AB dreispurig Rechtsfahrgebot

  • AB dreispurig Rechtsfahrgebot
     Gast(Alex)
      schrieb am Freitag, 14. Juli 2006
    Hallo.

    Es ist eine weit verbreitete These, dass auf einer Autobahn, die drei Fahrspuren aufweist, ein PKW nicht die Pflicht hat, die rechte Spur zu benutzen und dauerhaft in der Mitte fahren darf. Stimmt das? Das würde ja bedeuten, dass wenn die Autobahn leer ist (um 24 Uhr sind die meisten Autobahnen ja nicht mehr so stark befahren), man als PKW-Fahrer sich eine Spur aussuchen könnte – Mitte oder Rechts.
    Fakt ist also, auch auf dreispurigen Autobahnen gilt das Rechtsfahrgebot!? Weiß zufällig jemand den Paragraphen in der StVO, wo ich das nachlesen kann? :)

    Wie sieht das bei einer stark befahrenen Autobahn aus, bei der ganz rechts sehr viele LKWs fahren, die man ja locker mit 130 überholt. Solange wie man überholt und die Lücken rechts nicht ausreichend groß sind, darf man in der Mitte fahren?

    Gruß
  • Thema
    Re: AB dreispurig Rechtsfahrgebot
    Autor
      _katharina_
      schrieb am Freitag, 14. Juli 2006
    Text
    hi!
    google doch einfach mal den begriff 'rechtsfahrgebot'. der zweite treffer, der dir angezeigt wird, erklärt dir das rechtsfahrgebot sehr einfach (werbung will ich hier keine machen). aber wenn dich der paragraph interessiert: versuchs mal mit §2 Abs. 2 StVO. da sind alle deine fragen beantwortet.
    lg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: AB dreispurig Rechtsfahrgebot
    Autor
      bluescr
      schrieb am Freitag, 14. Juli 2006
    Text
    Du mußt rechts fahren es ist aber wirklich so, dass viele in der Mitte rumtrödeln weil ihnen rechts zuviele LKW´s sind, dann wird mit 100/110 auf der mitleren rumgeeiert und der ganze Verkehrfluss ist gestört.

    Wenn rechts LKW´s sind und es keine große Lücke gibt, darfst du natürlich weiter überhohlen bis sich eine Gelegenheit ergibt, niemand darf dich dazu zwingen kurz vor einem LKW einzuscheren und somit den min. Sicherheitsabstand zu unterschreiten.

    Das sturre in der Mitte fahren kostet glaube ich 40€, gab dazu mal eine DOKU .. besonders extrem war eine frau mit 90/100 auf der Mittleren.... *kopfschüttel*

    MFG

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: AB dreispurig Rechtsfahrgebot
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Freitag, 14. Juli 2006
    Text
    >Du mußt rechts fahren es ist aber wirklich so, dass viele in der Mitte rumtrödeln weil ihnen rechts zuviele LKW´s sind, dann wird mit 100/110 auf der mitleren rumgeeiert und der ganze Verkehrfluss ist gestört.
    >
    >Wenn rechts LKW´s sind und es keine große Lücke gibt, darfst du natürlich weiter überhohlen bis sich eine Gelegenheit ergibt, niemand darf dich dazu zwingen kurz vor einem LKW einzuscheren und somit den min. Sicherheitsabstand zu unterschreiten.
    >
    >Das sturre in der Mitte fahren kostet glaube ich 40€, gab dazu mal eine DOKU .. besonders extrem war eine frau mit 90/100 auf der Mittleren.... *kopfschüttel*
    >
    >MFG

    Auf Straßen mit drei markierten Fahrstreifen, je Richtung, kann auf dem 2. Fahrstreifen von rechts, solange gefahren werden, bis eine ausreichende Lücke vorhanden ist.
    Wenn das nächste Fahrzeug in ca. 100m auf dem rechten Fahrstreifen, mir voraus fährt, bleibe ich auf dem mittleren und schere erst bei einem größeren Abstand wieder ein.
    § 2 StVO 3 Hinweise Kommentar Roland Schurig
    Hans Fl.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: AB dreispurig Rechtsfahrgebot
    Autor
      ck1.1
      schrieb am Samstag, 15. Juli 2006
    Text
    Die Polizei geht übrigens nach der 20 Sekunden Regel. Wer länger als 20 Sekunden auf dem mittleren Fahrstreifen fährt OHNE jemanden zu überholen, verstößt demnach gegen das Rechtsfahrgebot.

    Chris (FL)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: AB dreispurig Rechtsfahrgebot
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Samstag, 15. Juli 2006
    Text
    >Die Polizei geht übrigens nach der 20 Sekunden Regel. Wer länger als 20 Sekunden auf dem mittleren Fahrstreifen fährt OHNE jemanden zu überholen, verstößt demnach gegen das Rechtsfahrgebot.
    >
    >Chris (FL)

    Hallo Chris!
    Wenn der Verkehr es rechtfertig, kann der mittlere Fahrstreifen durchgängig befahren werden.
    Hans Fl.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: AB dreispurig Rechtsfahrgebot
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Samstag, 15. Juli 2006
    Text
    >>Die Polizei geht übrigens nach der 20 Sekunden Regel. Wer länger als 20 Sekunden auf dem mittleren Fahrstreifen fährt OHNE jemanden zu überholen, verstößt demnach gegen das Rechtsfahrgebot.
    >>
    >>Chris (FL)
    >
    >Hallo Chris!
    >Wenn der Verkehr es rechtfertig, kann der mittlere Fahrstreifen durchgängig befahren werden.
    >Hans Fl.

    Hallo Chris!

    Abweichen vom Rechtsfahrgebot!!!!!!
    Siehe §42 Abs. 6 Nr. 1 d Satz 1 StVO ( wenn hin und wieder ein Fahrzeug hält oder fährt)
    Bei drei markierten Fahstreifen (ausserorts) gilt für alle Kfz(der mittelere Fahrstreifen darf durchgängig befahren werden)
    So habe ich das auch meinen Fahrschülern seit 1980 beigebracht und uns hat keine Polizei angehalten.
    Hans Fl.

    NS. Chris hast Du den Fahrlehrerschein beim Bund gemacht?
    Hans

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: AB dreispurig Rechtsfahrgebot
    Autor
      ck1.1
      schrieb am Samstag, 15. Juli 2006
    Text
    Nein, Hans. Aber ich habe das aus erster Hand von einem Polizisten, der unter anderem hier die Fahrschulen betreut. Was sollen eigentlich immer deine bissigen Kommentare?

    Chris (FL)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: AB dreispurig Rechtsfahrgebot
    Autor
      ck1.1
      schrieb am Samstag, 15. Juli 2006
    Text
    >Nein, Hans. Aber ich habe das aus erster Hand von einem Polizisten, der unter anderem hier die Fahrschulen betreut. Was sollen eigentlich immer deine bissigen Kommentare?
    >
    >Chris (FL)

    Ausserdem ist genau dieses "hin und wieder" nicht im Gesetz definiert und die Polizei geht nunmal nach der 20 Sekunden Regel. Kann ich da was für?

    Chris (FL)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: AB dreispurig Rechtsfahrgebot
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Samstag, 15. Juli 2006
    Text
    Hi Hans,

    nix anderes hat Chris gesagt.

    Wer so lange auf einem Fahrstreifen schläft ....... (mach mal die Augen zu und zähl 20sek ab)

    Grüßle
    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: AB dreispurig Rechtsfahrgebot
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Sonntag, 16. Juli 2006
    Text
    >Hi Hans,
    >
    >nix anderes hat Chris gesagt.
    >
    >Wer so lange auf einem Fahrstreifen schläft ....... (mach mal die Augen zu und zähl 20sek ab)
    >
    >Grüßle
    >Wolfe

    Hallo Wolgang!
    Vor 40 Jahren mußte, nach jedem Überholvorgang wieder rechts ran gefahren werden.
    Das geht Heute bei den Geschwindigkeiten nicht mehr und somit kann ich den mittleren Fahrstreifen durchgängig befahren, wenn in ca 100m ein anderes Fahrzeug vor mir auf dem rechten Fahrstreifen fährt.
    Sollte der rechte Fahrstreifen frei sein, so ist es selbstverständlich, daß ich rechts fahren muß.
    Siehe Kommentar Schurig StVO
    Hans Fl.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: AB dreispurig Rechtsfahrgebot
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Sonntag, 16. Juli 2006
    Text
    >>Hi Hans,
    >>
    >>nix anderes hat Chris gesagt.
    >>
    >>Wer so lange auf einem Fahrstreifen schläft ....... (mach mal die Augen zu und zähl 20sek ab)
    >>
    >>Grüßle
    >>Wolfe
    >
    >Hallo Wolgang!
    >Vor 40 Jahren mußte, nach jedem Überholvorgang wieder rechts ran gefahren werden.
    >Das geht Heute bei den Geschwindigkeiten nicht mehr und somit kann ich den mittleren Fahrstreifen durchgängig befahren, wenn in ca 100m ein anderes Fahrzeug vor mir auf dem rechten Fahrstreifen fährt.
    >Sollte der rechte Fahrstreifen frei sein, so ist es selbstverständlich, daß ich rechts fahren muß.
    >Siehe Kommentar Schurig StVO
    >Hans Fl.

    Hallo!
    Nach Auskunft der Autobahnpolizei Braunschweig BAB 2 gibt es keine generelle Regelung mit 20 Sek,
    Es kommt immer auf die jeweilige Situation an.
    Wenn ein Fahrzeug von Hannover bis Braunschweig nur in der Mitte fährt, hat dieser Fahrer das Abweichen vom Rechtsfahrgebot, mißverstanden.
    Wie ich bereit geschrieben hatte steht die Regelung in der StVO § 2 u. § 42.
    Hans Fl.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: AB dreispurig Rechtsfahrgebot
    Autor
      Gast(Alex)
      schrieb am Montag, 17. Juli 2006
    Text
    Hallo,
    also so ganz klar ist es mir von rechtlicher Seite nicht, was erlaubt ist. Klar, wenn eine ausreichend große Lücke da ist, sollte sich rechts wieder einordnen.

    Aber noch einmal zu §42 Abs. 6 Nr. 1 d Satz 1 StVO

    "d. sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen so markiert, dann darf der mittlere Fahrstreifen dort durchgängig befahren werden, wo - auch nur hin und wieder - rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt."

    Was heißt jetzt das hin und wieder? Wenn ich als PKW-Fahrer am Horizont in einem KM Entfernung einen Lastwagen sehe, kann ich aus bequemlichkeit in der Mitte fahren?

    Schönen Gruß

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: AB dreispurig Rechtsfahrgebot
    Autor
      ck1.1
      schrieb am Montag, 17. Juli 2006
    Text
    Eben genau dieses "hin und wieder" ist nicht definiert! Nicht per Gesetz. Hans scheint das aber anders zu verstehen. ;)
    Also mir sagte mal ein Polizist...ach nee ich will Hans ja nicht zur Weißglut bringen.

    Chris (FL)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: AB dreispurig Rechtsfahrgebot
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Montag, 17. Juli 2006
    Text
    >Eben genau dieses "hin und wieder" ist nicht definiert! Nicht per Gesetz. Hans scheint das aber anders zu verstehen. ;)
    >Also mir sagte mal ein Polizist...ach nee ich will Hans ja nicht zur Weißglut bringen.
    >
    >Chris (FL)

    Hallo Chris!
    Bis Du mich zur Weußglut bringst, mußt Du noch etwas schulen.
    1 Km ist übertrieben, ca. 100 - 150m sollte schon dazwischen sein.
    Auch wenn der Polizist etwas anders gesagt hat, die Autobahnpolizei kennt keine 20 Sek, Regelung und der Kommentator Roland Schurig auch nicht.
    Hans Fl.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: AB dreispurig Rechtsfahrgebot
    Autor
      ck1.1
      schrieb am Dienstag, 18. Juli 2006
    Text
    >>Eben genau dieses "hin und wieder" ist nicht definiert! Nicht per Gesetz. Hans scheint das aber anders zu verstehen. ;)
    >>Also mir sagte mal ein Polizist...ach nee ich will Hans ja nicht zur Weißglut bringen.
    >>
    >>Chris (FL)
    >
    >Hallo Chris!
    >Bis Du mich zur Weußglut bringst, mußt Du noch etwas schulen.
    >1 Km ist übertrieben, ca. 100 - 150m sollte schon dazwischen sein.
    >Auch wenn der Polizist etwas anders gesagt hat, die Autobahnpolizei kennt keine 20 Sek, Regelung und der Kommentator Roland Schurig auch nicht.
    >Hans Fl.

    Einigen wir uns auf "Du hast recht und ich habe meine Ruhe?" (Obwohl ich eigentlich niemals was anderes gesagt habe als du, aber egal)

    Chris (FL)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: AB dreispurig Rechtsfahrgebot
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Dienstag, 18. Juli 2006
    Text
    >>>Eben genau dieses "hin und wieder" ist nicht definiert! Nicht per Gesetz. Hans scheint das aber anders zu verstehen. ;)
    >>>Also mir sagte mal ein Polizist...ach nee ich will Hans ja nicht zur Weißglut bringen.
    >>>
    >>>Chris (FL)
    >>
    >>Hallo Chris!
    >>Bis Du mich zur Weußglut bringst, mußt Du noch etwas schulen.
    >>1 Km ist übertrieben, ca. 100 - 150m sollte schon dazwischen sein.
    >>Auch wenn der Polizist etwas anders gesagt hat, die Autobahnpolizei kennt keine 20 Sek, Regelung und der Kommentator Roland Schurig auch nicht.
    >>Hans Fl.
    >
    >Einigen wir uns auf "Du hast recht und ich habe meine Ruhe?" (Obwohl ich eigentlich niemals was anderes gesagt habe als du, aber egal)
    >
    >Chris (FL)
    Na prima, da haben wir endlich wieder alles geklärt.
    Hans Fl.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: AB dreispurig Rechtsfahrgebot
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Mittwoch, 19. Juli 2006
    Text
    >>>>Eben genau dieses "hin und wieder" ist nicht definiert! Nicht per Gesetz. Hans scheint das aber anders zu verstehen. ;)
    >>>>Also mir sagte mal ein Polizist...ach nee ich will Hans ja nicht zur Weißglut bringen.
    >>>>
    >>>>Chris (FL)
    >>>
    >>>Hallo Chris!
    >>>Bis Du mich zur Weußglut bringst, mußt Du noch etwas schulen.
    >>>1 Km ist übertrieben, ca. 100 - 150m sollte schon dazwischen sein.
    >>>Auch wenn der Polizist etwas anders gesagt hat, die Autobahnpolizei kennt keine 20 Sek, Regelung und der Kommentator Roland Schurig auch nicht.
    >>>Hans Fl.
    >>
    >>Einigen wir uns auf "Du hast recht und ich habe meine Ruhe?" (Obwohl ich eigentlich niemals was anderes gesagt habe als du, aber egal)
    >>
    >>Chris (FL)
    >Na prima, da haben wir endlich wieder alles geklärt.
    >Hans Fl.


    Eine feste Zeit zum Befahren des mittleren Fahrstreifens gibt es nicht. Sinn der Regelung ist, dass riskante Überholmanöver mit ständigem Ausscheren und Wiedereinordnen vermieden werden sollen. Das Befahren des mittleren Fahrstreifens als Abweichung vom Rechtsfahrgebot außerorts darf solange erfolgen, als der spezifische Zustand des § 41 Abs. 6 Nr. 1 d) StVO, dass nach dem Überholen eines rechts fahrenden Fahrzeugs nach kurzer Zeit erneut ein Überholen erfordert, anhält. Wann wieder nach rechts einzuscheren ist, hängt vor allem von den Abständen und der Geschwindigkeit der Überholenden und der zu überholten Fahrzeuge ab. Müssen ständig Fahrräder, land- und forstwirtschaftlich Fahrzeuge oder LKW über 7,5 t bzw. über 3,5 t mit Anhänger mit Tempo 100 überholt werden, darf natürlich auch bei Lücken von 100 m weiterhin links gefahren werden. Handelt es sich hingegen um etwa 80 bis 90 km/h fahrende KFZ bis 3,5 t beträgt die Differenzgeschwindigkeit unter 20 km/h (§ 5 Abs. 2 Satz 2). Nach den Regeln des Überholens müssen dann auch Lücken von 100 m und mehr zum Einscheren nach rechts genutzt werden.
    Antwort von Roland Schurig Kommentator.
    Ich hoffe wir können das Thema jetzt schließen!
    Hans Fl.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: AB dreispurig Rechtsfahrgebot
    Autor
      ck1.1
      schrieb am Mittwoch, 19. Juli 2006
    Text
    >>>>>Eben genau dieses "hin und wieder" ist nicht definiert! Nicht per Gesetz. Hans scheint das aber anders zu verstehen. ;)
    >>>>>Also mir sagte mal ein Polizist...ach nee ich will Hans ja nicht zur Weißglut bringen.
    >>>>>
    >>>>>Chris (FL)
    >>>>
    >>>>Hallo Chris!
    >>>>Bis Du mich zur Weußglut bringst, mußt Du noch etwas schulen.
    >>>>1 Km ist übertrieben, ca. 100 - 150m sollte schon dazwischen sein.
    >>>>Auch wenn der Polizist etwas anders gesagt hat, die Autobahnpolizei kennt keine 20 Sek, Regelung und der Kommentator Roland Schurig auch nicht.
    >>>>Hans Fl.
    >>>
    >>>Einigen wir uns auf "Du hast recht und ich habe meine Ruhe?" (Obwohl ich eigentlich niemals was anderes gesagt habe als du, aber egal)
    >>>
    >>>Chris (FL)
    >>Na prima, da haben wir endlich wieder alles geklärt.
    >>Hans Fl.
    >
    >
    >Eine feste Zeit zum Befahren des mittleren Fahrstreifens gibt es nicht. Sinn der Regelung ist, dass riskante Überholmanöver mit ständigem Ausscheren und Wiedereinordnen vermieden werden sollen. Das Befahren des mittleren Fahrstreifens als Abweichung vom Rechtsfahrgebot außerorts darf solange erfolgen, als der spezifische Zustand des § 41 Abs. 6 Nr. 1 d) StVO, dass nach dem Überholen eines rechts fahrenden Fahrzeugs nach kurzer Zeit erneut ein Überholen erfordert, anhält. Wann wieder nach rechts einzuscheren ist, hängt vor allem von den Abständen und der Geschwindigkeit der Überholenden und der zu überholten Fahrzeuge ab. Müssen ständig Fahrräder, land- und forstwirtschaftlich Fahrzeuge oder LKW über 7,5 t bzw. über 3,5 t mit Anhänger mit Tempo 100 überholt werden, darf natürlich auch bei Lücken von 100 m weiterhin links gefahren werden. Handelt es sich hingegen um etwa 80 bis 90 km/h fahrende KFZ bis 3,5 t beträgt die Differenzgeschwindigkeit unter 20 km/h (§ 5 Abs. 2 Satz 2). Nach den Regeln des Überholens müssen dann auch Lücken von 100 m und mehr zum Einscheren nach rechts genutzt werden.
    >Antwort von Roland Schurig Kommentator.
    >Ich hoffe wir können das Thema jetzt schließen!
    >Hans Fl.
    __________________________

    Ist dieser Schurig so ne art Gott für dich?

    Chris (FL)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: AB dreispurig Rechtsfahrgebot
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Donnerstag, 20. Juli 2006
    Text
    >>>>>>Eben genau dieses "hin und wieder" ist nicht definiert! Nicht per Gesetz. Hans scheint das aber anders zu verstehen. ;)
    >>>>>>Also mir sagte mal ein Polizist...ach nee ich will Hans ja nicht zur Weißglut bringen.
    >>>>>>
    >>>>>>Chris (FL)
    >>>>>
    >>>>>Hallo Chris!
    >>>>>Bis Du mich zur Weußglut bringst, mußt Du noch etwas schulen.
    >>>>>1 Km ist übertrieben, ca. 100 - 150m sollte schon dazwischen sein.
    >>>>>Auch wenn der Polizist etwas anders gesagt hat, die Autobahnpolizei kennt keine 20 Sek, Regelung und der Kommentator Roland Schurig auch nicht.
    >>>>>Hans Fl.
    >>>>
    >>>>Einigen wir uns auf "Du hast recht und ich habe meine Ruhe?" (Obwohl ich eigentlich niemals was anderes gesagt habe als du, aber egal)
    >>>>
    >>>>Chris (FL)
    >>>Na prima, da haben wir endlich wieder alles geklärt.
    >>>Hans Fl.
    >>
    >>
    >>Eine feste Zeit zum Befahren des mittleren Fahrstreifens gibt es nicht. Sinn der Regelung ist, dass riskante Überholmanöver mit ständigem Ausscheren und Wiedereinordnen vermieden werden sollen. Das Befahren des mittleren Fahrstreifens als Abweichung vom Rechtsfahrgebot außerorts darf solange erfolgen, als der spezifische Zustand des § 41 Abs. 6 Nr. 1 d) StVO, dass nach dem Überholen eines rechts fahrenden Fahrzeugs nach kurzer Zeit erneut ein Überholen erfordert, anhält. Wann wieder nach rechts einzuscheren ist, hängt vor allem von den Abständen und der Geschwindigkeit der Überholenden und der zu überholten Fahrzeuge ab. Müssen ständig Fahrräder, land- und forstwirtschaftlich Fahrzeuge oder LKW über 7,5 t bzw. über 3,5 t mit Anhänger mit Tempo 100 überholt werden, darf natürlich auch bei Lücken von 100 m weiterhin links gefahren werden. Handelt es sich hingegen um etwa 80 bis 90 km/h fahrende KFZ bis 3,5 t beträgt die Differenzgeschwindigkeit unter 20 km/h (§ 5 Abs. 2 Satz 2). Nach den Regeln des Überholens müssen dann auch Lücken von 100 m und mehr zum Einscheren nach rechts genutzt werden.
    >>Antwort von Roland Schurig Kommentator.
    >>Ich hoffe wir können das Thema jetzt schließen!
    >>Hans Fl.
    >__________________________
    >
    >Ist dieser Schurig so ne art Gott für dich?
    >
    >Chris (FL)

    Nein!
    Aber seine Kommentare werden bei richterlichen Entscheidungen mit herangezogen.
    Hans Fl.

    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2026 Logo

Fahrschule.de 2026

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2026

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo