So, nachdem ich die Info hatte :-)
Also, Artikel 1 dazu:
2. Berliner Motorradsymposium sucht am 13. April 2005 deutsche Position zur 3. EU-Führerscheinrichtlinie.
Soll das Anfängermotorrad demnächst 35 KW haben statt bisher 25 KW, soll der Direkteinstieg statt mit 25 erst mit 27 Jahren möglich sein und soll der Mopedführerschein nicht mehr im Autoführerschein enthalten sein? Diese und andere Fragen diskutieren Experten der Europäischen Kommission und der deutschen Verbände mit der Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Iris Gleicke MdB, beim 2. Berliner Motorradsymposium an der TU Berlin. Die Veranstaltung, die unter der Schirmherrschaft des Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages, Dr. Hermann Otto Solms MdB, steht, findet am 13. April 2005 im Konferenzzentrum des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin statt. Veranstalter sind die TU Berlin, das Europäische Motorradinstitut und das Verkehrstechnische Institut der Deutschen Versicherer. Medienpartner ist "Bike und BUSINESS".
Ziel ist es, die unterschiedlichen Vorstellungen zur Entwicklung einer deutschen Position für die kommenden Verhandlungen in Brüssel abzugleichen. Während die EU-Kommission die Leistung des Anfängermotorrades von 25 KW auf 35 KW anheben will, äußern Verkehrssicherheitsorganisationen dagegen Bedenken. Ebenfalls völlig uneinheitlich sind die Positionen zum Übergang zwischen den verschiedenen Motorradklassen A1, A2 und A. Diese reichen vom automatischen Aufstieg nach einer Bewährungszeit (EU-Ministerrat) über ein ergänzendes Sicherheitstraining (EU-Parlament) bis zu einer formalen Aufstiegsprüfung (EU-Kommission).
Strittig ist auch der Einschluss des Mopedführerscheins (Klasse AM) im Pkw-Führerschein (Klasse B). Den automatischen Einschluss möchte das Europäische Parlament aufheben, wenn, wie in Deutschland, eine fahrpraktische Prüfung vorgesehen ist. Dagegen argumentiert der Industrie Verband Motorrad (IVM) mit Nachdruck und fordert, den Mopedführerschein nach wie vor im Pkw-Führerschein einzuschließen. Sehr uneinheitlich sind bislang auch die Positionen zwischen den EU-Institutionen und den Mitgliedsstaaten bezüglich des Mindestalters für die einzelnen Zweiradklassen. Während einerseits die Forderung erhoben wird, den Mopedführerschein schon ab 14 Jahren zu ermöglichen, plädieren manche Mitgliedsstaaten für ein Mindestalter von 18 Jahren. Der Direkteinstieg in die unbegrenzte Motorradklasse A soll nach den Vorstellungen mancher Mitgliedsstaaten ab 21 Jahren möglich sein, während andere dafür plädieren, den Zugang zum schweren Motorrad erst ab 27 Jahren zuzulassen
und Artikel 2:
Neuer Entwurf zur EU-Motorradführerschein-Richtlinie
Mehr Leistung für Junior-Biker
(28.10.2004)
Der EU-Ministerrat hat Anfang Oktober einen neuen Textentwurf für die dritte EU-Führerscheinrichtlinie beschlossen. Er sieht vor, die Leistung von Anfänger-Motorrädern von derzeit 25 kW/34 PS auf 35 kW/48 PS zu steigern. Gleichzeitig gilt jedoch, dass das Verhältnis von Leistung und Gewicht nicht mehr als 0,2 kW pro Kilogramm betragen darf.
Die Probezeit auf diesen Motorrädern soll weiterhin zwei Jahre betragen. Statt einer dreijährigen Bewährungsfrist mit anschließender Eignungsprüfung für nach oben hin leistungsoffene Motorräder können Führerscheinneulinge danach direkt in die unbegrenzte Klasse A einsteigen. Den Mitgliedsstaaten eröffnet der aktuelle Entwurf allerdings mehr Spielraum bezüglich der Altersbegrenzungen: der direkte Einstieg in die unbegrenzte Klasse A ist ab einem Alter von 24 Jahren möglich. Das Mindestalter kann auch optional auf 21 Jahre herab- oder auf 27 Jahre heraufgesetzt werden. Ähnliches gilt nach Angaben der Zeitschrift kfz-betrieb für die Klasse A 1 für Leichtkrafträder und Roller bis zu 50 ccm: die Altersbeschränkung kann hier länderspezifisch von 16 auf 18 Jahre heraufgesetzt werden. Zudem besteht weiterhin die Möglichkeit,<
