A unbeschränkt

  • A unbeschränkt
     Hecki
      schrieb am Sonntag, 1. Januar 2006
    Hallo Ihr,
    ich habe eine Frage wegen der Klasse A.
    Ich mache jetzt beim Bund den Führerschein A beschränkt, bin
    aber über 25 Jahre alt. Kann ich nachdem Umschreiben, zivil gleich offen fahren oder gilt auch für mich die 2 Jahresfrist. Ich meine ist es abhängig von der Leistung des Motorrades auf dem man geschult wurde?
  • Thema
    Re: A unbeschränkt
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 2. Januar 2006
    Text
    >Hallo Ihr,
    >ich habe eine Frage wegen der Klasse A.
    >Ich mache jetzt beim Bund den Führerschein A beschränkt, bin
    >aber über 25 Jahre alt. Kann ich nachdem Umschreiben, zivil gleich offen fahren oder gilt auch für mich die 2 Jahresfrist. Ich meine ist es abhängig von der Leistung des Motorrades auf dem man geschult wurde?
    ------------------------------------------------------------------
    Wie die Sache bei Umschreibungen auf zivile Führerscheine aussieht, kann ich dir leider nicht sagen.
    Aber für den A-Schein ohne Leistungsbeschränkung müssen im Normalfall Ausbildung und Prüfung auf einer Maschine mit einer Leistung von mind. 60 PS erfolgt sein.
    Ich war deutlich über 25, machte aber auch die leistungsbeschränkte Ausbildung und Prüfung. Dem Fehler der FSst. und der Unaufmerksamkeit des Prüfers verdanke ich allerdings den "offenen A".
    Was soll ich dazu sagen..? Wünsche dir Gleiches ?? Gut, mache ich ;o)
    Ich hoffe dir damit weitergeholfen zu haben. Viel Glück.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: A unbeschränkt
    Autor
      Holger
      schrieb am Montag, 2. Januar 2006
    Text
    >>Hallo Ihr,
    >>ich habe eine Frage wegen der Klasse A.
    >>Ich mache jetzt beim Bund den Führerschein A beschränkt, bin
    >>aber über 25 Jahre alt. Kann ich nachdem Umschreiben, zivil gleich offen fahren oder gilt auch für mich die 2 Jahresfrist. Ich meine ist es abhängig von der Leistung des Motorrades auf dem man geschult wurde?
    >------------------------------------------------------------------
    >Wie die Sache bei Umschreibungen auf zivile Führerscheine aussieht, kann ich dir leider nicht sagen.
    >Aber für den A-Schein ohne Leistungsbeschränkung müssen im Normalfall Ausbildung und Prüfung auf einer Maschine mit einer Leistung von mind. 60 PS erfolgt sein.
    >Ich war deutlich über 25, machte aber auch die leistungsbeschränkte Ausbildung und Prüfung. Dem Fehler der FSst. und der Unaufmerksamkeit des Prüfers verdanke ich allerdings den "offenen A".
    >Was soll ich dazu sagen..? Wünsche dir Gleiches ?? Gut, mache ich ;o)
    >Ich hoffe dir damit weitergeholfen zu haben. Viel Glück.

    jjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjj

    ....und dem werner.

    nein, du must 2 jahre 34 ps fahren, das gilt auch bei bw führerscheinen.

    holger
    >

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: A unbeschränkt
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 2. Januar 2006
    Text

    >
    >....und dem werner.
    >
    >nein, du must 2 jahre 34 ps fahren, das gilt auch bei bw führerscheinen.

    ---------------------------------------------------------------
    Okay, ich geb´s es ja zu:
    Werners eine Auge war durchs Grinsen eh schon zu,
    und das andere hat er zugedrückt.
    SO KONNTE ER JA NICHTS SEHEN ;o)

    Für die, die es nur ahnen konnten : Werner ist mein Ex-FL.
    >
    Liebe Grüße von Petra

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