0 Promille Gesetz

  • 0 Promille Gesetz
     118i
      schrieb am Samstag, 2. Juni 2007
    Es wurde ja beschlossen, dass während der Probezeit bzw bis zur Beendigung des 22. Lebensjahres ein generelles Alkoholverbot für junge Fahrer gillt.
    Nun meine Frage, ich bin seit Mai aus meiner Probezeit heraussen, darf ich mit z.B. von der Polizei mit 0.1 Promille ab August erwischt werden, ohne das mir was passiert oder nicht? Ich bin 20 Jahre alt.
  • Thema
    Re: 0 Promille Gesetz
    Autor
      Christian.D
      schrieb am Samstag, 2. Juni 2007
    Text
    >Es wurde ja beschlossen, dass während der Probezeit bzw bis zur Beendigung des 22. Lebensjahres ein generelles Alkoholverbot für junge Fahrer gillt.
    >Nun meine Frage, ich bin seit Mai aus meiner Probezeit heraussen, darf ich mit z.B. von der Polizei mit 0.1 Promille ab August erwischt werden, ohne das mir was passiert oder nicht? Ich bin 20 Jahre alt.

    Wenn du den ersten Satz deines Beitrags durchliest hast du die Antwort.

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  • Thema
    Re: Re: 0 Promille Gesetz
    Autor
      Peg
      schrieb am Samstag, 2. Juni 2007
    Text
    Ich bin 20 Jahre alt.
    -------------------------------------
    Dann darfst du die 0-Promille-Grenze noch ein Weilchen dein Eigen nennen ;o)

    Unsere Gesetzgeber hatte Angst, dass plötzlich alle Jugendlichen A1 machen würden um die Probezeit zu starten und so mit Erreichen der Volljährigkeit das absolute Alkoholverbot umgangen zu haben.....
    Deshalb:
    ALLE bis mindestens 21.
    Wer mit 35 seinen ersten Führerschein macht, hat auch zwei absolut alkoholfreie Fahrjahre vor sich.




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  • Thema
    Re: 0 Promille Gesetz
    Autor
      Sunny5535
      schrieb am Sonntag, 3. Juni 2007
    Text
    >Es wurde ja beschlossen, dass während der Probezeit bzw bis zur Beendigung des 22. Lebensjahres ein generelles Alkoholverbot für junge Fahrer gillt.
    >Nun meine Frage, ich bin seit Mai aus meiner Probezeit heraussen, darf ich mit z.B. von der Polizei mit 0.1 Promille ab August erwischt werden, ohne das mir was passiert oder nicht? Ich bin 20 Jahre alt.

    Ich stelle mir hier eine frage was is denn so schlimm dran wenn man weiss man fährt anstatt alter cola oder wasser zu trinken also mal ehrlich ich persönlich möchte nicht fahren wenn ich was intus habe egal wieviel es ist wenn man weiss das man was trinken will färht man eben mitn taxi lässt sich abholen oder sonst was .
    Sorry is meine persönliche meinung ich bin was das angeht sehr empfindlich ich habe einige zeit ehrenamtlich im rettungsdienst gearbeitet und so einiges gesehen und mir oft diese frage gestellt.

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  • Thema
    Re: Re: 0 Promille Gesetz
    Autor
      Thommy
      schrieb am Sonntag, 3. Juni 2007
    Text
    Das heißt wenn ich das jetzt richtig verstanden habe ist dieses Gesetz jetzt in Kraft getreten. Das heißt zusammenfassend:
    Ich darf keinen Alkohol trinken...
    * Solange ich mich in der Probezeit befinde
    * Bis ich 21 Jahre alt bin.

    Für mich z.B. konkret: Geboren am 13.03.88, Führerschein am 20.11.06 bestanden, ich darf bis zum 13.03.09 keinen Alk süffeln weil ich da erst 21 werde?

    Viele Grüße
    Thomas

    PS: Ich trink eh nichts aber ich wills richtig verstanden haben und genau Bescheid wissen falls es mal Diskussionen mit Freunden gibt.

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  • Thema
    Re: Re: Re: 0 Promille Gesetz
    Autor
      h4rdstyl3r
      schrieb am Sonntag, 3. Juni 2007
    Text
    >Das heißt wenn ich das jetzt richtig verstanden habe ist dieses Gesetz jetzt in Kraft getreten. Das heißt zusammenfassend:
    >Ich darf keinen Alkohol trinken...
    >* Solange ich mich in der Probezeit befinde
    >* Bis ich 21 Jahre alt bin.
    >
    >Für mich z.B. konkret: Geboren am 13.03.88, Führerschein am 20.11.06 bestanden, ich darf bis zum 13.03.09 keinen Alk süffeln weil ich da erst 21 werde?
    >
    >Viele Grüße
    >Thomas
    >
    >PS: Ich trink eh nichts aber ich wills richtig verstanden haben und genau Bescheid wissen falls es mal Diskussionen mit Freunden gibt.


    richtig...das gesetz tritt aber erst ab august 2007 in kraft.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: 0 Promille Gesetz
    Autor
      F77
      schrieb am Montag, 4. Juni 2007
    Text
    >Das heißt wenn ich das jetzt richtig verstanden habe ist dieses Gesetz jetzt in Kraft getreten. Das heißt zusammenfassend:
    >Ich darf keinen Alkohol trinken...
    >* Solange ich mich in der Probezeit befinde
    >* Bis ich 21 Jahre alt bin.
    >
    >Für mich z.B. konkret: Geboren am 13.03.88, Führerschein am 20.11.06 bestanden, ich darf bis zum 13.03.09 keinen Alk süffeln weil ich da erst 21 werde?
    >
    >Viele Grüße
    >Thomas
    >
    >PS: Ich trink eh nichts aber ich wills richtig verstanden haben und genau Bescheid wissen falls es mal Diskussionen mit Freunden gibt.
    >

    Alkoholische Getraenke darfst du schon zu dir nehmen, du darfst danach nur eine Weile lang kein Fahrzeug im oeffentlichen Verkehr lenken ;-)

    Ich denke aber, dass die Grenze nicht ganz so streng genommen wird, weil es verdammt viele Dinge gibt, in denen auch sehr kleine Mengen Alkohol drin sind (Fruchtsaefte, Arzneimittel, Pralinen, ...), mit denen man es durchaus auch auf 0,1-0,2 Promille bringen kann.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: 0 Promille Gesetz
    Autor
      carhol
      schrieb am Montag, 4. Juni 2007
    Text
    diskutiert nicht um gesetze die noch gar nicht beschlossen, geschweige verkündet sind. der b-rat hat noch nicht zugestimmt und der genaue wortlaut ist nicht bekannt,genauso das datum der veröffentlichung.es können also noch änderungen eintreten.

    streng wird es aber bestimmt gehandhabt. das argument mit den säften zieht nicht weil du unmengen davon trinken müsstest um die werte zu erreichen. die alk-tester zeigen werte von 0,05 promille als 0 an; d.h. mon cherrie, saft u.ä. haben keine auswirkungen. bedenklich wird es mit dem abbau weil da noch zu hohe werte vorliegen können.

    holger

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