2. A-Verstoß während Aufbauseminar

  • 2. A-Verstoß während Aufbauseminar
     mwebtopac
      schrieb am Freitag, 2. März 2007
    Hallo, ich habe jetzt seit etwa einem 3/4 Jahr meinen Füherschein und bin gerade dabei wegen einem im letzten Jahr begangenen Rotlichtverstoß ein Aufbauseminar zu machen. Am nächsten Do, 8.3, ist die letzte Sitzung. Dummerweise habe ich heute jemandem die Vorfahrt genommen und dieser ist in mich reingefahren; habe also einen weiteren A-Verstoß begangen. Die Polizisten meinten, ich bekomme jetzt noch einen Bußgeldbescheid, wo ich mich zum Unfall äußern muss. Ich habe gelesen, dass ein A-Verstoß vor Abschluss des Aufbauseminars nicht gewertet wird. Wenn das stimmt, worauf muss ich bei dem Ausfüllen des Bußgeldbescheids achten und worauf bei der Bescheinigung? Sollte ich die Bescheinigung dann erst Ende April abschicken anstatt direkt nach dem 8.3, um ein Werten des Unfalls zu verhindern? Sollte ich beim Ausfüllen des Bescheids zum Beispiel angeben, dass ich gehustet habe und das deshalb alles nicht mitgekriegt habe (habe ich auch den Polizisten gesagt - können die mir da noch einen Strick draus drehen?) oder einfach gar nichts reinschreiben.

    Wäre SEHR dankbar für alle Antworten.
  • Thema
    Re: 2. A-Verstoß während Aufbauseminar
    Autor
      kaydee
      schrieb am Freitag, 2. März 2007
    Text
    Am nächsten Do, 8.3, ist die letzte Sitzung. Dummerweise habe ich heute jemandem die Vorfahrt genommen und dieser ist in mich reingefahren; habe also einen weiteren A-Verstoß begangen.
    +++
    Das ist nicht wirklich schön, aber zum Glück scheint Dir nix passiert zu sein.

    Die Polizisten meinten, ich bekomme jetzt noch einen Bußgeldbescheid, wo ich mich zum Unfall äußern muss.
    +++
    Du KANNST Dich dazu äussern, MÜSSEN tust Du das NICHT:

    Ich habe gelesen, dass ein A-Verstoß vor Abschluss des Aufbauseminars nicht gewertet wird.
    ++++
    DAS verrät Dir euer Seminarleiter in der nächsten Sitzung. Bis dahin lass ich Dich schmorren... ;-)

    Wenn das stimmt, worauf muss ich bei dem Ausfüllen des Bußgeldbescheids achten und worauf bei der Bescheinigung?
    +++
    Den Bußgeldbescheid mußt Du einfach nur bezahlen, äussern musst Du Dich nur dann, wenn Du meinst vernünftige Argumente zu haben, die klar stellen, das Du nicht schuld an dem Unfall warst.

    Sollte ich die Bescheinigung dann erst Ende April abschicken anstatt direkt nach dem 8.3, um ein Werten des Unfalls zu verhindern?
    +++
    Die Punkte in Flensburg werden immer zum Tattag gezählt. Bescheinigung sofort nach dem Seminar abgeben!

    Sollte ich beim Ausfüllen des Bescheids zum Beispiel angeben, dass ich gehustet habe und das deshalb alles nicht mitgekriegt habe (habe ich auch den Polizisten gesagt - können die mir da noch einen Strick draus drehen?) oder einfach gar nichts reinschreiben.
    ++++
    Nix schreiben. Husten wird Dir weder zum Vor- noch zum Nachteil ausgelegt.

    greetz

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: 2. A-Verstoß während Aufbauseminar
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Freitag, 2. März 2007
    Text
    >Am nächsten Do, 8.3, ist die letzte Sitzung. Dummerweise habe ich heute jemandem die Vorfahrt genommen und dieser ist in mich reingefahren; habe also einen weiteren A-Verstoß begangen.
    >+++
    >Das ist nicht wirklich schön, aber zum Glück scheint Dir nix passiert zu sein.
    >
    >Die Polizisten meinten, ich bekomme jetzt noch einen Bußgeldbescheid, wo ich mich zum Unfall äußern muss.
    >+++
    >Du KANNST Dich dazu äussern, MÜSSEN tust Du das NICHT:
    >
    > Ich habe gelesen, dass ein A-Verstoß vor Abschluss des Aufbauseminars nicht gewertet wird.
    >++++
    >DAS verrät Dir euer Seminarleiter in der nächsten Sitzung. Bis dahin lass ich Dich schmorren... ;-)
    >
    > Wenn das stimmt, worauf muss ich bei dem Ausfüllen des Bußgeldbescheids achten und worauf bei der Bescheinigung?
    >+++
    >Den Bußgeldbescheid mußt Du einfach nur bezahlen, äussern musst Du Dich nur dann, wenn Du meinst vernünftige Argumente zu haben, die klar stellen, das Du nicht schuld an dem Unfall warst.
    >
    >Sollte ich die Bescheinigung dann erst Ende April abschicken anstatt direkt nach dem 8.3, um ein Werten des Unfalls zu verhindern?
    >+++
    >Die Punkte in Flensburg werden immer zum Tattag gezählt. Bescheinigung sofort nach dem Seminar abgeben!
    >
    > Sollte ich beim Ausfüllen des Bescheids zum Beispiel angeben, dass ich gehustet habe und das deshalb alles nicht mitgekriegt habe (habe ich auch den Polizisten gesagt - können die mir da noch einen Strick draus drehen?) oder einfach gar nichts reinschreiben.
    >++++

    Solange Du im Aufbauseminar bist, passiert Dir nix, ausser das Bußgeld.
    Hans Fl.i.R.
    >Nix schreiben. Husten wird Dir weder zum Vor- noch zum Nachteil ausgelegt.
    >
    >greetz


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