denn rechnen, wenn z.B. meine Begleitperson
    >mehr als 0,5 Promille intus hat.
    >Was, wenn ich meinen schicken rosa Zettel vergesse?
    >... halt alles sowas, was speziell BF17 betrifft ...
    >
    >Würd mich brennend interessieren, was ich nicht falsch machen
    >darf! =)
    >
    >Danke schonmal für eure Antworten!
    >Luisa


    Mein Fahrlehrer erzählte vor kurzem im Unterricht, dass es da eine Gesetzeslücke gebe.

    Denn die Begleitperson könnte nicht zu einer Blutabnahme bzw. zum Pusten gezwungen werden, selbst dann nicht, wenn man klar riechen könnte, dass diese Alkohol konsumiert hat.
    Somit kann dieser nein sagen, und euch passiert nix.
    Ob ich das jetzt riskieren würde, weil mein Fahrlehrer mir das gesagt hat, kann ich so nicht sagen, wahrscheinlich eher nicht, da ich die Info mündl. vom Fahrlehrer hab.
    Ich will jetzt zwar nicht behaupten, dass der lügt aber in dem Fall wäre ich vorsichtig.

    Nur du darfst keinen Alkohol trinken, für dich gilt seit einer Woche die 0,5 Promille Grenze, bzw. ab August die 0,0 Promille Grenze (stand am letzten Samstag (7.7.07) in meiner Tageszeitung).

    Die 0,0 Promillegrenze gilt bis zum 21 Lebensjahr und bis zum Ende der Probezeit.

    Also ich meine die Probezeit läuft bei dir schon.
    Dies soll ja auch ein Vorteil sein, des Führerscheins mit 17.
    Aber da hilft google.de vielleicht weiter.


    Allzeit gute Fahrt!

    viele Grüße

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: !!! wichtige Frage zu BF17 !!!
    Autor
      Schoki
      schrieb am Donnerstag, 12. Juli 2007
    Text
    >Mein Fahrlehrer erzählte vor kurzem im Unterricht, dass es da eine Gesetzeslücke gebe.
    >
    >Denn die Begleitperson könnte nicht zu einer Blutabnahme bzw. zum Pusten gezwungen werden, selbst dann nicht, wenn man klar riechen könnte, dass diese Alkohol konsumiert hat.
    >Somit kann dieser nein sagen, und euch passiert nix.
    >Ob ich das jetzt riskieren würde, weil mein Fahrlehrer mir das gesagt hat, kann ich so nicht sagen, wahrscheinlich eher nicht, da ich die Info mündl. vom Fahrlehrer hab.
    >Ich will jetzt zwar nicht behaupten, dass der lügt aber in dem Fall wäre ich vorsichtig.

    Habe ich auch so auf der Fahrlehrerschule gelernt.

    Auf den Beitrag antworten


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