AM Führerschein trotz Sehbehinderung

  • AM Führerschein trotz Sehbehinderung
     Jan2007
      schrieb am Freitag, 13. November 2020
    Hi Leute,Ich bin Jan 13, und ich will mich nur vorab informieren ob ich mit meiner 40% sehkraft den AM Führerschein machen darf. Ich weiss auf jedenfall das ich den normalen Mofa Führerschein bzw. die Prüfbescheinigung machen darf. Glaubt ihr das ich den machen darf ? LG Jan
  • Thema
    Re: AM Führerschein trotz Sehbehinderung
    Autor
      Dean
      schrieb am Samstag, 14. November 2020
    Text
    "Mofa" ist kein Führerschein und darum ist da kein Sehtest erforderlich. Eine Antwort auf deine Frage kann nur ein Augenarzt oder das SVA geben.

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  • Thema
    Re: Re: AM Führerschein trotz Sehbehinderung
    Autor
      fahrerben
      schrieb am Mittwoch, 9. Dezember 2020
    Text
    >"Mofa" ist kein Führerschein und darum ist da kein Sehtest erforderlich. Eine Antwort auf deine Frage kann nur ein Augenarzt oder das SVA geben.

    Ja, AM braucht nicht wirklich einen Sehtest.

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  • Thema
    Re: Re: Re: AM Führerschein trotz Sehbehinderung
    Autor
      Lesen bildet
      schrieb am Mittwoch, 9. Dezember 2020
    Text
    >>"Mofa" ist kein Führerschein und darum ist da kein Sehtest erforderlich. Eine Antwort auf deine Frage kann nur ein Augenarzt oder das SVA geben.
    >
    >Ja, AM braucht nicht wirklich einen Sehtest.

    Blödsinn! Natürlich benötigt man für AM einen Sehtest. Lies mal Anlage 6 FeV!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: AM Führerschein trotz Sehbehinderung
    Autor
      Lesen bildet
      schrieb am Montag, 16. November 2020
    Text
    >Hi Leute,Ich bin Jan 13, und ich will mich nur vorab informieren ob ich mit meiner 40% sehkraft den AM Führerschein machen darf. Ich weiss auf jedenfall das ich den normalen Mofa Führerschein bzw. die Prüfbescheinigung machen darf. Glaubt ihr das ich den machen darf ? LG Jan

    Für AM gilt gleiches wie für A, A1, A2, B, BE, L und T:
    Wenn die zentrale Tagessehschärfe unter 0,7 (70%) liegt, brauchst Du ein augenärztliche Gutachten. Dabei wird dann deutlich mehr untersucht, als im normalen Sehtest, aber die zentrale Tagessehschärfe des bessere Auges oder beidäugig muss immer noch min 0,5 (50%) betragen. Wenn Du nur 40% erreichst, müssen andere Defekte ausgeschlossen werden, um als "Ausnahmefall" ggf. unter gewissen Auflagen oder Beschränkungen doch noch die Erlaubnis zu bekommen. Also am besten einen Augenarzt mit einem Anliegen konsultieren.

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