18. Geb, Prüfung schon bestanden

  • 18. Geb, Prüfung schon bestanden
     Gast
      schrieb am Montag, 4. Oktober 2004
    Hallo!
    Ich habe vor zwei Wochen meine Prüfung bestanden und werde morgen 18. Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass wenn ich morgen fahre, bevor ich meinen Schein geholt habe, dass das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist und ich ihn dann gar nicht erst kriege. Jetzt habe ich gehört, dass es nur so ist, als ob ich meinen Führerschein daheim vergessen hätte. Das hätte ja ziemlich unterschiedliche Bestrafungen zufolge. Ich möchte es eigentlich eh nicht riskieren, aber weiß jemand, was da stimmt?
    Gruß!
  • Thema
    Re: 18. Geb, Prüfung schon bestanden
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Montag, 4. Oktober 2004
    Text
    Hallo,

    so lange du deinen Führerschein nicht abgeholt hast ist es tatsächlich "Fahren ohne Fahrerlaubnis". Die Probezeit beginnt übrigens auch erst mit dem Aushändigungsdatum und nicht mit der bestandenen Prüfung.

    Viele Grüße
    Kirsten

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  • Thema
    Re: Re: 18. Geb, Prüfung schon bestanden
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 4. Oktober 2004
    Text
    Vielen Dank!
    Ich freue mich immerhin jetzt schon fast zwei Wochen aufs Fahren, da werde ich dann die paar Stunden bis ich bei der Kreisverwaltung war, aushalten können.
    Aber nochmal danke für die schnelle Auskunft!

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