AB dreispurig Rechtsfahrgebot
Hallo.
Es ist eine weit verbreitete These, dass auf einer Autobahn, die drei Fahrspuren aufweist, ein PKW nicht die Pflicht hat, die rechte Spur zu benutzen und dauerhaft in der Mitte fahren darf. Stimmt das? Das würde ja bedeuten, dass wenn die Autobahn leer ist (um 24 Uhr sind die meisten Autobahnen ja nicht mehr so stark befahren), man als PKW-Fahrer sich eine Spur aussuchen könnte – Mitte oder Rechts.
Fakt ist also, auch auf dreispurigen Autobahnen gilt das Rechtsfahrgebot!? Weiß zufällig jemand den Paragraphen in der StVO, wo ich das nachlesen kann? :)
Wie sieht das bei einer stark befahrenen Autobahn aus, bei der ganz rechts sehr viele LKWs fahren, die man ja locker mit 130 überholt. Solange wie man überholt und die Lücken rechts nicht ausreichend groß sind, darf man in der Mitte fahren?
Gruß