0,8 Promille in der Probezeit

  • 0,8 Promille in der Probezeit
     die Banane
      schrieb am Sonntag, 4. März 2007
    Hallo zusammen,

    ich wollte mal nachfragen wie es aussieht und zwar hab ich flogendes Problem... Ich wurde vor drei Tagen von der Polizei angehalten aufgrund folgendes Sachverhaltes:

    Bin auf einer Bundesstr. (Auf nasser Str. nur 40 km/h erlaubt) mit 60 km/h gefahren.
    Dabei kommt hinzu, dass ich 0,8 Promille hatte und ich in der Probezeit bin!

    Nun folgende Frage welche Strafe kann ich erwarten und wie teuer wird das ganze für mich!?

    Vielen dank im Vorraus

    Mit freundlichen Grüßen
  • Thema
    Re: 0,8 Promille in der Probezeit
    Autor
      Ludo
      schrieb am Sonntag, 4. März 2007
    Text
    Auf jeden Fall musst du an einem Aufbauseminar teilnehmen. Kostenpunkt: 300 Euro.
    Für das Alkoholdelikt bekommst du 4 Punkte und eine Geldstrafe.
    Bei der Geschwindigkeitsüberschreitung kommt es darauf an, ob es bis zu 20 km/h Überschreitung waren oder bereits > 21 km/h. Im ersten Fall wären das 30 bis 35 €. Beim zweiten wären zusätzliche Punkte fällig.

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  • Thema
    Re: Re: 0,8 Promille in der Probezeit
    Autor
      die Banane
      schrieb am Sonntag, 4. März 2007
    Text
    Bekomm ich kein Führerscheinentzug?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: 0,8 Promille in der Probezeit
    Autor
      Peg
      schrieb am Sonntag, 4. März 2007
    Text
    Guck mal hier:

    Alkoholgehalt im Blut ab 0,5 Promille:

    A. Geldbuße und Fahrverbot, wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen (§ 24a Abs. 1 StVG)
    1. Erstverstoß: 4 Punkte, 250 Euro Geldbuße, 1 Monat Fahrverbot
    2. Zweitverstoß: 4 Punkte, 500 Euro Geldbuße, 3 Monate Fahrverbot
    3. Weiterer Verstoß: 4 Punkte, 750 Euro Geldbuße, 3 Monate Fahrverbot

    B. strafbar, wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen:
    - 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
    - Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)

    C. strafbar, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt:
    - 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
    - Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer),
    - Schadenersatz, Schmerzensgeld und eventuell Rente an Unfallopfer


    die nächste Deliktstufe beginnt bei 1,1 0/00
    Die Quelle dazu findest du hier:

    http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=5608


    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: 0,8 Promille in der Probezeit
    Autor
      die Banane
      schrieb am Sonntag, 4. März 2007
    Text
    Danke, aber gilt dieses denn auch wenn man in der Probezeit ist?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: 0,8 Promille in der Probezeit
    Autor
      Ludo
      schrieb am Sonntag, 4. März 2007
    Text
    >Danke, aber gilt dieses denn auch wenn man in der Probezeit ist?
    ------

    Ja, das gilt genauso. Das mit dem 1 Monat Fahrverbot hab ich in meinem Beitrag oben ganz vergessen. Soweit du das geschildert hast, lagen keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vor.
    Der einzige Unterschied hier zwischen Probezeit und Nicht-Probezeit ist, dass du ein 300 Euro teures Aufbauseminar absolvieren musst.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: 0,8 Promille in der Probezeit
    Autor
      die Banane
      schrieb am Sonntag, 4. März 2007
    Text
    Vielen dank ich hab wegen euch schon echt bessere Laune bekommen ;)
    und auch vielen dank für eure schnellen Antworten!!!
    Naja auf diesen Monat kann ich echt auf Auto verzichten! Nun heisst es Monatskarte ich komme *g*
    Wie sieht es denn aus mit MPU Test?

    Auf den Beitrag antworten


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