1 Jahr Zeitlimit für Ausbildung?

  • 1 Jahr Zeitlimit für Ausbildung?
     patrickkkkkkkkkkkkkk
      schrieb am Freitag, 13. Januar 2006
    Hi,

    ich hab vor ca. einem jahr so einen Schein von nem Amt bekommen, dass ich meinen Führerschein machen kann.

    Nun ist schon ein Jah rrum und ich hab Theorie durch, aber noch nicht komplett die Praxisstunden. mangels geld konnte ich nicht sehr oft welche nehmen. nun kann ich bald ie praxis-prüfung machen.. aber mir stellt sich die frage:

    stimmt es, dass ich nur ein jah rmax. zeit hab für die ausbildung?

    mache KLasse B machen.
  • Thema
    Re: 1 Jahr Zeitlimit für Ausbildung?
    Autor
      Chipsy83
      schrieb am Samstag, 14. Januar 2006
    Text
    >Hi,
    >
    >ich hab vor ca. einem jahr so einen Schein von nem Amt bekommen, dass ich meinen Führerschein machen kann.
    >
    >Nun ist schon ein Jah rrum und ich hab Theorie durch, aber noch nicht komplett die Praxisstunden. mangels geld konnte ich nicht sehr oft welche nehmen. nun kann ich bald ie praxis-prüfung machen.. aber mir stellt sich die frage:
    >
    >stimmt es, dass ich nur ein jah rmax. zeit hab für die ausbildung?
    >
    >mache KLasse B machen.

    Hi,

    ja, du musst ein Jahr nach der Theorieprüfung auch die Praxisprüfung abgelegt haben. Sonst musst du leider von ganz vorne anfangen. Tut mir leid.

    Grüßle

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: 1 Jahr Zeitlimit für Ausbildung?
    Autor
      patrickkkkkkkkkkkkkk
      schrieb am Samstag, 14. Januar 2006
    Text
    Nach der theorieprüfung? Oder 1 jahr, nachdem ich mich bei der fahrschule angemeldet hab? Bzw. beim Amt Angemeldet hab...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: 1 Jahr Zeitlimit für Ausbildung?
    Autor
      F77
      schrieb am Samstag, 14. Januar 2006
    Text
    >Nach der theorieprüfung? Oder 1 jahr, nachdem ich mich bei der fahrschule angemeldet hab? Bzw. beim Amt Angemeldet hab...

    Innerhalb eines Jahres nach dem Bestehen deiner Theoriepruefung musst du die praktische Pruefung erfolgreich absolvieren, sonst musst du die theoretische Pruefung und ggfl. den theoretischen Unterricht (2 Jahre gueltig) wiederholen.
    Mit der Anmeldung bei einer Fahrschule schliesst du einen Vertrag ueber max. ein Jahr Laufzeit ab. Es haengt also von der Kulanz der Fahrschule ab, ob sie nach dem abgelaufenen Jahr nochmal die Grundgebuehr einfordert.

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