17 Fahrstunden noch nicht einparken geübt.

  • 17 Fahrstunden noch nicht einparken geübt.
     Gast
      schrieb am Samstag, 25. September 2004
    Hallo meine Lieben!!!
    Ich hab schon 17 FS,ich war auf der autobahn,ich mach schon Nachtfahrte aber mein FL übt noch garnicht mit mir einzuparken.
    Mir ist es peinlich ihn zu fragen da er weisst was er zu tun hat,aber ich finde das komisch,was kann das sein? Bin ich schlecht oder will er dass als lezte mit mir machen.Der sagt nach der FS nie was wir noch machen müssen.Wenn ich frage wie bin ich gefahren sagt Er dass ich gut gefahren bin oder wenn ich fehler gemacht habe sagt er auch wie ich das nächstes mall besser machen soll.
    Ich wird mich freuen wenn mir jemand irgend vie helfen kann.
  • Thema
    Re: 17 Fahrstunden noch nicht einparken geübt.
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 25. September 2004
    Text
    hi
    17 x 45min oder x90 min???
    ich hatte erst in meiner 19 oder 20ten doppelstunde mit dem einparken angefangen.
    von daher keine panik.
    weil so schwer ist das einparken auch nicht.
    anfahren an ampeln oder sowat is schwerer (meiner meinung nach)
    Gruss aus Berlin

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: 17 Fahrstunden noch nicht einparken geübt.
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 25. September 2004
    Text


    >hi
    >17 x 45min oder x90 min???
    >ich hatte erst in meiner 19 oder 20ten doppelstunde mit dem einparken angefangen.
    >von daher keine panik.
    >weil so schwer ist das einparken auch nicht.
    >anfahren an ampeln oder sowat is schwerer (meiner meinung nach)
    >Gruss aus Berlin
    >
    Ah, Danke danke,hast mich getröstet.Ich hab 17 mal 45 min

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: 17 Fahrstunden noch nicht einparken geübt.
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 25. September 2004
    Text

    >anfahren an ampeln oder sowat is schwerer

    was isen da anders als beim normalen anfahren?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: 17 Fahrstunden noch nicht einparken geübt.
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 25. September 2004
    Text
    >Hallo meine Lieben!!!
    >Ich hab schon 17 FS,ich war auf der autobahn,ich mach schon Nachtfahrte aber mein FL übt noch garnicht mit mir einzuparken.
    >Mir ist es peinlich ihn zu fragen da er weisst was er zu tun hat,aber ich finde das komisch,was kann das sein? Bin ich schlecht oder will er dass als lezte mit mir machen.Der sagt nach der FS nie was wir noch machen müssen.Wenn ich frage wie bin ich gefahren sagt Er dass ich gut gefahren bin oder wenn ich fehler gemacht habe sagt er auch wie ich das nächstes mall besser machen soll.
    >Ich wird mich freuen wenn mir jemand irgend vie helfen kann.
    >
    Hallo,

    als Fahrlehrerin muss ich Dir darauf leider folgendermassen antworten:

    Die Grundfahraufgaben haben bereits in den ersten Fahrstunden stattzufinden und zwar nicht zu knapp. Da Du bereits in den Stunden Deine Sonderfahrten (4.Ausbildungsstufe) hattest, verstößt Dein Fahrlehrer gegen die Fahrschülerausbildungsverordnung und führt seinen Ausbildungsauftrag nicht ordnungsgemäß durch. Frag ihn mal nach dem Stufenplan und schau Dir dann an, was er mit Dir nicht gemacht hat, okay? Und noch was: Du kannst nicht zu dumm sein, weil Du bereits in der Sonderfahrtenstufe bist, okay? Aber Du bist auch noch nicht prüfungsreif damit. Viel Erfolg!!!! ;-)))

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: 17 Fahrstunden noch nicht einparken geübt.
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 25. September 2004
    Text

    >>Hallo meine Lieben!!!
    >>Ich hab schon 17 FS,ich war auf der autobahn,ich mach schon Nachtfahrte aber mein FL übt noch garnicht mit mir einzuparken.
    >>Mir ist es peinlich ihn zu fragen da er weisst was er zu tun hat,aber ich finde das komisch,was kann das sein? Bin ich schlecht oder will er dass als lezte mit mir machen.Der sagt nach der FS nie was wir noch machen müssen.Wenn ich frage wie bin ich gefahren sagt Er dass ich gut gefahren bin oder wenn ich fehler gemacht habe sagt er auch wie ich das nächstes mall besser machen soll.
    >>Ich wird mich freuen wenn mir jemand irgend vie helfen kann.
    >>
    >Hallo,
    >
    >als Fahrlehrerin muss ich Dir darauf leider folgendermassen antworten:
    >
    >Die Grundfahraufgaben haben bereits in den ersten Fahrstunden stattzufinden und zwar nicht zu knapp. Da Du bereits in den Stunden Deine Sonderfahrten (4.Ausbildungsstufe) hattest, verstößt Dein Fahrlehrer gegen die Fahrschülerausbildungsverordnung und führt seinen Ausbildungsauftrag nicht ordnungsgemäß durch. Frag ihn mal nach dem Stufenplan und schau Dir dann an, was er mit Dir nicht gemacht hat, okay? Und noch was: Du kannst nicht zu dumm sein, weil Du bereits in der Sonderfahrtenstufe bist, okay? Aber Du bist auch noch nicht prüfungsreif damit. Viel Erfolg!!!! ;-)))
    >Dankeschön Das bedeutet mir viel.Ich muss wirklich mit meinem FL reden vileicht hat Er auch vergesen

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: 17 Fahrstunden noch nicht einparken geübt.
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 25. September 2004
    Text
    >
    >>>Hallo meine Lieben!!!
    >>>Ich hab schon 17 FS,ich war auf der autobahn,ich mach schon Nachtfahrte aber mein FL übt noch garnicht mit mir einzuparken.
    >>>Mir ist es peinlich ihn zu fragen da er weisst was er zu tun hat,aber ich finde das komisch,was kann das sein? Bin ich schlecht oder will er dass als lezte mit mir machen.Der sagt nach der FS nie was wir noch machen müssen.Wenn ich frage wie bin ich gefahren sagt Er dass ich gut gefahren bin oder wenn ich fehler gemacht habe sagt er auch wie ich das nächstes mall besser machen soll.
    >>>Ich wird mich freuen wenn mir jemand irgend vie helfen kann.
    >>>
    >>Hallo,
    >>
    >>als Fahrlehrerin muss ich Dir darauf leider folgendermassen antworten:
    >>
    >>Die Grundfahraufgaben haben bereits in den ersten Fahrstunden stattzufinden und zwar nicht zu knapp. Da Du bereits in den Stunden Deine Sonderfahrten (4.Ausbildungsstufe) hattest, verstößt Dein Fahrlehrer gegen die Fahrschülerausbildungsverordnung und führt seinen Ausbildungsauftrag nicht ordnungsgemäß durch. Frag ihn mal nach dem Stufenplan und schau Dir dann an, was er mit Dir nicht gemacht hat, okay? Und noch was: Du kannst nicht zu dumm sein, weil Du bereits in der Sonderfahrtenstufe bist, okay? Aber Du bist auch noch nicht prüfungsreif damit. Viel Erfolg!!!! ;-)))
    >>Dankeschön Das bedeutet mir viel.Ich muss wirklich mit meinem FL reden vileicht hat Er auch vergesen
    >
    Tu das! Aber denke dran, wenn Du ihm auch jetzt vertraust, dann seid Ihr ein starkes Team. Und ein Team, was sich vertraut, wird immer siegen und zwar meist beim 1.Mal. :_)))

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: 17 Fahrstunden noch nicht einparken geübt.
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 25. September 2004
    Text
    >>
    >>>>Hallo meine Lieben!!!
    >>>>Ich hab schon 17 FS,ich war auf der autobahn,ich mach schon Nachtfahrte aber mein FL übt noch garnicht mit mir einzuparken.
    >>>>Mir ist es peinlich ihn zu fragen da er weisst was er zu tun hat,aber ich finde das komisch,was kann das sein? Bin ich schlecht oder will er dass als lezte mit mir machen.Der sagt nach der FS nie was wir noch machen müssen.Wenn ich frage wie bin ich gefahren sagt Er dass ich gut gefahren bin oder wenn ich fehler gemacht habe sagt er auch wie ich das nächstes mall besser machen soll.
    >>>>Ich wird mich freuen wenn mir jemand irgend vie helfen kann.
    >>>>
    >>>Hallo,
    >>>
    >>>als Fahrlehrerin muss ich Dir darauf leider folgendermassen antworten:
    >>>
    >>>Die Grundfahraufgaben haben bereits in den ersten Fahrstunden stattzufinden und zwar nicht zu knapp. Da Du bereits in den Stunden Deine Sonderfahrten (4.Ausbildungsstufe) hattest, verstößt Dein Fahrlehrer gegen die Fahrschülerausbildungsverordnung und führt seinen Ausbildungsauftrag nicht ordnungsgemäß durch. Frag ihn mal nach dem Stufenplan und schau Dir dann an, was er mit Dir nicht gemacht hat, okay? Und noch was: Du kannst nicht zu dumm sein, weil Du bereits in der Sonderfahrtenstufe bist, okay? Aber Du bist auch noch nicht prüfungsreif damit. Viel Erfolg!!!! ;-)))
    >>>Dankeschön Das bedeutet mir viel.Ich muss wirklich mit meinem FL reden vileicht hat Er auch vergesen
    >>
    >Tu das! Aber denke dran, wenn Du ihm auch jetzt vertraust, dann seid Ihr ein starkes Team. Und ein Team, was sich vertraut, wird immer siegen und zwar meist beim 1.Mal. :_)))
    >
    Danke,danke Du bist supper,Du hast mir geholffen nicht wie andere Siehe Thema An Fahrlehra(hab ich falsch geschrieben )aber daran erkennt mann dass Du anständig und inteligent bist sollche antfort was ich von anderem gekriegt habe kann nur jemand geben wer selber Dumm ist

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: 17 Fahrstunden noch nicht einparken geübt.
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 25. September 2004
    Text
    >>>>Hallo,
    >>>>
    >>>>als Fahrlehrerin muss ich Dir darauf leider folgendermassen antworten:
    >>>>
    >>>>Die Grundfahraufgaben haben bereits in den ersten Fahrstunden stattzufinden und zwar nicht zu knapp. Da Du bereits in den Stunden Deine Sonderfahrten (4.Ausbildungsstufe) hattest, verstößt Dein Fahrlehrer gegen die Fahrschülerausbildungsverordnung und führt seinen Ausbildungsauftrag nicht ordnungsgemäß durch. Frag ihn mal nach dem Stufenplan und schau Dir dann an, was er mit Dir nicht gemacht hat, okay? Und noch was: Du kannst nicht zu dumm sein, weil Du bereits in der Sonderfahrtenstufe bist, okay? Aber Du bist auch noch nicht prüfungsreif damit. Viel Erfolg!!!! ;-)))

    Das ist doch totaler Schwachsinn! Jede Fahrschule hat die Möglichkeit ihre Fahrausbildung individuell zu gestallten! In den ersten Fahrstunden den Schüler mit der Lenkung und dem Wagen vertraut machen. Was bringt es bitte wenn der Schüler einparkt und der FL andauernd dazwischen gehen muss, weil der Schüler überhaupt nicht weiß, wie der Wagen reagiert??? Ist doch vollkommen okay, dass eher am Ende der Fahrausbildung zu üben!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: 17 Fahrstunden noch nicht einparken geübt.
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 25. September 2004
    Text
    >>>>>Hallo,
    >>>>>
    >>>>>als Fahrlehrerin muss ich Dir darauf leider folgendermassen antworten:
    >>>>>
    >>>>>Die Grundfahraufgaben haben bereits in den ersten Fahrstunden stattzufinden und zwar nicht zu knapp. Da Du bereits in den Stunden Deine Sonderfahrten (4.Ausbildungsstufe) hattest, verstößt Dein Fahrlehrer gegen die Fahrschülerausbildungsverordnung und führt seinen Ausbildungsauftrag nicht ordnungsgemäß durch. Frag ihn mal nach dem Stufenplan und schau Dir dann an, was er mit Dir nicht gemacht hat, okay? Und noch was: Du kannst nicht zu dumm sein, weil Du bereits in der Sonderfahrtenstufe bist, okay? Aber Du bist auch noch nicht prüfungsreif damit. Viel Erfolg!!!! ;-)))
    >
    >Das ist doch totaler Schwachsinn! Jede Fahrschule hat die Möglichkeit ihre Fahrausbildung individuell zu gestallten! In den ersten Fahrstunden den Schüler mit der Lenkung und dem Wagen vertraut machen. Was bringt es bitte wenn der Schüler einparkt und der FL andauernd dazwischen gehen muss, weil der Schüler überhaupt nicht weiß, wie der Wagen reagiert??? Ist doch vollkommen okay, dass eher am Ende der Fahrausbildung zu üben!
    >
    >Danke euch für anforten ob wohl die gegenteil von einander sind haben mich beide beruigt.haupt sache das muss nicht heissen dass ich schlecht bin.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: 17 Fahrstunden noch nicht einparken geübt.
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 25. September 2004
    Text
    Also ich hab das auch erst nach den Sonderfahrten gemacht.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: 17 Fahrstunden noch nicht einparken geübt.
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 25. September 2004
    Text

    >als Fahrlehrerin muss ich Dir darauf leider folgendermassen antworten:
    >
    >Die Grundfahraufgaben haben bereits in den ersten Fahrstunden stattzufinden und zwar nicht zu knapp. Da Du bereits in den Stunden Deine Sonderfahrten (4.Ausbildungsstufe) hattest, verstößt Dein Fahrlehrer gegen die Fahrschülerausbildungsverordnung und führt seinen Ausbildungsauftrag nicht ordnungsgemäß durch. Frag ihn mal nach dem Stufenplan und schau Dir dann an, was er mit Dir nicht gemacht hat, okay? Und noch was: Du kannst nicht zu dumm sein, weil Du bereits in der Sonderfahrtenstufe bist, okay? Aber Du bist auch noch nicht prüfungsreif damit. Viel Erfolg!!!! ;-)))
    >Als FL muss ich Dir sagen, dass Du Gesetzestexte nicht richtig lesen kannst! Da ist von "soll" nicht "muss" die Rede, also Handungsspielraum für den Fahrlehrer

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: 17 Fahrstunden noch nicht einparken geübt.
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 25. September 2004
    Text
    >
    >>als Fahrlehrerin muss ich Dir darauf leider folgendermassen antworten:
    >>
    >>Die Grundfahraufgaben haben bereits in den ersten Fahrstunden stattzufinden und zwar nicht zu knapp. Da Du bereits in den Stunden Deine Sonderfahrten (4.Ausbildungsstufe) hattest, verstößt Dein Fahrlehrer gegen die Fahrschülerausbildungsverordnung und führt seinen Ausbildungsauftrag nicht ordnungsgemäß durch. Frag ihn mal nach dem Stufenplan und schau Dir dann an, was er mit Dir nicht gemacht hat, okay? Und noch was: Du kannst nicht zu dumm sein, weil Du bereits in der Sonderfahrtenstufe bist, okay? Aber Du bist auch noch nicht prüfungsreif damit. Viel Erfolg!!!! ;-)))
    >>Als FL muss ich Dir sagen, dass Du Gesetzestexte nicht richtig lesen kannst! Da ist von "soll" nicht "muss" die Rede, also Handungsspielraum für den Fahrlehrer
    >
    Ich glaube eher, dass Du nicht richtig bei Deiner Fahrlehrerausbildung und Weiterbildung aufgepaßt hast. Ich darf sogar angehende Fahrlehrer ausbilden und mein Mann bildet sie komplett aus. Aber macht nichts, schwarze Schafe im Ausbildungs(VERKEHR) gibt es ja immer. ;-))) Sie glänzen oft durch Unkenntnis und haben dafür andere Qualitäten zu liefern. :-))) Kein weiterer Kommentar, denn ich liebe die ausgefallenen bzw. primitiven Ausbildungsmethoden mancher meiner Kollegen leider nicht. :-)))

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: 17 Fahrstunden noch nicht einparken geübt.
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 25. September 2004
    Text
    >>Hallo meine Lieben!!!
    >>Ich hab schon 17 FS,ich war auf der autobahn,ich mach schon Nachtfahrte aber mein FL übt noch garnicht mit mir einzuparken.
    >>Mir ist es peinlich ihn zu fragen da er weisst was er zu tun hat,aber ich finde das komisch,was kann das sein? Bin ich schlecht oder will er dass als lezte mit mir machen.Der sagt nach der FS nie was wir noch machen müssen.Wenn ich frage wie bin ich gefahren sagt Er dass ich gut gefahren bin oder wenn ich fehler gemacht habe sagt er auch wie ich das nächstes mall besser machen soll.
    >>Ich wird mich freuen wenn mir jemand irgend vie helfen kann.
    >>
    >Hallo,
    >
    >als Fahrlehrerin muss ich Dir darauf leider folgendermassen antworten:
    >
    >Die Grundfahraufgaben haben bereits in den ersten Fahrstunden stattzufinden und zwar nicht zu knapp. Da Du bereits in den Stunden Deine Sonderfahrten (4.Ausbildungsstufe) hattest, verstößt Dein Fahrlehrer gegen die Fahrschülerausbildungsverordnung und führt seinen Ausbildungsauftrag nicht ordnungsgemäß durch. Frag ihn mal nach dem Stufenplan und schau Dir dann an, was er mit Dir nicht gemacht hat, okay? Und noch was: Du kannst nicht zu dumm sein, weil Du bereits in der Sonderfahrtenstufe bist, okay? Aber Du bist auch noch nicht prüfungsreif damit. Viel Erfolg!!!! ;-)))
    >
    Hallo Frau Kollegin,
    halt doch den Ball ein bischen flacher; der/die Schüler/in schreibt: er/sie war schon auf der Autobahn und ist im dunkeln gefahren. Wir beide wissen doch nicht ob das schon "besondere Ausbildungsfahrten" gem § 5 Abs. 3 FahrschAusbO waren. Außerdem verwechselst Du Grundstufe mit "Grundausbildung". Und bevor Du nochmal Kollegenschelte betreibst hier eine kleine Nachhilfe für Dich:
    "Die Durchführung der besonderen Ausbildungsfahrten setzt eine gewisse Fahrfertigkeit voraus; deshalb sieht Abs. 2 vor, daß diese Sonderfahrten für die Klassen A1, B und beim Ersterwerb der Klasse A nach Abschluß der Grundausbildung durchgeführt werden s o l l e n ".
    Ich möchte hier nicht alles zitieren aber lies Dir mal Anlage 3 (zu § 5 Abs. 1)FahrschAusbO durch bevor Du Kollegen nachsagst "sie würden ihren Ausbildungsauftrag nicht ordnungsgemäß durchführen".
    Unser erklärtes Ausbildungsziel ist doch: "aus unseren Fahrschülern/innen gute Kraftfahrer/innen" zu machen ob wir dabei erst rückwärts und die Ecke fahren und dann längs zur Fahrbahn parken oder umgekehrt ist doch wohl völlig wurscht - hauptsache sie lernen alles und können alles. Jeder Kollege/in kann doch wohl am besten entscheiden wann er mit wem welche Ausbildungsinhalte übt und vermittelt.

    Gruß Elvira D. FL'in

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: 17 Fahrstunden noch nicht einparken geübt.
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 26. September 2004
    Text
    >>>Hallo meine Lieben!!!
    >>>Ich hab schon 17 FS,ich war auf der autobahn,ich mach schon Nachtfahrte aber mein FL übt noch garnicht mit mir einzuparken.
    >>>Mir ist es peinlich ihn zu fragen da er weisst was er zu tun hat,aber ich finde das komisch,was kann das sein? Bin ich schlecht oder will er dass als lezte mit mir machen.Der sagt nach der FS nie was wir noch machen müssen.Wenn ich frage wie bin ich gefahren sagt Er dass ich gut gefahren bin oder wenn ich fehler gemacht habe sagt er auch wie ich das nächstes mall besser machen soll.
    >>>Ich wird mich freuen wenn mir jemand irgend vie helfen kann.
    >>>
    >>Hallo,
    >>
    >>als Fahrlehrerin muss ich Dir darauf leider folgendermassen antworten:
    >>
    >>Die Grundfahraufgaben haben bereits in den ersten Fahrstunden stattzufinden und zwar nicht zu knapp. Da Du bereits in den Stunden Deine Sonderfahrten (4.Ausbildungsstufe) hattest, verstößt Dein Fahrlehrer gegen die Fahrschülerausbildungsverordnung und führt seinen Ausbildungsauftrag nicht ordnungsgemäß durch. Frag ihn mal nach dem Stufenplan und schau Dir dann an, was er mit Dir nicht gemacht hat, okay? Und noch was: Du kannst nicht zu dumm sein, weil Du bereits in der Sonderfahrtenstufe bist, okay? Aber Du bist auch noch nicht prüfungsreif damit. Viel Erfolg!!!! ;-)))
    >>
    >Hallo Frau Kollegin,
    >halt doch den Ball ein bischen flacher; der/die Schüler/in schreibt: er/sie war schon auf der Autobahn und ist im dunkeln gefahren. Wir beide wissen doch nicht ob das schon "besondere Ausbildungsfahrten" gem § 5 Abs. 3 FahrschAusbO waren. Außerdem verwechselst Du Grundstufe mit "Grundausbildung". Und bevor Du nochmal Kollegenschelte betreibst hier eine kleine Nachhilfe für Dich:
    >"Die Durchführung der besonderen Ausbildungsfahrten setzt eine gewisse Fahrfertigkeit voraus; deshalb sieht Abs. 2 vor, daß diese Sonderfahrten für die Klassen A1, B und beim Ersterwerb der Klasse A nach Abschluß der Grundausbildung durchgeführt werden s o l l e n ".
    >Ich möchte hier nicht alles zitieren aber lies Dir mal Anlage 3 (zu § 5 Abs. 1)FahrschAusbO durch bevor Du Kollegen nachsagst "sie würden ihren Ausbildungsauftrag nicht ordnungsgemäß durchführen".
    >Unser erklärtes Ausbildungsziel ist doch: "aus unseren Fahrschülern/innen gute Kraftfahrer/innen" zu machen ob wir dabei erst rückwärts und die Ecke fahren und dann längs zur Fahrbahn parken oder umgekehrt ist doch wohl völlig wurscht - hauptsache sie lernen alles und können alles. Jeder Kollege/in kann doch wohl am besten entscheiden wann er mit wem welche Ausbildungsinhalte übt und vermittelt.
    >
    >Gruß Elvira D. FL'in
    >
    >ich danke euch dass ihr euch müher gegeben habt aber es ging nicht um meinem FL ob Der gut oder schlecht ist,es ging um mich.ich wollte nur wissen ob das bedeuten kann das ich schlecht bin und deshalb übt der das noch nicht mit mir.Wie mann am anfang sehen kann ich fatraue ihm schon,aber ich wollte ihn nicht mehr als nötig mit fragen belasten.gerade fält mir ein als ich leztes mal termine mit ihm machen musste dann ging das nicht zeitlich so gut "von meine seite"
    dann hab ich selber gefragt ob ich nachtfahrt machen kann dann hat der gesagt "ja"Wenn Der gegen Fahrschülerausbildungsverordnung verstosen hat dann hat Der das meinentwegen gemacht und wenn nicht dann ist auch gut.ich hab aber auf jeden fall durch eurer komentare noch mehr vetrauen zu ihm aufgebaut,egal ob ihr gegen oder für ihm euich geäßert habt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: 17 Fahrstunden noch nicht einparken geübt.
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 26. September 2004
    Text
    >>>>Hallo meine Lieben!!!
    >>>>Ich hab schon 17 FS,ich war auf der autobahn,ich mach schon Nachtfahrte aber mein FL übt noch garnicht mit mir einzuparken.
    >>>>Mir ist es peinlich ihn zu fragen da er weisst was er zu tun hat,aber ich finde das komisch,was kann das sein? Bin ich schlecht oder will er dass als lezte mit mir machen.Der sagt nach der FS nie was wir noch machen müssen.Wenn ich frage wie bin ich gefahren sagt Er dass ich gut gefahren bin oder wenn ich fehler gemacht habe sagt er auch wie ich das nächstes mall besser machen soll.
    >>>>Ich wird mich freuen wenn mir jemand irgend vie helfen kann.
    >>>>
    >>>Hallo,
    >>>
    >>>als Fahrlehrerin muss ich Dir darauf leider folgendermassen antworten:
    >>>
    >>>Die Grundfahraufgaben haben bereits in den ersten Fahrstunden stattzufinden und zwar nicht zu knapp. Da Du bereits in den Stunden Deine Sonderfahrten (4.Ausbildungsstufe) hattest, verstößt Dein Fahrlehrer gegen die Fahrschülerausbildungsverordnung und führt seinen Ausbildungsauftrag nicht ordnungsgemäß durch. Frag ihn mal nach dem Stufenplan und schau Dir dann an, was er mit Dir nicht gemacht hat, okay? Und noch was: Du kannst nicht zu dumm sein, weil Du bereits in der Sonderfahrtenstufe bist, okay? Aber Du bist auch noch nicht prüfungsreif damit. Viel Erfolg!!!! ;-)))
    >>>
    >>Hallo Frau Kollegin,
    >>halt doch den Ball ein bischen flacher; der/die Schüler/in schreibt: er/sie war schon auf der Autobahn und ist im dunkeln gefahren. Wir beide wissen doch nicht ob das schon "besondere Ausbildungsfahrten" gem § 5 Abs. 3 FahrschAusbO waren. Außerdem verwechselst Du Grundstufe mit "Grundausbildung". Und bevor Du nochmal Kollegenschelte betreibst hier eine kleine Nachhilfe für Dich:
    >>"Die Durchführung der besonderen Ausbildungsfahrten setzt eine gewisse Fahrfertigkeit voraus; deshalb sieht Abs. 2 vor, daß diese Sonderfahrten für die Klassen A1, B und beim Ersterwerb der Klasse A nach Abschluß der Grundausbildung durchgeführt werden s o l l e n ".
    >>Ich möchte hier nicht alles zitieren aber lies Dir mal Anlage 3 (zu § 5 Abs. 1)FahrschAusbO durch bevor Du Kollegen nachsagst "sie würden ihren Ausbildungsauftrag nicht ordnungsgemäß durchführen".
    >>Unser erklärtes Ausbildungsziel ist doch: "aus unseren Fahrschülern/innen gute Kraftfahrer/innen" zu machen ob wir dabei erst rückwärts und die Ecke fahren und dann längs zur Fahrbahn parken oder umgekehrt ist doch wohl völlig wurscht - hauptsache sie lernen alles und können alles. Jeder Kollege/in kann doch wohl am besten entscheiden wann er mit wem welche Ausbildungsinhalte übt und vermittelt.
    >>
    >>Gruß Elvira D. FL'in
    >>
    >>ich danke euch dass ihr euch müher gegeben habt aber es ging nicht um meinem FL ob Der gut oder schlecht ist,es ging um mich.ich wollte nur wissen ob das bedeuten kann das ich schlecht bin und deshalb übt der das noch nicht mit mir.Wie mann am anfang sehen kann ich fatraue ihm schon,aber ich wollte ihn nicht mehr als nötig mit fragen belasten.gerade fält mir ein als ich leztes mal termine mit ihm machen musste dann ging das nicht zeitlich so gut "von meine seite"
    >dann hab ich selber gefragt ob ich nachtfahrt machen kann dann hat der gesagt "ja"Wenn Der gegen Fahrschülerausbildungsverordnung verstosen hat dann hat Der das meinentwegen gemacht und wenn nicht dann ist auch gut.ich hab aber auf jeden fall durch eurer komentare noch mehr vetrauen zu ihm aufgebaut,egal ob ihr gegen oder für ihm euich geäßert habt.
    >

    also ich denke auch das das jeder lehrer individuell macht ich hab zum beispiel schon in der aller ersten stunde rückwärts eingeparkt...geschadet hats mir nicht :)

    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2026 Logo

Fahrschule.de 2026

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2026

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo