29 km/h zu schnell auf BAB

  • 29 km/h zu schnell auf BAB
     DerDersch
      schrieb am Dienstag, 13. September 2005
    Hallo,

    Ich musste Ende letzten Jahres in der Probezeit zur Nachschulung und bin somit noch in der verlängerten Probezeit.
    Jetzt bin ich auf der Autobahn mit 129 km/h (ohne Abzug 134 km/h) bei erlaubten 100 km/h geblitzt worden.
    Das Photo ist ziemlich deutlich. Es jemand anderem in die Schuhe zu schieben würde daher vermutlich nicht klappen.

    Was wird nun auf mich zu kommen?
    Muss ich zur MPU, oder komme ich nochmal mit einem blauen Auge davon?

    Ich würde mich über Antworten freuen.
    LG Dersch
  • Thema
    Re: 29 km/h zu schnell auf BAB
    Autor
      r²d²
      schrieb am Dienstag, 13. September 2005
    Text
    >Hallo,
    >
    >Ich musste Ende letzten Jahres in der Probezeit zur Nachschulung und bin somit noch in der verlängerten Probezeit.
    >Jetzt bin ich auf der Autobahn mit 129 km/h (ohne Abzug 134 km/h) bei erlaubten 100 km/h geblitzt worden.
    >Das Photo ist ziemlich deutlich. Es jemand anderem in die Schuhe zu schieben würde daher vermutlich nicht klappen.
    >
    >Was wird nun auf mich zu kommen?
    >Muss ich zur MPU, oder komme ich nochmal mit einem blauen Auge davon?
    >
    >Ich würde mich über Antworten freuen.
    >LG Dersch

    Auch Du findest hier Deine Antwort:
    http://www.verkehrsportal.de/cgi-bin/bussgeldrechner.cgi

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: 29 km/h zu schnell auf BAB
    Autor
      DerDersch
      schrieb am Dienstag, 13. September 2005
    Text
    ja,
    ich bekomme 3 punkte,
    aber muss ich dann zur mpu oder nicht?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: 29 km/h zu schnell auf BAB
    Autor
      r²d²
      schrieb am Dienstag, 13. September 2005
    Text
    >ja,
    >ich bekomme 3 punkte,
    >aber muss ich dann zur mpu oder nicht?

    gebe einfach Deine Daten ein und Du bekommst dort die Antwort. Habe sie jetzt für Dich rausgesucht:

    Fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen:

    Schriftliche Verwarnung sowie Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung innerhalb einer 2-Monats-Frist durch die örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

    Hinweis: Ein Geschwindigkeitsverstoß ist ein sog. schwerwiegender "A-Verstoß" im Sinne der Anlage 12 der FeV. Bei nur einem einzigen weiteren "A-Verstoß" während der Probezeit und begangen nach Fristablauf oder nach Teilnahme an der Beratung erfolgt ein Entzug der Fahrerlaubnis!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: 29 km/h zu schnell auf BAB
    Autor
      r²d²
      schrieb am Dienstag, 13. September 2005
    Text
    >>ja,
    >>ich bekomme 3 punkte,
    >>aber muss ich dann zur mpu oder nicht?
    >
    >gebe einfach Deine Daten ein und Du bekommst dort die Antwort. Habe sie jetzt für Dich rausgesucht:
    >
    >Fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen:
    >
    >Schriftliche Verwarnung sowie Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung innerhalb einer 2-Monats-Frist durch die örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
    >
    >Hinweis: Ein Geschwindigkeitsverstoß ist ein sog. schwerwiegender "A-Verstoß" im Sinne der Anlage 12 der FeV. Bei nur einem einzigen weiteren "A-Verstoß" während der Probezeit und begangen nach Fristablauf oder nach Teilnahme an der Beratung erfolgt ein Entzug der Fahrerlaubnis!
    >
    P.S.: Zur MPU müsstest Du w...einlich, wenn Dein Führerschein erstmal weg ist und Du ihn wieder haben möchtest, oder noch weitere "Sünden" in Deiner Kartei sind.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: 29 km/h zu schnell auf BAB
    Autor
      ck1.1
      schrieb am Mittwoch, 14. September 2005
    Text
    Jetzt, bei deinem zweiten Delikt in der Probezeit, bekommst du einen "blauen Brief" von der Behörde, der dich mehr oder wenig "bittet" deine Fahrweise zu ändern. Ansonsten hast du (ausser dem Bußgeld etc.) nichts zu befürchten.

    Chris (FL)

    Auf den Beitrag antworten


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