25er roller mit zwei fahrern??

  • 25er roller mit zwei fahrern??
     juleeeee
      schrieb am Montag, 28. November 2005
    Hallo ich hab ein gfettes problem und brauch schnell eine antwort....meine freundin hat jetzt mit 15 einen 25 er rollerfüherschein gemacht...sie holt mich morgens immer ab jetzt hab ich gehört das da sverboten ist?? stimmt das?? und wenn ja, bezahlt die versicherung trotzdem wennn ich mitfahre und uns passiert was?? ich brauche schnell einne antort danke an alle........:-) ;-)
  • Thema
    Re: 25er roller mit zwei fahrern??
    Autor
      Holger
      schrieb am Montag, 28. November 2005
    Text
    >Hallo ich hab ein gfettes problem und brauch schnell eine antwort....meine freundin hat jetzt mit 15 einen 25 er rollerfüherschein gemacht...sie holt mich morgens immer ab jetzt hab ich gehört das da sverboten ist?? stimmt das?? und wenn ja, bezahlt die versicherung trotzdem wennn ich mitfahre und uns passiert was?? ich brauche schnell einne antort danke an alle........:-) ;-)


    kkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkk
    kkkk

    hi,
    das lasst ihr beiden besser mal sein. weder hat deine freundin den passenden führerschein, noch ist der roller für zwei personen zugelassen.

    was soll euch passieren?
    ihr fahrt jemanden über den haufen? die versicherung zahlt den schaden und nimmt deine freundin bis zu 5000€ in regress (d.h. sie muss das an die vers. zahlen).genauso sieht es aus, wenn ihr einfach so hinfallt.
    wenn euch einer reinfährt, werdet ihr teilschuld bekommen und euer schaden wird nur zum teil ersetzt.
    bei einer kontrolle wird deine freundin ganz schön ärger bekommen weil zwei auf einem mofa verboten sind und es könnte, je nachdem wie der roller aussieht, bis zum fahren ohne führerschein gehen.
    aber das sind alles sachen die deine freundin wissen müsste.

    holger

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  • Thema
    Re: Re: 25er roller mit zwei fahrern??
    Autor
      wanner playa
      schrieb am Samstag, 3. März 2007
    Text
    >>Hallo ich hab ein gfettes problem und brauch schnell eine antwort....meine freundin hat jetzt mit 15 einen 25 er rollerfüherschein gemacht...sie holt mich morgens immer ab jetzt hab ich gehört das da sverboten ist?? stimmt das?? und wenn ja, bezahlt die versicherung trotzdem wennn ich mitfahre und uns passiert was?? ich brauche schnell einne antort danke an alle........:-) ;-)
    >
    >
    Sie darf dich eigentlich nicht fahren.
    ich habe selber einen 25 Roller und ich fahre öfters zu zweit. Desöfteren haben mich auch Polizisten angehalten man bekommt nur 10€ Strafe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: 25er roller mit zwei fahrern??
    Autor
      Nicole Meister
      schrieb am Freitag, 12. April 2019
    Text
    Schwachsinn.ihr dürft zu 2 fahren solange der Roller einen 2 sitz hat das Gesetz das man das nicht darf bei einem 25 roller ist seit 2013 verabschiedet worden.hab selbst ein Sohn der 25 fährt und hab mich die frage gestellt, hatte mich beim Fahrlehrer informiert

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  • Thema
    Re: Re: Re: 25er roller mit zwei fahrern??
    Autor
      Dean
      schrieb am Freitag, 12. April 2019
    Text
    Na, das war ja eine blitzschnelle Antwort nach 12 Jahren und einem Monat.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: 25er roller mit zwei fahrern??
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Montag, 28. November 2005
    Text
    Hi,

    Mofa ist ein Einsitzer, sie darf dich nicht mitnehmen.

    Wenn doch und Kontrolle gibts Ärger.

    Hat sie aber alles in ihrem Mofa-Kurs gelernt!

    Grüßle
    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: 25er roller mit zwei fahrern??
    Autor
      juleeeee
      schrieb am Dienstag, 29. November 2005
    Text
    >Hi,
    >
    >Mofa ist ein Einsitzer, sie darf dich nicht mitnehmen.
    >
    >Wenn doch und Kontrolle gibts Ärger.
    >
    >Hat sie aber alles in ihrem Mofa-Kurs gelernt!
    >
    >Grüßle
    >Wolfe
    Danke schön erstmal....ja ich habe auch gedacht das sie das wüsste aber sie meint wenn was passiert dann bezahlt das die versicherung obwohl das garnicht sein kann oder?? denn wir sind ja nicht nach dem gesetz gefahren............also nochmal danke tschööö

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: 25er roller mit zwei fahrern??
    Autor
      lapus
      schrieb am Dienstag, 29. November 2005
    Text
    >>Hi,
    >>
    >>Mofa ist ein Einsitzer, sie darf dich nicht mitnehmen.
    >>
    >>Wenn doch und Kontrolle gibts Ärger.
    >>
    >>Hat sie aber alles in ihrem Mofa-Kurs gelernt!
    >>
    >>Grüßle
    >>Wolfe
    >Danke schön erstmal....ja ich habe auch gedacht das sie das wüsste aber sie meint wenn was passiert dann bezahlt das die versicherung obwohl das garnicht sein kann oder?? denn wir sind ja nicht nach dem gesetz gefahren............also nochmal danke tschööö


    nur so zum nachdenken...
    also wenn der kerl schreibt, dass das ein 25 ger Roller ist? das ist doch möglich, neulich waren bei OTTO roller 45, die man auf 25 drosseln kann. und wenn es der fall sein soll, dann könnte es doch auch ein zweisitzer sein. und wenn es so ist, dann ist es denn generel verboten mit mofaschein zu zweit zu fahren? wenn der roller auf 25 gedrosselt ist und ein zweisitzer ist?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: 25er roller mit zwei fahrern??
    Autor
      ToxDwarf
      schrieb am Dienstag, 29. November 2005
    Text
    >>und wenn es so ist, dann ist es denn generel verboten mit mofaschein zu zweit zu fahren? wenn der roller auf 25 gedrosselt ist und ein zweisitzer ist?

    Soweit ich weiß, ja. Mofaführerschein = eine Person

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: 25er roller mit zwei fahrern??
    Autor
      Holger
      schrieb am Dienstag, 29. November 2005
    Text
    >
    >nur so zum nachdenken...
    >also wenn der kerl schreibt, dass das ein 25 ger Roller ist? das ist doch möglich, neulich waren bei OTTO roller 45, die man auf 25 drosseln kann. und wenn es der fall sein soll, dann könnte es doch auch ein zweisitzer sein. und wenn es so ist, dann ist es denn generel verboten mit mofaschein zu zweit zu fahren? wenn der roller auf 25 gedrosselt ist und ein zweisitzer ist?

    kkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkk

    es gibt keine zweisitzigen mofa`s.
    mofa: einsitzig, max 50 ccm, 25km/h, sind die wichtigsten merkmale.

    wenn 45km/h roller nicht richtig umgebaut (zweite sitz nicht unbrauchbar gemacht), kann es schon in richtung fahren ohne fahrerlaubniss gehen.

    holger

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: 25er roller mit zwei fahrern??
    Autor
      19Schmidt88
      schrieb am Montag, 9. Juni 2008
    Text
    Also es ist egal ob der Roller gedrosselt worden ist oder nicht es darf nur eine Person draufsitzen ausnahme sind kinder bis 7 jahre müssen aber mit einem Kindersitz gesichert sein.
    zu zweit kassiert ihr eine strafe von ca.25€ mir ist das andauernd passiert Scooter tuning forever

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: 25er roller mit zwei fahrern??
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Dienstag, 29. November 2005
    Text
    Hi,

    der Kerl hat auch nen Namen, falls du sowas wie ne Erziehung genossen hast.

    Und zur Info:

    ein Mofa25 ist per Definition Mofa was einsitziges.

    Klar gibt es Roller, die Du als Mofa oder Roller Klasse M zulasen kannst.

    Aber Mofa -> zulässig nur für 1 Person!

    Gruß
    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: 25er roller mit zwei fahrern??
    Autor
      lapus
      schrieb am Mittwoch, 30. November 2005
    Text
    >Hi,
    >
    >der Kerl hat auch nen Namen, falls du sowas wie ne Erziehung genossen hast.
    >
    >Und zur Info:
    >
    >ein Mofa25 ist per Definition Mofa was einsitziges.
    >
    >Klar gibt es Roller, die Du als Mofa oder Roller Klasse M zulasen kannst.
    >
    >Aber Mofa -> zulässig nur für 1 Person!
    >
    >Gruß
    >Wolfe
    OH je, na erstens
    Guten Tag alle zusammen.
    Das ist immer etwas schwierig von Der Erziehung zu diskutieren, besonders wenn man selber eine hat.
    Wenn man so erzogen ist, dass in einem einfachem Forum, das Wort " Kerl" nicht zu benutzen ist, dann soryy, pzeprazen, isvinjaete gospoda
    Was mich immer wunder , statt ganz normal auf die Frage zu antworten oder lassen... dann suchen wir uns doch etwas, worüber wir uns so aufregen können.
    Schönen Tag noch Damen und Herren

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: 25er roller mit zwei fahrern??
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Mittwoch, 30. November 2005
    Text
    >OH je, na erstens
    >Guten Tag alle zusammen.

    Schonmal was feines, eine Begrüßung,

    Hi auch dir,

    >Was mich immer wunder , statt ganz normal auf die Frage zu antworten oder lassen... dann suchen wir uns doch etwas, worüber wir uns so aufregen können.

    Auf Ihre Frage ob sie bzw ihre Freundin das darf hab ich ihr doch geantwortet.

    Aber lassen wir das.

    >Schönen Tag noch Damen und Herren

    Dir auch noch einen wunderschönen Tag dann
    Wolfe

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  • Thema
    Mofaschein
    Autor
      Mofaboy^^^^
      schrieb am Sonntag, 21. Januar 2007
    Text
    Hi @ all ,
    kann einer mir sagenab wie alt man sein muss um nen Mofaschein zu machen(25km/h) ???? 14??15??

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Mofaschein
    Autor
      h4rdstyl3r
      schrieb am Sonntag, 21. Januar 2007
    Text
    >Hi @ all ,
    >kann einer mir sagenab wie alt man sein muss um nen Mofaschein zu machen(25km/h) ???? 14??15??

    15 jahre, aber kauf dir lieber n fahrrad, da biste schneller unterwegs und bleibst fit ;)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Mofaschein
    Autor
      Tom296
      schrieb am Dienstag, 10. Juli 2007
    Text
    >>Hi @ all ,
    >>kann einer mir sagenab wie alt man sein muss um nen Mofaschein zu machen(25km/h) ???? 14??15??
    >
    >15 jahre, aber kauf dir lieber n fahrrad, da biste schneller unterwegs und bleibst fit ;)
    -
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    -
    Mit einem Mofaführerschein darf mann 3 Monate vor seinem 15 Geburtstag anfangen

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: 25er roller mit zwei fahrern??
    Autor
      Tom296
      schrieb am Dienstag, 10. Juli 2007
    Text
    >Hallo ich hab ein gfettes problem und brauch schnell eine antwort....meine freundin hat jetzt mit 15 einen 25 er rollerfüherschein gemacht...sie holt mich morgens immer ab jetzt hab ich gehört das da sverboten ist?? stimmt das?? und wenn ja, bezahlt die versicherung trotzdem wennn ich mitfahre und uns passiert was?? ich brauche schnell einne antort danke an alle........:-) ;-)
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    natürlich darf man ein mofa zu zweit fahren,
    -wenn es ein zweisitzer ist
    -wenn es für den mitfahrer fußrasten hat


    war wegen dem extra bei der polizei und hab da mal nachgefragt - das waren die antworten....

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: 25er roller mit zwei fahrern??
    Autor
      Seddi_
      schrieb am Dienstag, 10. Juli 2007
    Text
    >war wegen dem extra bei der polizei und hab da mal nachgefragt - das waren die antworten....

    Dann sollten die mal ihre Gesetze neu wälzen .... FeV § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1:
    ---
    einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor — auch ohne Tretkurbeln —, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas);
    ---

    einsitzig ist hier eindeutig erwähnt ... wenn ein Mofa zweisitzig ist, ist es kein Mofa mehr und fällt unter die Führerscheinklasse M und darf mit der Mofa-Prüfbescheinigung nicht mehr gefahren werden.

    Grüsse
    Seddi

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  • Thema
    Re: Re: Re: 25er roller mit zwei fahrern??
    Autor
      Andre G.
      schrieb am Sonntag, 26. August 2007
    Text
    >>war wegen dem extra bei der polizei und hab da mal nachgefragt - das waren die antworten....
    >
    >Dann sollten die mal ihre Gesetze neu wälzen .... FeV § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1:
    >---
    >einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor — auch ohne Tretkurbeln —, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas);
    >---
    >
    >einsitzig ist hier eindeutig erwähnt ... wenn ein Mofa zweisitzig ist, ist es kein Mofa mehr und fällt unter die Führerscheinklasse M und darf mit der Mofa-Prüfbescheinigung nicht mehr gefahren werden.
    >
    >Grüsse
    >Seddi


    also man darf mit nem 25 er mofa mit nem amtlichen kindersitz ein kind unter 7 mitnehmen wenn man 16 ist !!! Alles über 7 ist verboten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: 25er roller mit zwei fahrern??
    Autor
      theend1
      schrieb am Freitag, 24. August 2007
    Text
    ich muss ganz schnell erfaren wie teuer versicherung und unterhalt eines 25 roolers ist

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: 25er roller mit zwei fahrern??
    Autor
      Peg
      schrieb am Freitag, 24. August 2007
    Text
    >ich muss ganz schnell erfaren ......
    ------------------------------
    Dann google doch!! *grrr*
    Okay, habe ich dann eben für dich getan. Jährlich:

    Haftpflicht 48€
    Teilkasko mit 150€ SB 83€
    TK o SB 132€

    Unterhalt ist sonst nur noch Sprit, Verschleiß und evtl. Reparaturen.
    Das war das Preisbeispiel von der Go**ar-Versicherung. Groß werden die Unterschiede wohl nicht sein, denke ich....

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: 25er roller mit zwei fahrern??
    Autor
      bms
      schrieb am Mittwoch, 12. September 2007
    Text
    >>ich muss ganz schnell erfaren ......
    >------------------------------
    >Dann google doch!! *grrr*
    >Okay, habe ich dann eben für dich getan. Jährlich:
    >
    >Haftpflicht 48€
    >Teilkasko mit 150€ SB 83€
    >TK o SB 132€
    >
    >Unterhalt ist sonst nur noch Sprit, Verschleiß und evtl. Reparaturen.
    >Das war das Preisbeispiel von der Go**ar-Versicherung. Groß werden die Unterschiede wohl nicht sein, denke ich....



    Hallo Zusammen!

    Vonwegen!
    Ich selbst habe auch so gedacht, aber die KoSTEN haben mich hinterher erschlage!

    Zunächstmal kommt der Kauf des mofas,
    -dann inspektion und wartun (ca.100-200€ pro inspektion)
    -dann kommt die richtige Kleidung hinzu (da ab anfang nächsten jahres die kleiderverordnung für zweiradfahrer in kraft tritt)
    -dann kommt sprit (bei mir- ca. 50€ monatlich )je nach verbrauch
    -dann kommt verschleiß: Glühbirnen, Blinklichter, Ölwechsel(muss öfter als die inspektion gemacht werden),Luftfilter wechsel (nicht immer bei inspektion dabei), etc.....

    noch schlimmer kommts bei den baumarktroller oder die ausm osten (china, japan). da geht auch durchaus mal zwischendurch (so war es bei meinenm real,- roller) der motor, gebtriebe,auspuff,tacho,einspritzung und verkleidung-besonders brüchig im winter- kaputt.
    BEI NEUFAHRZEUGEN AUF JEDEN FALL DIE INSPEKTION MACHEN,DENN SONST VERLIERT MAN DIE GARANTIE UND MAN MUSS ALLES SELBER ZAHLEN.

    -----------------------------------------------------------

    Jetzt würd ich gern nochmal kurz zusammenfassen:

    Wenn man als 15Jähriger mit gültigem mofa führerschein noch jemanden auf seinem mofa mitnimmt(der natürlich auch schutzkleidung bzw. helm hat)bekommt man eine anzeige wegen fahrens ohne fahrerlaubnis?????oder nur eine geldstrafe in höhr von 25€??? Bitte um zuverlässige antwort mit quelle!

    MFG
    BMS

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: 25er roller mit zwei fahrern??
    Autor
      bms
      schrieb am Mittwoch, 12. September 2007
    Text
    >>>ich muss ganz schnell erfaren ......
    >>------------------------------
    >>Dann google doch!! *grrr*
    >>Okay, habe ich dann eben für dich getan. Jährlich:
    >>
    >>Haftpflicht 48€
    >>Teilkasko mit 150€ SB 83€
    >>TK o SB 132€
    >>
    >>Unterhalt ist sonst nur noch Sprit, Verschleiß und evtl. Reparaturen.
    >>Das war das Preisbeispiel von der Go**ar-Versicherung. Groß werden die Unterschiede wohl nicht sein, denke ich....
    >
    >
    >
    >Hallo Zusammen!
    >
    >Vonwegen!
    >Ich selbst habe auch so gedacht, aber die KoSTEN haben mich hinterher erschlage!
    >
    >Zunächstmal kommt der Kauf des mofas,
    >-dann inspektion und wartun (ca.100-200€ pro inspektion)
    >-dann kommt die richtige Kleidung hinzu (da ab anfang nächsten jahres die kleiderverordnung für zweiradfahrer in kraft tritt)
    >-dann kommt sprit (bei mir- ca. 50€ monatlich )je nach verbrauch
    >-dann kommt verschleiß: Glühbirnen, Blinklichter, Ölwechsel(muss öfter als die inspektion gemacht werden),Luftfilter wechsel (nicht immer bei inspektion dabei), etc.....
    >
    >noch schlimmer kommts bei den baumarktroller oder die ausm osten (china, japan). da geht auch durchaus mal zwischendurch (so war es bei meinenm real,- roller) der motor, gebtriebe,auspuff,tacho,einspritzung und verkleidung-besonders brüchig im winter- kaputt.
    >BEI NEUFAHRZEUGEN AUF JEDEN FALL DIE INSPEKTION MACHEN,DENN SONST VERLIERT MAN DIE GARANTIE UND MAN MUSS ALLES SELBER ZAHLEN.
    >
    >-----------------------------------------------------------
    >
    >Jetzt würd ich gern nochmal kurz zusammenfassen:
    >
    >Wenn man als 15Jähriger mit gültigem mofa führerschein noch jemanden auf seinem mofa mitnimmt(der natürlich auch schutzkleidung bzw. helm hat)bekommt man eine anzeige wegen fahrens ohne fahrerlaubnis?????oder nur eine geldstrafe in höhr von 25€??? Bitte um zuverlässige antwort mit quelle!
    >
    >MFG
    >BMS
    -----------------------
    hab noch vergessen, die versicherung bei den kosten zu nennen:
    ich zahle bei der huk coburg 112€ (haftpflicht+Teilkasko mit 150€sb+diebstahlschutz mit 300€sb)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: 25er roller mit zwei fahrern??
    Autor
      Bartek
      schrieb am Sonntag, 25. November 2007
    Text
    na klaR kann man auf keinen roller mit einer Mofa-fahrlaubnis zu zweit fahren desswegen werden auch die sitzte bei 25er rollerN gekürzt[kleinere montiert] !!

    BarteK

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: 25er roller mit zwei fahrern??
    Autor
      Matze_R
      schrieb am Sonntag, 24. Februar 2008
    Text
    Also Mofa ganz einfach is zwar schon länger her aber so ist es.


    Mofa = 1Sitzer dies wird auch bei einem Zweisitzer Roller in den Papieren umgeschrieben wenn er gedrosselt wird und beim TÜV vorgeführt wird!

    Zu dem wird ein 50Roller der gedrosselt wird mit einer Tasche auf dem hinteren Sitz gekenzeichnet so das keiner mehr mitfahren "kann".

    Falls man einmal in eine kontrolle kommt bekommt man sogut wie nur eine Verwarnung kommt aber auf den Mann in grün an.

    Ich habe vor 7Jahren eine Geldstrafe von 25 DMark bekommen.

    Beim zweiten mal war das Mofa noch mit zuschnell, da musste ich die Teile in der Polizeigerage ausbauen :(. Da hab ich noch eine Anzeige mit bekommen wegen Fahren ohne Führerscheins Grund: Zu zweit auf einem Mofa Roller 2. zu schnell.



    Um auf die Frage wegen dem Unterhalt zu kommen.

    1. Kauft euch einen gescheiten Roller zum anfang!!!

    Zb.: Gut sind 2 Takter da diese sehr Wartungsarm sind. Keine Ventile die man einstellen muss oder so. Da ist auch die inspektion billiger.

    2. Sucht euch eine Versicherung in der nähe normal kosten diese um die 60-80 Euro je nach dem welches Bundes Land.

    3. Last die Inspektion rechtzeitig machen und prüft nach ob die Teile die auf der Rechnung stehemn auch gewechselt wurden!!! Falls die Rechnung so ein Standart ding ist fragt ob er sie Splitten kann damit man weiß welche Teile neu sein müssen.


    4. Roller nie Frisieren bringt nur ärger :(


    Grüße

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: 25er roller mit zwei fahrern??
    Autor
      sebiking
      schrieb am Mittwoch, 27. Februar 2008
    Text
    HI @ll habe montag meinen mofa schein gemacht werde aber erst ende märz 15 was ist den wenn ich jetzt erwischt werde Grüße

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: 25er roller mit zwei fahrern??
    Autor
      Matze_R
      schrieb am Mittwoch, 27. Februar 2008
    Text
    Hi,


    im schlimmsten fall bekommst du die Prüfbescheinigung nicht, und du darfst bis zu 40 Arbeitsstunden machen.

    Beim erstenmal ihne Schein denke ich nicht das man gleich eine Sperre bekommt für den Autoführerschein aber heute zutage muss man mit allem Rechnen.

    Der Staat braucht Kohle wie ich heute gemerkt hab. 4 Blitzer auf meiner Tour... der letzte hat mich bekommen :(

    Also mein Tipp fahr lieber erst wenn den Schein hast. Und vorher fahr mit deinen Freunden mit oder geh auf einen Parkplatz da drücken sie dann ein paar augen zu wenn sie dich erwischen.


    Grüße

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: 25er roller mit zwei fahrern??
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Donnerstag, 28. Februar 2008
    Text
    >... geh auf einen Parkplatz da drücken sie dann ein paar augen zu wenn sie dich erwischen.

    Mach das bitte auf gar keinen Fall!!! Es ist egal, ob die Polizei dich auf der Straße oder einem Parkplatz ohne Führerschein oder Prüfbescheinigung erwischt.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: 25er roller mit zwei fahrern??
    Autor
      Luke
      schrieb am Sonntag, 20. Juli 2008
    Text
    >>... geh auf einen Parkplatz da drücken sie dann ein paar augen zu wenn sie dich erwischen.
    >
    >Mach das bitte auf gar keinen Fall!!! Es ist egal, ob die Polizei dich auf der Straße oder einem Parkplatz ohne Führerschein oder Prüfbescheinigung erwischt.
    >
    >Viele Grüße
    >Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: 25er roller mit zwei fahrern??
    Autor
      Luke
      schrieb am Sonntag, 20. Juli 2008
    Text
    >>>... geh auf einen Parkplatz da drücken sie dann ein paar augen zu wenn sie dich erwischen.
    >>
    >>Mach das bitte auf gar keinen Fall!!! Es ist egal, ob die Polizei dich auf der Straße oder einem Parkplatz ohne Führerschein oder Prüfbescheinigung erwischt.
    >>
    >>Viele Grüße
    >>Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: 25er roller mit zwei fahrern??
    Autor
      stuttgart-peter
      schrieb am Sonntag, 20. Juli 2008
    Text
    >>>>... geh auf einen Parkplatz da drücken sie dann ein paar augen zu wenn sie dich erwischen.
    >>>
    >>>Mach das bitte auf gar keinen Fall!!! Es ist egal, ob die Polizei dich auf der Straße oder einem Parkplatz ohne Führerschein oder Prüfbescheinigung erwischt.
    >>>

    Du kannst auf einen Supermarktparkplatz gehen, wenn dort kein Schild steht: Hier gilt die StVO.
    Wenn du ganz sicher gehen willst, solltest du es aber mit dem Inhaber / Besitzer abklären.

    Mfg. Peter

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: 25er roller mit zwei fahrern??
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Sonntag, 20. Juli 2008
    Text
    Peter,

    lass bitte deine Kommentare, wenn du davon nix weißt!

    Es ist und bleibt verboten, wenn er noch keine 15 ist.

    Ob da ein Schild steht wegen StVO oder nicht ist egal.

    Der Parkplatz ist öffentlich zugänglich, damit das Fahren nur mit Führerschein oder hier eben der Prüfbescheinigung erlaubt!

    Alles andere zu erzählen ist grob leichtsinnig, denn damit handelt er sich verdammt viel Ärger ein wenn die Polizei ihn anhält oder was passiert

    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: 25er roller mit zwei fahrern??
    Autor
      stuttgart-peter
      schrieb am Sonntag, 20. Juli 2008
    Text
    >Peter,
    >
    >lass bitte deine Kommentare, wenn du davon nix weißt!
    >
    >Es ist und bleibt verboten, wenn er noch keine 15 ist.
    >
    >Ob da ein Schild steht wegen StVO oder nicht ist egal.
    >
    >Der Parkplatz ist öffentlich zugänglich, damit das Fahren nur mit Führerschein oder hier eben der Prüfbescheinigung erlaubt!
    >
    >Alles andere zu erzählen ist grob leichtsinnig, denn damit handelt er sich verdammt viel Ärger ein wenn die Polizei ihn anhält oder was passiert
    >
    >Wolfe


    Wenn mit dem Besitzer abgesprochen ist, dass er - wenn der Laden geschlossen hat - alleine auf dem Parkplatz üben darf, dann macht er sich nicht strafbar.
    Der Parkplatz ist Privatbesitz und da kann di Polizei gar nichts machen.
    Mfg. Peter

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: 25er roller mit zwei fahrern??
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Sonntag, 20. Juli 2008
    Text
    Ob der P-Besitzer das erlaubt oder nicht ist rechtlich völlig egal.

    So lange der PArkplatz nicht abgesperrt ist sondern von jedermann uneingeschränkt befahrbar ist, gilt dort Führerscheinpflicht.

    Wenn du mir das nicht glauben magst, leih dir nen LKW, fahr dort und ruf die Polizei.

    Die sagt dir dann schon das passende!

    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: 25er roller mit zwei fahrern??
    Autor
      Sophia2000
      schrieb am Sonntag, 20. Juli 2008
    Text
    >>Peter,
    >>
    >>lass bitte deine Kommentare, wenn du davon nix weißt!
    >>
    >>Es ist und bleibt verboten, wenn er noch keine 15 ist.
    >>
    >>Ob da ein Schild steht wegen StVO oder nicht ist egal.
    >>
    >>Der Parkplatz ist öffentlich zugänglich, damit das Fahren nur mit Führerschein oder hier eben der Prüfbescheinigung erlaubt!
    >>
    >>Alles andere zu erzählen ist grob leichtsinnig, denn damit handelt er sich verdammt viel Ärger ein wenn die Polizei ihn anhält oder was passiert
    >>
    >>Wolfe
    >
    >
    >Wenn mit dem Besitzer abgesprochen ist, dass er - wenn der Laden geschlossen hat - alleine auf dem Parkplatz üben darf, dann macht er sich nicht strafbar.
    >Der Parkplatz ist Privatbesitz und da kann di Polizei gar nichts machen.
    >Mfg. Peter



    Man man Peter . Willst du noch mehr Leute zu solchen Sachen anstiften???

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: 25er roller mit zwei fahrern??
    Autor
      stuttgart-peter
      schrieb am Sonntag, 20. Juli 2008
    Text
    Wenn das nicht erlaubt ist, dann erklär mir dochmal, warum am Wochenende die Pocketbike-Fahrer vor den Augen der Polizei auf dem Supermarktparkplatz bei uns ihre Runden drehen.

    Mfg. Peter

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: 25er roller mit zwei fahrern??
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Sonntag, 20. Juli 2008
    Text
    Das mußt du die Polizei fragen.

    Kann sein, dass dies angemeldet ist, ich weiß nicht, ob der P komplett abgesperrt ist.

    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: 25er roller mit zwei fahrern??
    Autor
      Julien
      schrieb am Montag, 11. August 2008
    Text
    >Das mußt du die Polizei fragen.
    >
    >Kann sein, dass dies angemeldet ist, ich weiß nicht, ob der P komplett abgesperrt ist.
    >
    >Wolfe

    Hallo,

    also wenn der Parkplatz frei zugänglich ist und nicht abgesperrt wird darf man Abends/Nachts nicht auf dem Parkplatz fahren wenn keine gültige Betriebserlaubnis vorliegt.
    Mein Onkel ist Polizist und der müsste es ja wissen ;)

    MfG
    Julien

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: 25er roller mit zwei fahrern??
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 12. August 2008
    Text
    Pocket-bikes sind so ne Sache für sich.
    Hier eine Pressemitteilung zum Thema:

    **Die bis zu 80 Stundenkilometer schnellen Mini-Motorräder sind in Deutschland nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Sie dürfen also auf öffentlichen Straßen oder Parkplätzen nicht gefahren werden. Bereits am Wochenende hat die Polizei an gleicher Stelle zwei Jugendliche aufgegriffen, die mit „Pocket-Bikes“ unterwegs waren (wir berichteten).

    Die drei jungen Männer erwartet nun ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Zulassungsgesetz. Außerdem haben sie gegen die Versicherungspflicht verstoßen.
    Die zwei Jugendlichen, die am Wochenende geschnappt wurden, müssen sich außerdem wegen Fahrens ohne Führerscheins verantworten. Ausdrücklich wiesen die Beamten am Mittwoch im Pressegespräch nochmals darauf hin, dass das Fahren solcher Mini-Motorräder auf öffentlichen Straßen in Deutschland verboten ist.**

    Quelle:
    http://www.mini-racer.de/jgs_portal.php?id=42&sid=5b29b3e291df22541e7c078f3f5913ac

    Und ein Parkplatz ist und bleibt nunmal öffentliche Fläche, wenn er nicht vollständig umzäunt und verschlossen ist.

    Zulassungsbefreit sind in D übrigens nur Fahrzeuge, die nicht schneller als 6 km/h schnell sind (zB Krankenfahrstühle).

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Rollerschein ab 17
    Autor
      Kara
      schrieb am Mittwoch, 25. Februar 2009
    Text
    Hallo erstmal......
    Ich habe noch eine Frage zu dem fahren zu zweit. Habe fahrerlaubnis B und bin 17 jahre. Mit Klasse B darf man ja Roller bis 50ccm^3 fahren. Und bis 45kmh
    Darf ich da denn dann jemanden mitnehmen?
    Danke schonmal im Vorraus

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Rollerschein ab 17
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Mittwoch, 25. Februar 2009
    Text
    >Hallo erstmal......
    >Ich habe noch eine Frage zu dem fahren zu zweit. Habe fahrerlaubnis B und bin 17 jahre. Mit Klasse B darf man ja Roller bis 50ccm^3 fahren. Und bis 45kmh
    >Darf ich da denn dann jemanden mitnehmen?
    >Danke schonmal im Vorraus

    ja darfst du.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Rollerschein ab 17
    Autor
      Lukas92
      schrieb am Mittwoch, 25. Februar 2009
    Text
    >>Hallo erstmal......
    >>Ich habe noch eine Frage zu dem fahren zu zweit. Habe fahrerlaubnis B und bin 17 jahre. Mit Klasse B darf man ja Roller bis 50ccm^3 fahren. Und bis 45kmh
    >>Darf ich da denn dann jemanden mitnehmen?
    >>Danke schonmal im Vorraus
    >
    >ja darfst du.

    jo darfst du ganz bestimmt hatten jemand letztens in der fahrschule gefragt

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Rollerschein ab 17
    Autor
      leonhard93
      schrieb am Dienstag, 3. März 2009
    Text
    >>>Hallo erstmal......
    >>>Ich habe noch eine Frage zu dem fahren zu zweit. Habe fahrerlaubnis B und bin 17 jahre. Mit Klasse B darf man ja Roller bis 50ccm^3 fahren. Und bis 45kmh
    >>>Darf ich da denn dann jemanden mitnehmen?
    >>>Danke schonmal im Vorraus
    >>
    >>ja darfst du.
    >
    >jo darfst du ganz bestimmt hatten jemand letztens in der fahrschule gefragt



    ich hab mal ne frage mit der klasse M darf man doch jmd mitnehmen wenn man ein 2sitzer hat oder?!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: 25er roller mit zwei fahrern??
    Autor
      redhorse
      schrieb am Freitag, 19. Oktober 2018
    Text
    Auf eine entsprechende Anfrage der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. erklärte das BMVI, dass die Mitnahme einer erwachsenen Person auf zweisitzigen Kraftfahrzeugen im Sinne von § 4 Absatz 1 Nr. 1b FeV (zwei- und dreirädrig, gedrosselt auf 25 km/h) erlaubt ist.„

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