ASF - Was, wenn die Zeit nicht reicht....

  • ASF - Was, wenn die Zeit nicht reicht....
     Tina15
      schrieb am Sonntag, 23. November 2014
    Hallo,
    Ich muss zu einem Aufbauseminar, wegen einem ganz dummen Unfall, den ich verschuldet hab. Nachricht hab ich am 30. Oktober bekommen und am 30. Dezember muss ich das gemacht haben. Nun wird in meiner Stadt wahrscheinlich nichts mehr angeboten in diesem Jahr. In der einen (Sammel-)fahrschule ist grad mal 1 Anmeldung und in einer anderen die nicht von der Fahrschule "mitgesammelt" wird, sind es gerade mal zwei, von denen beide wackelig sind... Also unwahrscheinlich. In der Umgebung hab ich gesucht, aber nichts gefunden ... ich weiß auch nicht, wie man am besten suchen kann. Im Internet finde ich das nächste 200km entfernt.
    Bei der einen Fahrschule hatte ich mich gleich Anfang November angemeldet und bei der anderen bisher noch nicht - immerhin wären dann ja auch die 50 Euro Anmeldegebühr weg.
    Sehr viel weiter weg fahren mag ich auch nicht unbedingt, da ich Anfang Dezember zwei Wochen alleine bin und drei Kinder zu Hause habe.
    Was passiert, wenn ich bis 30.12. kein Aufbauseminar belegt habe? Unsere Fahrschulen sagen, wenn das Seminar bis dahin angefangen hat, ist es nicht so ganz dramatisch .... aber wenn das noch nicht mal????????????
    Ich hab echt Angst, da ich beruflich aufs Auto angewiesen bin.

    Habt ihr irgendwie Erfahrungen mit dem Problem, wisst ihr, wo ich noch Seminare (in der Nähe) finden könnte oder sollte ich mir lieber schon mal einen Anwalt suchen?

    VG, Tina
  • Thema
    Re: ASF - Was, wenn die Zeit nicht reicht....
    Autor
      Manne
      schrieb am Montag, 24. November 2014
    Text
    Hallo Tina,
    wir wissen nicht wo du wohnst und können dir deshalb keine Fahrschule empfehlen.
    Wahrscheinlich wohnst du in Halle. Dort gibt es nämlich die Hallunken. Und an so einen bist du sicher geraten, wenn der 50 € Anmeldegebühr haben will..
    Es sei denn, er will dich damit festhalten und verrechnet das mit der normalen Teilnehmergebühr..
    Was mich auch stutzig macht, ist der Termin 30.12. Normalerweise ist der Termin drei Monate, also 30.1.2015.
    Warte bis Dezember und schau dann noch einmal in die Fahrschulen bzw. rufe dort an, wieviel Kursteilnehmer sie bis dahin zusammen haben. Es müssen mindestens sechs sein. Wenn diese Teilnehmerzahl fast erreicht ist, mache dort einen Vertrag über die Teilnahme und lege diesen dem Ordnungsamt bzw. Führerscheinstelle vor.
    Eventuell verlängert die Führerscheinstelle auch ihre Anordnung an eine Seminarteilnahme.
    Gehe dorthin und frage danach.
    Alle anderen privaten Gründe ( 3 Kinder u.ä.) zählen nicht.
    Im dümmsten Fall mußt du den Führerschein abgeben und erhälst ihn wieder, sobald du eine Teilnahmebescheinigung vorlegen kannst.
    Ich wünsche dir viel Erfolg.
    Gruß Manne

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: ASF - Was, wenn die Zeit nicht reicht....
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 26. November 2014
    Text
    Eine vollständige Auflistung aller Fahrschulen mit Seminarerlaubnis solltest du eigentlich mit der Aufforderung zur Teilnahme am ASF erhalten haben. Andernfalls fragst du das bei der Fahrerlaubnisbehörde an.Diese Liste kannst du dann einfach abtelefonieren. Du kannst auch in benachbarten Landkreisen oder Städten bei der FEB die dortige Liste anfragen. Das Seminar darfst du in ganz Deutschland ablegen.

    Sofern absehbar ist, dass die Frist nicht eingehalten werden kann, solltest du dich rechtzeitig um eine Verlängerung bemühen. Dabei kommt es bei der Behörde besonders gut an, wenn du dich erstens nicht auf den letzten Drücker meldest und zweitens bereits nachweisen kannst, dass du für ein Seminar angemeldet bist und wann das beendet sein wird. Unter diesen Umständen wird eine Verlängerung dann oft gewährt.

    Der Hinweis von Manne ist auch nicht ganz verkehrt: Lass dich von den Fahrschulen nicht verar.....! Dass Leute ein ASF nicht Monate im Voraus buchen und trotzdem eine verbindliche Zusage benötigen, wann das Seminar beendet sein wird, liegt in der Natur der Sache. Und die Aufnahme auf eine unverbindliche Warteliste ist in jedem Fall kostenlos. Dafür eine Gebühr zu nehmen, ist schlicht unseriös.


    >oder sollte ich mir lieber schon mal einen Anwalt suchen?

    Das kannst du dir sparen. Der Anwalt hätte vielleicht (eigentlich eher: ziemlich sicher) nach dem Unfall den A-Verstoß abbiegen können und hätte alleine auf diesem Weg schon sein Honorar wieder eingespielt. An dem Punkt, an dem du jetzt stehst, kann er auch nichts anderes mehr machen, als mehr oder weniger freundlich auf die Behörde einzuwirken, ohne einen Rechtsanspruch zu haben. Und das kannst du auch alleine.

    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2024 Logo

Fahrschule.de 2024

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2024

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo