A 18 (beschr.): Ab Herbst 50 PS?

  • A 18 (beschr.): Ab Herbst 50 PS?
     evil-nurse
      schrieb am Mittwoch, 29. Juni 2005
    Hallo,

    ein Freund hat vor kurzem zu mir gemeint, dass er "aus sicherer Quelle" die Information erhalten hätte, dass ab Herbst die 34 PS-Grenze für die Führerscheinklasse A beschränkt (18 Jahre) auf 50 PS angehoben werden soll.

    Meine kurze Frage: STIMMT DAS?

    Wisst ihr auch irgendwas darüber, kann man sich da irgendwo schlauer machen? Glaubt ihr das; wie findet ihr das?

    Mfg

    evil-nurse
  • Thema
    Re: A 18 (beschr.): Ab Herbst 50 PS?
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Donnerstag, 30. Juni 2005
    Text
    Hi,

    du siehst anhand der Menge der Antworten schon selber, wie sicher "die sichere Quelle" war.

    Es sind Überlegungen im Gange, aber alles noch nix spruchreifes.

    Gruß
    Wolfgang

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: A 18 (beschr.): Ab Herbst 50 PS?
    Autor
      evil-nurse
      schrieb am Donnerstag, 30. Juni 2005
    Text
    >Hi,
    >
    >du siehst anhand der Menge der Antworten schon selber, wie sicher "die sichere Quelle" war.
    >
    >Es sind Überlegungen im Gange, aber alles noch nix spruchreifes.
    >
    >Gruß
    >Wolfgang
    >

    Hmm... und wenn sogar Fahrlehrer schon sagen dass das "kommen wird"?

    Mir is jetzt auch nicht soooo wichtig ob das stimmt, ich möcht gerne mal ein bisschen mit euch darüber diskutieren; wissen was ihr so davon haltet.

    Mfg

    evil-nurse

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  • Thema
    Re: Re: Re: A 18 (beschr.): Ab Herbst 50 PS?
    Autor
      TucsonNugget24
      schrieb am Donnerstag, 30. Juni 2005
    Text
    Kommen wird das. Es steht nur noch nicht fest wann. Allerdings gilt die Beschränkung dann für drei Jahre und die offene Leistung der Maschine darf höchstens doppelt so hoch sein, wie im gedrosselten Zustand. Man dürfte also keine ZX-12R o.ä. drosseln, was immer auch der Sinn dahinter sein mag.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: A 18 (beschr.): Ab Herbst 50 PS?
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Donnerstag, 30. Juni 2005
    Text
    Wo hast du die Info denn her?

    Gruß
    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: A 18 (beschr.): Ab Herbst 50 PS?
    Autor
      TucsonNugget24
      schrieb am Freitag, 1. Juli 2005
    Text
    >Wo hast du die Info denn her?
    >
    >Gruß
    >Wolfe

    Stand in irgendeiner EU-Mitteilung, die mir neulich mal durchgeflattert ist. Muß sie mal raussuchen wg. Nummmer etc.
    >

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: A 18 (beschr.): Ab Herbst 50 PS?
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Freitag, 1. Juli 2005
    Text
    Wäre sehr lieb, weil davon hab ich noch nie was gehört gehabt!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: A 18 (beschr.): Ab Herbst 50 PS?
    Autor
      -.-
      schrieb am Freitag, 1. Juli 2005
    Text
    Also mich würde die Quelle auch interressiren, weil mich diese Regelung vielleicht betreffen wird! (mach demnächst meinen Führerschein!)
    Bitte schreib einfach mal die Quelle!!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: A 18 (beschr.): Ab Herbst 50 PS?
    Autor
      dg
      schrieb am Freitag, 1. Juli 2005
    Text
    >Also mich würde die Quelle auch interressiren, weil mich diese Regelung vielleicht betreffen wird! (mach demnächst meinen Führerschein!)
    >Bitte schreib einfach mal die Quelle!!

    Also vor ein paar Ausgaben stand dazu auch ein Artikel in der Zeitschrift "Motorrad", ich finde die Ausgabe gerade ber nicht. Erst einmal: Die Länder haben sehr lange Zeit (ich glaube 6 Jahre) die EU vorgabe umzusetzen. Also wird das ganz noch ein weile dauern.

    Dazu gehört eine Neugestaltung der Klassen, so wird. z.B. M zu AM und der A1 wird nicht mehr auf 80 km/h beschränkt. A und A beschränkt werden wohl auch wieder 2 getrennte Klassen und somit wohl auch wieder ein umtausch notwendig. Die PS Beschwänkung soll erhöht werden, dafür beträgt die Dauer 3 Jahre.

    Einige Dinge können aber auch vom Land selber geregelt werden. Dazu gehört z.B. wie man von A beschränkt auf A wechseln kann. Im Gespräch dazu waren neue Prüfung oder das Absolvieren eines Sicherheitstrainings. Der automatische Aufstieg von A besch. auf A, wie es jetzt der Fall ist, wird es wohl nicht mehr geben.

    Das sind jetzt die Dinge, die ich aus der Gedächnis noch weiss ;)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: A 18 (beschr.): Ab Herbst 50 PS?
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Freitag, 1. Juli 2005
    Text
    So, nachdem ich die Info hatte :-)

    Also, Artikel 1 dazu:

    2. Berliner Motorradsymposium sucht am 13. April 2005 deutsche Position zur 3. EU-Führerscheinrichtlinie.

    Soll das Anfängermotorrad demnächst 35 KW haben statt bisher 25 KW, soll der Direkteinstieg statt mit 25 erst mit 27 Jahren möglich sein und soll der Mopedführerschein nicht mehr im Autoführerschein enthalten sein? Diese und andere Fragen diskutieren Experten der Europäischen Kommission und der deutschen Verbände mit der Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr, Bau- und Woh­nungswesen, Iris Gleicke MdB, beim 2. Berliner Motorradsymposium an der TU Berlin. Die Veranstaltung, die unter der Schirmherrschaft des Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages, Dr. Hermann Otto Solms MdB, steht, findet am 13. April 2005 im Konferenzzentrum des Gesamt­verbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin statt. Veranstalter sind die TU Berlin, das Europäische Motorradinstitut und das Verkehrstechnische Institut der Deutschen Versicherer. Medienpartner ist "Bike und BUSINESS".

    Ziel ist es, die unterschiedlichen Vorstellungen zur Entwicklung einer deutschen Position für die kommenden Verhandlungen in Brüssel abzugleichen. Während die EU-Kommission die Leistung des Anfängermotorrades von 25 KW auf 35 KW anheben will, äußern Verkehrssicherheitsorganisationen dagegen Bedenken. Ebenfalls völlig uneinheitlich sind die Positionen zum Übergang zwischen den verschiedenen Motorradklassen A1, A2 und A. Diese reichen vom au­tomatischen Aufstieg nach einer Bewährungszeit (EU-Ministerrat) über ein ergänzendes Sicherheitstraining (EU-Parlament) bis zu einer formalen Auf­stiegsprüfung (EU-Kommission).

    Strittig ist auch der Einschluss des Mopedführerscheins (Klasse AM) im Pkw-Führerschein (Klasse B). Den automatischen Einschluss möchte das Europäische Parlament aufheben, wenn, wie in Deutschland, eine fahrprak­tische Prüfung vorgesehen ist. Dagegen argumentiert der Industrie Verband Motorrad (IVM) mit Nachdruck und fordert, den Mopedführerschein nach wie vor im Pkw-Führerschein einzuschließen. Sehr uneinheitlich sind bislang auch die Positionen zwischen den EU-Insti­tutionen und den Mitgliedsstaaten bezüglich des Mindestalters für die ein­zelnen Zweiradklassen. Während einerseits die Forderung erhoben wird, den Mopedführerschein schon ab 14 Jahren zu ermöglichen, plädieren manche Mitgliedsstaaten für ein Mindestalter von 18 Jahren. Der Direkt­einstieg in die unbegrenzte Motorradklasse A soll nach den Vorstellungen mancher Mitgliedsstaaten ab 21 Jahren möglich sein, während andere dafür plädieren, den Zugang zum schweren Motorrad erst ab 27 Jahren zuzulas­sen

    und Artikel 2:
    Neuer Entwurf zur EU-Motorradführerschein-Richtlinie
    Mehr Leistung für Junior-Biker
    (28.10.2004)
    Der EU-Ministerrat hat Anfang Oktober einen neuen Textentwurf für die dritte EU-Führerscheinrichtlinie beschlossen. Er sieht vor, die Leistung von Anfänger-Motorrädern von derzeit 25 kW/34 PS auf 35 kW/48 PS zu steigern. Gleichzeitig gilt jedoch, dass das Verhältnis von Leistung und Gewicht nicht mehr als 0,2 kW pro Kilogramm betragen darf.

    Die Probezeit auf diesen Motorrädern soll weiterhin zwei Jahre betragen. Statt einer dreijährigen Bewährungsfrist mit anschließender Eignungsprüfung für nach oben hin leistungsoffene Motorräder können Führerscheinneulinge danach direkt in die unbegrenzte Klasse A einsteigen. Den Mitgliedsstaaten eröffnet der aktuelle Entwurf allerdings mehr Spielraum bezüglich der Altersbegrenzungen: der direkte Einstieg in die unbegrenzte Klasse A ist ab einem Alter von 24 Jahren möglich. Das Mindestalter kann auch optional auf 21 Jahre herab- oder auf 27 Jahre heraufgesetzt werden. Ähnliches gilt nach Angaben der Zeitschrift kfz-betrieb für die Klasse A 1 für Leichtkrafträder und Roller bis zu 50 ccm: die Altersbeschränkung kann hier länderspezifisch von 16 auf 18 Jahre heraufgesetzt werden. Zudem besteht weiterhin die Möglichkeit,<

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