A beschränkt und die 34 PS Drosselung

  • A beschränkt und die 34 PS Drosselung
     SOF2
      schrieb am Freitag, 25. November 2005
    Hallo,
    ich habe mal ne Frage.
    Wenn ich jetzt B hab und dann ca. 1 Jahr später A beschränkt mache, muss ich dann nur noch 1 Jahr oder noch 2 Jahre mit der 34 PS-Drosselung beim Motorrad rumfahren? Also fängt diese 2 Jahrespflicht der Drosselzeit mit der Probezeit an oder sind das andere 2 Jahre?
    mfG
  • Thema
    Re: A beschränkt und die 34 PS Drosselung
    Autor
      Floh11
      schrieb am Freitag, 25. November 2005
    Text
    Hallo,

    die 2 Jahre der Drosselung haben mit der Probezeit _nichts_ zu tun, sie beginnen am Tage des Erwerbs der Fuehrerscheinklasse A.

    Dazu habe ich an die Experten noch eine andere Frage:
    kann man auch A beschraenkt machen (also mit Drosselpflicht), wenn man aelter als 25 Jahre ist?


    Viele Gruesse,
    Christiane

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: A beschränkt und die 34 PS Drosselung
    Autor
      Floh11
      schrieb am Freitag, 25. November 2005
    Text
    Hallo,

    sorry, ich meinte:
    die 2 Jahre der Drosselpflicht beginnen am Tage des Erwerbs der Fuehrerscheinklasse A beschraenkt.


    Viele Gruesse,
    Christiane

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: A beschränkt und die 34 PS Drosselung
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Freitag, 25. November 2005
    Text
    Hi,

    einfache Antwort:

    ja, kannst du!

    Den Fall hab ich immer wieder mal, wenn auf Grund der Körpergröße die Ausbildung auf einer "Großen" einfach nicht paßt.

    Dann kann es sein, dass die Empfehlung kommt: mach A(b).

    Oft kommt die Frage auch, wenn auf eigener Maschine geschult werden soll.

    Grüßle
    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: A beschränkt und die 34 PS Drosselung
    Autor
      SOF2
      schrieb am Freitag, 25. November 2005
    Text
    Danke für die sauschnelle Antwort.

    Meinst du, es ist eine gute Übung, mir nen Roller zuzulegen und damit das Zweiradfahren im Straßenverkehr zu üben? Ich meine jetzt nen älteren gebrauchten Roller, so bis 400 Euro. Das Motorradfahren ist ja eigentlich ein wenig anders...
    Lohnt sich das mit dem Roller überhaupt? So ne Motorradfahrstunde kostet ja fast 50 Euro im Gegensatz zu den 400 Euro+ca. 75 Euro Versicherung für den Roller.
    mfG

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: A beschränkt und die 34 PS Drosselung
    Autor
      Floh11
      schrieb am Freitag, 25. November 2005
    Text
    Hallo,

    >Danke für die sauschnelle Antwort.
    >
    >Meinst du, es ist eine gute Übung, mir nen Roller zuzulegen und damit das Zweiradfahren im Straßenverkehr zu üben? Ich meine jetzt nen älteren gebrauchten Roller, so bis 400 Euro. Das Motorradfahren ist ja eigentlich ein wenig anders...
    >Lohnt sich das mit dem Roller überhaupt? So ne Motorradfahrstunde kostet ja fast 50 Euro im Gegensatz zu den 400 Euro+ca. 75 Euro Versicherung für den Roller.
    >mfG


    Fuer diese Frage keine ich leider keine kompetente Antwort geben, ich hab selbst null Erfahrung was motorisierte 2-Raeder betrifft. Ich bin auch am Ueberlegen, ob man schon mal mit einem Roller, den man mit B fahren darf, vorher üben sollte oder nicht.
    Was Verkehrsbeobachtung und Co angeht, hat man ja im Auto genug Übung. Allerdings muss man sich im Auto nicht um die Balance kuemmern, das wuerde man mit nem roller sicher schon irgendwie ueben.


    Viele Gruesse,
    Christiane

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: A beschränkt und die 34 PS Drosselung
    Autor
      Holger
      schrieb am Freitag, 25. November 2005
    Text
    >Hallo,
    >
    >>Danke für die sauschnelle Antwort.
    >>
    >>Meinst du, es ist eine gute Übung, mir nen Roller zuzulegen und damit das Zweiradfahren im Straßenverkehr zu üben? Ich meine jetzt nen älteren gebrauchten Roller, so bis 400 Euro. Das Motorradfahren ist ja eigentlich ein wenig anders...
    >>Lohnt sich das mit dem Roller überhaupt? So ne Motorradfahrstunde kostet ja fast 50 Euro im Gegensatz zu den 400 Euro+ca. 75 Euro Versicherung für den Roller.
    >>mfG
    >
    >
    >Fuer diese Frage keine ich leider keine kompetente Antwort geben, ich hab selbst null Erfahrung was motorisierte 2-Raeder betrifft. Ich bin auch am Ueberlegen, ob man schon mal mit einem Roller, den man mit B fahren darf, vorher üben sollte oder nicht.
    >Was Verkehrsbeobachtung und Co angeht, hat man ja im Auto genug Übung. Allerdings muss man sich im Auto nicht um die Balance kuemmern, das wuerde man mit nem roller sicher schon irgendwie ueben.
    >
    >
    >Viele Gruesse,
    >Christiane


    kkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkk
    kkkkkk

    hallo,

    wenn ihr schon am überlegen seit, ob ihr euch einen roller zum üben holen wollt, dann schaut doch mal ob ihr nicht ein altes moped (früher klasse5) bekommen könnt. die kosten weniger als ein roller weil sie schon so alt sind. auch wenn etwas defekt ist, ist das nicht weiter schlimm, die technik ist recht einfach und es kann nie schaden wenn man als motorradfahrer wenigstens etwas ahnung davon hat. anderer grund ist das üben als solches, die alten geräte haben alle eine ganz normale motorradschaltung, ist später also erheblich einfacher auf ein grosses moped umzusteigen, das fahrverhalten ist motorrad ähnlicher als bei einem roller (kleinere räder). also wenn schon üben (wo ich voll für bin), dann gleich mit einem passenden gerät.

    holger
    >

    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2026 Logo

Fahrschule.de 2026

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2026

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo