2 Unfälle in einer Woche

  • 2 Unfälle in einer Woche
     howde
      schrieb am Dienstag, 29. Mai 2007
    Moin,

    Ein guter Kumpel von mir hatte letzte Woche 2 Unfälle. Erst ist er nach einer Nachtschicht am Steuer eingeschlafen und ist gegen einen Baum gefahren, da hat er den Schaden mit Hilfe seiner Eltern selber behoben und die Polizei zu Spät eingeschaltet, sodass er jetzt eine Anzeige wegen Fahrerflucht am Hals hat.

    4 Tage später hatte er einen Auffahrunfall verschuldet, wo er 2 andere Autos ineinander geschoben hatte. Da hat er bis jetzt noch keine Nachricht der Polizei erhalten!

    Nun meine Frage, was erwartet ihn noch so alles? Er ist noch in der Probezeit. Wird er seinen Führerschein verlieren?
  • Thema
    Re: 2 Unfälle in einer Woche
    Autor
      Christian.D
      schrieb am Dienstag, 29. Mai 2007
    Text
    >Moin,
    >
    >Ein guter Kumpel von mir hatte letzte Woche 2 Unfälle. Erst ist er nach einer Nachtschicht am Steuer eingeschlafen und ist gegen einen Baum gefahren, da hat er den Schaden mit Hilfe seiner Eltern selber behoben und die Polizei zu Spät eingeschaltet, sodass er jetzt eine Anzeige wegen Fahrerflucht am Hals hat.
    >
    >4 Tage später hatte er einen Auffahrunfall verschuldet, wo er 2 andere Autos ineinander geschoben hatte. Da hat er bis jetzt noch keine Nachricht der Polizei erhalten!
    >
    >Nun meine Frage, was erwartet ihn noch so alles? Er ist noch in der Probezeit. Wird er seinen Führerschein verlieren?
    >


    Mit Sicherheit eine fette %-Erhöhung der Versicherung. Über alles andere lässt sich nur spekulieren.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: 2 Unfälle in einer Woche
    Autor
      ThomasFLIP
      schrieb am Donnerstag, 31. Mai 2007
    Text
    >Moin,
    >
    >Ein guter Kumpel von mir hatte letzte Woche 2 Unfälle. Erst ist er nach einer Nachtschicht am Steuer eingeschlafen und ist gegen einen Baum gefahren, da hat er den Schaden mit Hilfe seiner Eltern selber behoben und die Polizei zu Spät eingeschaltet, sodass er jetzt eine Anzeige wegen Fahrerflucht am Hals hat.
    >
    >4 Tage später hatte er einen Auffahrunfall verschuldet, wo er 2 andere Autos ineinander geschoben hatte. Da hat er bis jetzt noch keine Nachricht der Polizei erhalten!
    >
    >Nun meine Frage, was erwartet ihn noch so alles? Er ist noch in der Probezeit. Wird er seinen Führerschein verlieren?
    >

    Also, dass unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist eine Straftat nach § 142 StGB, die mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird. Denke aber (reine Spekulation), dass er "nur" eine Geldstrafe bezahlen muss, denn es ist ja keine Person zu Schaden gekommen.

    Seine Fahrerlaubnis wird er wohl verlieren, denn in § 69 (1) StGB steht:
    "Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges oder unter Verletzung der Pflichten eines KFZ-Führers begangen hat, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so entzieht ihm das Gericht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, daß er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist..."

    In Absatz 2 ist näher erläutert, wann man auf jeden Fall davon ausgehen kann, dass jemand nicht geeignet ist:

    "Ist die rechtswidrige Tat in den Fällen des Absatzes 1 ein Vergehen
    1. ...
    2. ...
    3. des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§142), obwohl der Täter weiß oder wissen kann, dass bei dem Unfall ein Mensch getötet oder nicht unerheblich verletzt worden oder an fremden Sachen bedeutender Schaden entstanden ist, oder
    4. ...
    so ist der Täter in der Regel als ungeeignet zum Führen von KFZ anzusehen."

    Letzendlich kommt es also darauf an wie hoch der Schaden ist, den er verursacht hat und wie der Richter das ganze sieht.

    Liebe Grüße,
    Thomas.

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