32 km/h zu schnell außerhalb geschlossener Ortschaften ...

  • 32 km/h zu schnell außerhalb geschlossener Ortschaften in der Probezeit
     pfälzer2003
      schrieb am Sonntag, 16. Oktober 2005
    Hallo, ich hab da ne ganz dringende Frage und zwar hab ich gestern einen Brief von der Stadt Mannheim bekommen bzw. meine Freundin. Und zwar kam ein Bescheid, dass irgendjemand mit dem Auto meiner Freundin 32 km/h (Toleranz ist schon abgezogen) außerhalb geschlossener Ortschaften zu schnell gefahren ist. In dem Brief stand auch gleich, dass es meine auf keinen Fall gewesen sein kann (wegen dem Bild) und sie doch bitte den Schuldigen aufschreiben soll. Jetzt frage ich mich, was auf mich zukommt?
    Hinzu kommt leider auch noch, dass ich meiner Führerschein erst wieder seit Januar habe weil ich na MPU wegen Alk am Steuer hab machen müssen.
    Jetzt hab ich gehört, dass es sein kann, dass ich wieder ne MPU machen muss. Stimmt das?
    Würde es auch was bringen, wenn meine Freundin ihren Vater angibt? Oder in wie weit forschen die wegen dem Blitzbild nach? Denn es besteht ja faktisch kein Bezug zu mir?(Der Staat weiß ja nicht, dass ich ihr Freund bin)
    Bitte helft mir!!

    P.S. Ich möchte hier keine moralische Belehrung, ich weiß selber, dass ich ...e gebaut habe. Also bitte keine Antworten mit... "du bist selbst dran Schuld" oder "bügel das selber aus und schieb es nicht auf den Vater deiner Freundin"
  • Thema
    Re: 32 km/h zu schnell außerhalb geschlossener Ortschaften in der Probezeit
    Autor
      Damien
      schrieb am Sonntag, 16. Oktober 2005
    Text
    >Hallo, ich hab da ne ganz dringende Frage und zwar hab ich gestern einen Brief von der Stadt Mannheim bekommen bzw. meine Freundin. Und zwar kam ein Bescheid, dass irgendjemand mit dem Auto meiner Freundin 32 km/h (Toleranz ist schon abgezogen) außerhalb geschlossener Ortschaften zu schnell gefahren ist. In dem Brief stand auch gleich, dass es meine auf keinen Fall gewesen sein kann (wegen dem Bild) und sie doch bitte den Schuldigen aufschreiben soll. Jetzt frage ich mich, was auf mich zukommt?
    >Hinzu kommt leider auch noch, dass ich meiner Führerschein erst wieder seit Januar habe weil ich na MPU wegen Alk am Steuer hab machen müssen.
    >Jetzt hab ich gehört, dass es sein kann, dass ich wieder ne MPU machen muss. Stimmt das?
    >Würde es auch was bringen, wenn meine Freundin ihren Vater angibt? Oder in wie weit forschen die wegen dem Blitzbild nach? Denn es besteht ja faktisch kein Bezug zu mir?(Der Staat weiß ja nicht, dass ich ihr Freund bin)
    >Bitte helft mir!!
    >
    >P.S. Ich möchte hier keine moralische Belehrung, ich weiß selber, dass ich ...e gebaut habe. Also bitte keine Antworten mit... "du bist selbst dran Schuld" oder "bügel das selber aus und schieb es nicht auf den Vater deiner Freundin"

    Der Papa wird das sicher nicht auf sich nehmen, da das ganze auf jeden Fall einen Führerscheinentzug nach sich ziehen wird. Was sieht man den auf dem Bild? Ist eine Person klar erkennbar oder nur umrisse oder was? Wenn man dich eindeutig erkennt wird es natürlich sehr schwer wenn der Staat auf stur macht, keiner glaubt dass die Besitzerin des Fahrzeugs den Fahrer nicht kennt, da prüfen die auf jeden Fall nach, geht ja auch um eine menge Bußgeld. Sollte es nicht klar erkennbar sein versuch mal zu sagen es können viele Leute in Frage kommen die das Auto öfter verwenden Freund, Bekannte, Vater, Kumpel... das ist die einzige Chance. Ansonsten darfste erstmal Bus fahren, wenn erst kürzlich eine MPU war besteht die Aussicht den Schein nie mehr wieder zu bekommen, jedenfalls eine sehr sehr lange Zeit nicht mehr.

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  • Thema
    Re: Re: 32 km/h zu schnell außerhalb geschlossener Ortschaften in der Probezeit
    Autor
      pfälzer2003
      schrieb am Sonntag, 16. Oktober 2005
    Text
    Also, auf dem Foto ist halt schon zu erkennen, dass es ein Kerl mit nicht allzu langen Haaren ist. Aber ich glaube wenn ich jetzt einen Kumpel von mir angeben würde, würden die das bestimmt nicht erkennen.
    Aber wenn das einer auf sich nimmt der nicht mehr in der Probezeit ist, gilt folgendes:
    31-40 km/h zu schnell außerhalb geschlossener Ortschaften 75 € und 3 Punkte.

    Also nix von wegen Führerscheinentzug.

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  • Thema
    Re: 32 km/h zu schnell außerhalb geschlossener Ortschaften in der Probezeit
    Autor
      Suzi-Biker
      schrieb am Sonntag, 16. Oktober 2005
    Text
    Mal auf diese tolle Seite schauen:
    www.bussgeldkataloge.de.
    Lohnt sich echt. Da bleiben keine Fragen offen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: 32 km/h zu schnell außerhalb geschlossener Ortschaften in der Probezeit
    Autor
      Damien
      schrieb am Sonntag, 16. Oktober 2005
    Text
    >Mal auf diese tolle Seite schauen:
    >www.bussgeldkataloge.de.
    >Lohnt sich echt. Da bleiben keine Fragen offen.

    Ja, stimmt, kein Führerscheinentzug (warum auch immer), hab nachgeschaut. Dennoch sollte der Papa es aus rein erziehungstechnischen Gründen nicht auf sich nehmen.

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