A und B nach dem ausland!

  • A und B nach dem ausland!
     Gast
      schrieb am Samstag, 13. November 2004
    Hey
    ich bin immoment in Kanda fuer ein austausjahr!ich werde hier einen auto fuehrerdchein machen und in deutschland umschreiben lassen! das geht so weit alles, ich muss nur eine nachpruefung machen!
    meine frage is nun:
    ich wuerde gerne dann auch meinen motoradfuehrerschein in deutschland machen. meine nachpruefung fuer auto kann ich machen sobald ich wieder in deutschland bin! kann ich dan auch gleich mit dem motorrad fuehrerschein anfangen?
    werde dan 17 und 4 monate alt sein!

    danke
    rasse
  • Thema
    Re: A und B nach dem ausland!
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Sonntag, 14. November 2004
    Text
    Hallo,

    du kannst den Führerscheinantrag für A frühestens 6 Monate vor deinem 18. Geburtstag abgeben. Da du mit dem kanadischen Führerschein 6 Monate fahren darfst, würde ich die Umschreibung und die Erweiterung zusammen beantragen und die praktische Prüfung fürs Auto kurz vor Ablauf der 6-Monats-Frist machen. Die praktische Prüfung für A darfst du maximal 1 Monat vor dem 18. Geburtstag ablegen.

    Viele Grüße
    Kirsten

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