Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: 0,54 Promille und bereits ...

  • Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: 0,54 Promille und bereits verlängerte Probezeit...
     Nebelmaschinist
      schrieb am Freitag, 23. Februar 2007
    Ich kenne dich nicht, möglicherweise irre ich mich. Das was du schreibst, lässt darauf schließen, dass du ein ziemlich dummer Mensch bist.

    >Vor ein paar Jahren waren das noch 0,8, und dann gabs noch immer kein Fahrverbot.

    Falsch. Vorher war bei 0,8 die Pappe weg. Für einen Monat plus 150,- DM Bußgeld und drei (?) Flensburg-Punkte.

    >
    >>(...Motorradfahrer mit Alkohol bügeln...)
    >
    >Den Fall zeigst Du mir, daß ein Autofahrer mit 0,32 Promille einen Motorradfahrer über den Haufen gefahren hat, und dieser garnichts dafür konnte. Wir können uns jetzt natürlich auch über 0,02% Wahrscheinlichkeit auslassen und uns damit von den Tatsachen entfernen.

    Über Wahrscheinlichkeiten brauchen wir uns in der Tat nicht auszulassen. Niemand mit gesundem Menschenverstand wird behaupten, dass Alkoholfahrten geringeres Unfallpotenzial haben.
    Der Gesetzgeber sieht nun mal 0,3 Promille als Grenzwert (für Fahrten ohne "Auffälligkeiten") vor. Man muss kein mathematisches Genie sein, um zu erkennen, dass 0,32 mehr ist als 0,3 und damit über dem Grenzwert liegt. Die Gesetzeslage sieht nun mal so aus.

    >In den allerallermeisten Fällen passiert bei 0,32 Promille im Verkehr garnichts.

    Weil du so ein toller Fahrer bist? Oder weil andere Verkehrsteilnehmer auf dich Rücksicht nehmen? Oder weil man bei den allermeisten Fahrten nicht in kritische Situationen gerät, die man mit 0,0 noch richtig bewältigt, mit 0,31 aber nicht mehr?

    >So wie auch bei 94 von 100 Telefongesprächen am Steuer kein Unfall passierte, und rauchen am Steuer noch immer erlaubt ist, obwohl es viel mehr Risiken birgt als telefonieren.

    Du lenkst ab. Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun. Lies noch mal den allerersten Post in diesem Thread, dann weißt du, über was wir uns hier unterhalten.

    >(...)Es liegt mir aber natürlich auch fern Alkohol am Steuer zu unterstützen. Natürlich bin ich für Sicherheit im Verkehr

    Wenigstens da scheinen wir uns einig.

    >(...) Aber ich fahr ja auch nicht nachts auf der Straße und bin mir ebenfalls meiner Verantwortung im Straßenverkehr bewusst:

    Also willst du damit sagen, dass Motorradfahrer (um bei dem Beispiel zu bleiben) einfach selber Schuld haben, wenn sie nachts vom Aushilfs-Juhnke gebügelt werden?

    >Die meisten alten Autofahrer und Frauen - nichts persönliches - fahren nüchtern schon gefährlicher, als die meisten Männer mit 0,5 promille!

    Zum Thema alte Leute: Das ist wohl auch der Grund, warum bestimmte FS-Klassen nur befristet gültig sind.

    Zum Thema Frauen... nein, dazu sag ich jetzt nichts... vielleicht nur soviel: Du beweist deine Ahnungslosigkeit

    >
    >>(...besoffen fahren kann man nicht...)
    >
    >Bis hierhin korrekt. Ob nun aber wegen etwas Alkohol im Blut bereits ein Fahrverbot verhängt wird, oder man mit Geldstrafe und Punkten nicht bereits einen ersten Warnschuss erhalten hat, stelle ich in Frage.

    Lies den Threadopener: Der Typ ist wiederholt mit Alkohol erwischt worden (und wie oft ist er nicht erwischt worden?). Der Typ soll nicht rumheulen wie eine Memme sondern seine Strafe akzeptieren wie ein Mann.
    Niemand hat ihn wohl gezwungen zu saufen, er wusste, dass Alkoholfahrten strafbewehrt sind, also was jammert er?

    >Ab einer gewissen unverantwortlichen Menge und bei Wiederholungstat natürlich gerechtfertigt.

    Die unverantwortliche Menge sieht der Gesetzgeber bei 0,3. Wenn dir das nicht passt kannst du dich ja an den Petitionsausschuss des Bundestages wenden.

    >Das sei auch okay. Ich beklage ja auch nicht das Verbot und die Regelung ansich, sondern die etwas überzogene Bestrafung.

    Ähm... du wirst bewußt und mit voller Absicht (niemand betrinkt sich aus Versehen) zur unkontrollierbaren Waffe und nennst ein paar Tage zu Fuß gehen "überzogen"? Im Falle eines Falles kann dein Opfer nie mehr zu Fuß gehen. Merkwürdige Maßstäbe setzt du...

    >
    >>(...Beispiel von Unfallfolgen...)
    >
    >Ich k

Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2025 Logo

Fahrschule.de 2025

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2025

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo