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Re: A beschränkt
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>Ich weiß das es auf der einen Art blöd war A beschr. zu machen, aber ich habe vorher noch nie auf sonem Bock gesessen und dachte es wäre vielleicht doch besser erstmal mit 34 PS zu fahren. Mittlerweile sehe ich das Ganze aber etwas anders bin nämlich auch schon ne offene Maschine gefahren und bin super klar gekommen.
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Dass du falsch, bzw unzureichend beraten wurdest -und so unnötige Ausgaben hast- tut mir Leid.
Dass du mit einer offenen Maschine prima klar (und wieder gesund nach Hause) kamst, freut mich sehr für dich.
Aber du weißt auch, dass du dich da auf sehr düünes Eis begeben hast, oder?
Wikipedia sagt:
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist in Deutschland eine Straftat nach § 21 StVG. Es handelt sich dabei nicht um das Fahren, ohne ein gültiges Ausweispapier mitzuführen (sog. Fahren ohne Führerschein), sondern um das Führen eines Fahrzeugs, ohne die dafür erforderliche Erlaubnis zu besitzen.
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat
Ist am Ende dann doch günstiger nochmal die Fahrschulbank zu drücken ;o)
Viel Erfolg dabei