50iger roller, fahrerlaubniss 125

  • 50iger roller, fahrerlaubniss 125
     Max Braunschweig
      schrieb am Montag, 18. Juni 2007
    hey,
    was passiert eg wenn man mit nem klasse-b-führerschein mit ner 125iger vespa erwischt wird? und ist es denn erlaubt, eine 125iger auf 50 km/h zu drosseln und dann damit zu fahren.???
    danke max
  • Thema
    Re: 50iger roller, fahrerlaubniss 125
    Autor
      Heretiker
      schrieb am Montag, 18. Juni 2007
    Text
    Don't feed the Troll!

    Frag doch am bestenin deiner Fahrschule, die wissen das, und können Dir sicher helfen. Weil erklärt wird sowas normalerweise nicht in der Fahrschule!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: 50iger roller, fahrerlaubniss 125
    Autor
      carhol
      schrieb am Montag, 18. Juni 2007
    Text
    fahren ohne fahrerlaubnis. straftat. gilt für beide fälle.

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: 50iger roller, fahrerlaubniss 125
    Autor
      Max Braunschweig
      schrieb am Montag, 18. Juni 2007
    Text
    >fahren ohne fahrerlaubnis. straftat. gilt für beide fälle.
    >
    >holger

    also geht auch net mit amtlich im fahrzeugbrief /oder schein, bestätigter drosselung auf 50 km/h???

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: 50iger roller, fahrerlaubniss 125
    Autor
      carhol
      schrieb am Montag, 18. Juni 2007
    Text
    hab ich doch geschrieben. dein führerschein gilt nur bis 50 ccm und 45 km/h.

    holger

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